StoffR 05/2011


Zum Verhältnis von Produkt- und Stoffrecht
Professor Dr. Dr. h.c. Franz-Joseph Peine
Die Frage nach dem Verhältnis von Produkt- und Stoffrecht zielt letztlich darauf ab, zu analysieren, ob es bei einer Identität von Regelungsgegenstand und Regelungsadressaten in verschiedenen Gesetzen – solchen des Produkt- und solchen des Stoffrechts – Rechtsfolgen unterschiedlicher Art gibt, die in logischer Alternativität stehen – sich also ausschließen, weil „entweder“ nur die eine „oder“ nur die andere Rechtsfolge gelten kann (im Sinne der formalen Logik: die Relation „aut – aut“).
Die neue RoHS-Richtlinie – Auswirkungen für die Praxis
Rechtsanwalt und Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Martin A. Ahlhaus, Christian Alexander Mayer
Am 24. November 2010 hat das Europäische Parlament die Neufassung der bisherigen RoHS-Richtlinie verabschiedet. Nach Beschluss des Rates vom 27. Mai 2011 und Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union am 1. Juli 2011 trat die RoHS-Novelle am 21. Juli 2011 in Kraft. Die Vorgaben der neuen Richtlinie sind in 18 Monaten in nationales Recht umzusetzen. Unternehmen, die Elektro- und Elektronikgeräte herstellen, importieren oder vertreiben, haben sich auf weitreichende Neuerungen einzustellen.
Die integrierte Versorgung im Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) – Gesetzliche Krankenversicherung
Prof. Dr. med. Dr. med. habil. Markus Parzeller
Das Gesundheitswesen der Bundesrepublik Deutschland gilt im weltweiten Vergleich als eines der besseren und sozialeren. Die gesetzliche Krankenversorgung sichert basierend auf den Prinzipien Solidarität, Subsidiarität, Selbstverwaltung und Gleichbehandlung eine umfassende medizinische Versorgung der Bevölkerung.1 Ein solch gut entwickeltes und soziales Gesundheitssystem hat seinen Preis. Neben den USA und der Schweiz ist das Gesundheitssystem der Bundesrepublik Deutschland eines der teuersten weltweit.2 In den letzten Jahren kam es zu einem stetigen Anstieg der Kosten, der auch mit dem Begriff der „Kostenexplosion“3 im Gesundheitswesen beschrieben wird.
Sanktionen für Zulassungsinhaber und Parallelhändler nach dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Pflanzenschutzmittelrechts
Dr. Michael WinkelmĂĽller, Prof. Dr. Alexander Schink
Das Pflanzenschutzrecht in Deutschland bedarf einer Neugestaltung. Zum 13.6.2011 ist die neue Pflanzenschutz- Verordnung der EU in Kraft getreten1. Die VO (EG) Nr.1107/2009 löst die bisherigen Pflanzenschutzrichtlinien der EU ab. Die grundlegenden Anforderungen an die Zulassung und das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln ergeben sich jetzt unmittelbar aus EU-Recht. Dies erfordert eine Neuausrichtung des deutschen Pflanzenschutzmittelrechts2. Hierzu wurde am 2.9.2011 von der Bundesregierung der Entwurf eines „Gesetzes zur Neuordnung des Pflanzenschutzmittelrechts” in den Bundesrat eingebracht3. In diesem Gesetzentwurf sind auch Regelungen zu Sanktionen vorgesehen, die in der praktischen Rechtsanwendung zu erheblichen Problemen sowohl für Zulassungsinhaber als auch für Parallelhändler führen können.
Urteilsanmerkung zur Entscheidung des EuGH zur Zulassungspflicht von Honig mit Bestandteilen an genveränderten Pollen nach der Verordnung (EG) 1829/2003
Dr. Ursel Paal
Die Entscheidung des EuGH vom 6. September 2011, Rechtssache C-442/091, hat in den Medien große Aufmerksamkeit gefunden und wurde in der Regel sehr positiv als eine Stärkung der Rechte des Verbrauchers beurteilt. Vereinzelte Stimmen sprechen von „absurden“ Folgen2; die Landwirtschaftsminister von Bund und Ländern kündigen eine Überprüfung der aktuell geltenden Sicherheitsabstände zwischen Bienenstöcken und Feldern mit gentechnisch veränderten Pflanzen an. Diskutiert werden Abstände von 3 bis 10 Kilometern. Die Auswirkungen auf den Honigmarkt werden unterschiedlich beurteilt. Der Honigverband ist der Ansicht, dass nur Honig mit Spuren genveränderter Pflanzen, für die es in der EU keine Zulassung als Lebensmittel gibt, nach dem Urteil nicht mehr verkehrsfähig ist. Honig, der Pollen als Lebensmittel zugelassener Pflanzen enthalte, sei weiterhin verkehrsfähig. Dabei wird aber übersehen, dass ca. 80 % des in Deutschland verkauften Honigs aus Nicht-EU-Ländern, wie z.B. Kanada, Argentinien und Brasilien sowie China stammen. Dies sind Länder, in denen gentechnisch veränderte Nutzpflanzen wie Mais, Raps und Soja legal angebaut werden. In der EU, wie z.B. in Spanien, wird ebenfalls MON 810 Mais angebaut.
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