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Energiesteuer im Bereich der Abfallwirtschaft – Besteuerung bei der Verbrennung von Abfällen und Ersatzbrennstoffen Ralf Reuter, Jan Steinkemper Die Besteuerung von Ersatzbrennstoffen ist in Fachkreisen bereits seit Langem ein strittiges Thema, wobei die praktische Relevanz für die meisten Unternehmen in der Vergangenheit eher gering war. Durch die Änderungen des Energiesteuergesetzes, die zum 1.1.20111 bzw. zum 1.4.20112 in Kraft traten, sowie die gegenwärtig laufende Überarbeitung der Energiesteuerdurchführungsverordnung ist jedoch Bewegung in diese Thematik gekommen. Mit den Neuregelungen reagiert der Gesetzgeber insbesondere auf das Entstehen eines Marktes für Ersatzbrennstoffe, mit denen in der Praxis der Einsatz fossiler Brennstoffe verringert und Energiekosten eingespart werden. Die Substitution von Primärenergie durch hochkalorische Abfallfraktionen ist heute bereits fester Bestandteil der Kreislaufwirtschaft. |
Europa- und verfassungsrechtliche Grundfragen der Einführung einer einheitlichen Wertstofftonne RA Dr. Ulrich Karpenstein, Prof. Dr. Alexander Schink In Umsetzung des Koalitionsvertrages zwischen CDU/CSU und FDP sieht der Regierungsentwurf zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zwei allgemeine Verordnungsermächtigungen für die Einführung der sog. Wertstofftonne vor. Nach diesen Vorschlägen wird die Bundesregierung ermächtigt, durch Rechtsverordnung 3. Anforderungen an das Bereitstellen, Überlassen, Sammeln und Einsammeln von Abfällen durch Hol- und Bringsysteme, jeweils auch in einer einheitlichen Wertstofftonne gemeinsam mit gleichartigen Erzeugnissen oder mit auf dem gleichem Wege zu verwertenden Erzeugnissen, die einer verordneten Rücknahme nach § 25 unterliegen, festzulegen,“. |
Begründet die R1-Formel der Richtlinie 2008/98/EG einen allgemeinen „Verwerterstatus“ von Hausmüllverbrennungsanlagen? Dr. Olaf Kropp Das Abfallrecht ist auf klare Begrifflichkeiten angewiesen; ohne klare Begriffe bleiben die abfallrechtlichen Vorgaben Stückwerk. Was in anderen Politikbereichen gilt, hat in der Abfallwirtschaft in besonderer Weise Gültigkeit: Wer eine gute Politik betreiben will, muss zunächst die Begriffe „in Ordnung bringen“.1 Vor diesem Hintergrund definiert Art. 3 der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle2 (nachfolgend AbfRL) insgesamt 20 abfallrechtliche Begriffe. |
Europäische Leitlinien zur Energieeffizienzberechnung in Abfallverbrennungsanlagen Dr. Ella Stengler Die Europäische Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG vom 19.11.20081 (AbfRRL) hat bezüglich der Abfallverbrennung eine wesentliche Klarstellung vorgenommen. Verbrennungsanlagen, deren Zweck in der Behandlung fester Siedlungsabfälle besteht, können als energetische Verwertungsanlagen eingestuft werden, wenn sie eine Mindestenergieeffizienzkennzahl erreichen. Die Klarstellung des Status der Abfallverbrennung war notwendig, da die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (im Fall „Luxemburg“)2, basierend auf der „alten“ Abfallrahmenrichtlinie, davon ausging, dass es sich bei der Verbrennung in einer „Abfallverbrennungsanlage“ grundsätzlich um eine Abfallbeseitigung, nicht um eine energetische Verwertung handele. |
Die gerichtliche Durchsetzung der Abstimmung und des Anspruchs auf Mitbenutzung RA Wolfgang Siederer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht Dr. Frank Wenzel Der Gesetzgeber hat sich mit Einführung der Verpackungsverordnung und der einhergehenden Privatisierung eines Teilstoffstroms – der Verpackungen – für eine Dualität der Entsorgungsverantwortung entschieden. Diese erschöpft sich nicht in einem bloßen Nebeneinander, das bereits die Durchbrechung der Überlassungspflicht für Abfälle aus privaten Haushaltungen in Form gemeinnütziger oder gewerblicher Sammlungen mit sich bringt. Die Stoffgleichheit von Verpackungen und Nichtverpackungen – aus PPK, Kunststoffen oder Metall – macht ein Miteinander notwendig. |
Die kommunale Wertstofftonne und die Tücken des Vergaberechts Dr. Anke Wilden, M.J.I., Dr. Stefanie Pieck Die Thematik der Wertstofftonne ist vor dem Hintergrund des laufenden Gesetzgebungsverfahrens und zahlreicher Pilotprojekte, in denen der Kampf um die Systemführerschaft ausgetragen wird, derzeit Gegenstand zahlreicher Veröffentlichungen, Stellungnahmen und Vorträge. Mit seiner Entscheidung vom 28.7.2011 hat das OLG Düsseldorf der Diskussion einen interessanten vergaberechtlichen Aspekt hinzugefügt, der allerdings mit der zurzeit heiß diskutierten Frage der Zulässigkeit einer Wertstofftonne rein gar nichts zu tun hat. |