Heft 04 - 2011


„Drum prüfe, wer sich länger bindet“ – Preisschwankungen auf dem Altpapiermarkt und ihre vertrags- und vergaberechtlichen Konsequenzen
Dr. Jan Seidel, Dr. Anke Empting
Im Herbst 2008 fielen die Marktpreise für Altpapier. Zahlreiche Entsorgungsunternehmen sowie Papiermühlen waren von diesen Preisschwankungen betroffen. Sie hatten mit den entsorgungspflichtigen Kommunen Verträge geschlossen, wonach sie für die Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen einen Festpreis pro Tonne Altpapier bezahlten. Dies führte Ende 2008/Anfang 2009 zu einer regelrechten „Klagewelle“.
Einforderbarkeit der AbfRRL – europarechtliche Vorgaben
Univ.-Prof. Dr. jur. Walter Frenz
Subjektive Rechte aus Unionsrecht – ein sensibles Thema gerade jetzt im Abfallrecht, wo die Abfallrahmenrichtlinie der Umsetzung harrt. Daher sei der europarechtliche Hintergrund näher beleuchtet. Dieser ergibt, dass auch scheinbar nicht individualschützende Regelungen unmittelbar einforderbar sein können.
Abfallhierarchie, Vermeidungsprogramme, Recyclingquoten – Wirksame Instrumente für Vermeidung und Ressourcenschutz?
Prof. Dr. Kurt FaĂźbender
Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz,1 das in den nächsten Monaten novelliert werden soll, ist vor nunmehr knapp 15 Jahren in Kraft getreten und sollte die Weichen für den Einstieg in die Kreislaufwirtschaft stellen.2 Aus diesem Grunde erscheint es angezeigt, dass man sich nicht nur mit den zu erwartenden gesetzlichen Neuerungen beschäftigt, sondern zunächst einmal Bilanz zieht. Dabei stellt sich unter anderem die Frage, wie weit wir mit den vorhandenen Instrumenten beim Erreichen der selbst gesteckten Ziele gekommen sind.
Adressaten deponierechtlicher Pflichten
Dr. Jens Tobias Gruber
Spezielle öffentlich-rechtliche Pflichten im Hinblick auf Deponien sind gemäß §§ 30 ff. des Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetzes (KrW-/AbfG), gemäß der u.a. aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Deponieverordnung (DepV) und gemäß den Zulassungsbescheiden für Deponien geregelt. Abgesehen von den Anforderungen an die zuständigen Behörden und von den Duldungspflichten bezüglich Standorterkundungen für Deponien, die § 30 KrW-/AbfG den Grundstückseigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten auferlegt, richten sich die §§ 30 ff. KrW-/AbfG an denjenigen, der eine Deponie errichten und betreiben oder die Deponie bzw. deren Betrieb ändern will, an den „Träger des Vorhabens“, an den „Inhaber einer Deponie“ und an den „Betreiber einer Deponie“. Die Anforderungen gemäß DepV, die zumindest teilweise unmittelbare Geltung beanspruchen, betreffen im Wesentlichen den „Deponiebetreiber“.
Klagerecht der Umweltverbände nach dem UmwRG
Dorothee Fahrbach
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem Urteil die Klagerechte der Umweltverbände vor deutschen Verwaltungsgerichten erweitert. Bislang hatten die Umweltverbände nach dem UmwRG1 nur dann ein Klagerecht gegen industrielle Großvorhaben, wenn sie die Verletzung drittschützender Umweltschutznormen rügten.2 Jetzt steht den Verbänden unmittelbar aus Unionsrecht auch ein Klagerecht zu, wenn sie die Verletzung nicht-drittschützender Normen rügen, die aus dem Umweltrecht der Union hervorgegangen sind.
Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz und weitere Fragen des Abfallrechts
Dorothee Fahrbach
Zum wiederholten Mal haben sich Experten mit dem Gesetzgebungsverfahren zum geplanten Kreislaufwirtschaftsgesetz beschäftigt, welches nach der Sommerpause verabschiedet werden soll. Der Abfallrechtstag in Düsseldorf fand vor dem Hintergrund der Abstimmungen im Bundesrat statt, der sich für eine Beibehaltung der bisherigen Regelungen zur gewerblichen Sammlung auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgesprochen hatte.
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