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- Möglichkeiten und Grenzen kommunaler Solarsatzungen
- Das neue Wasser- und Naturschutzrecht
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| The implementation of the Environmental Liability Directive in Spain Dr. Ángel Manuel Moreno Molina Eines der wichtigsten Ziele der Europäischen Union ist die Förderung eines hohen MaĂźes an Umweltschutz. Um dieses Ziel zu erreichen, verabschiedete die Europäische Gemeinschaft 2004 eine Richtlinie ĂĽber Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden. Diese Richtlinie sollte bis zum 30.4.2007 durch die Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. |
| Möglichkeiten und Grenzen kommunaler Solarsatzungen Prof. Dr. iur. Wolfgang Kahl Im Zusammenhang mit dem Klimaschutz durch die Förderung Erneuerbarer Energien (EE) kommt dem Bereich der Wärmeversorgung von Gebäuden eine überragende Bedeutung zu. Die Europäische Union sah sich deshalb veranlasst, den Mitgliedstaaten in Art. 13 Abs. 4 UAbs. 3 RL 2009/28/EG2 aufzugeben, bis spätestens Ende 2014 angemessene EE-Nutzungspflichten für Gebäude in ihre jeweiligen baurechtlichen Vorschriften zu integrieren. Unabhängig und doch komplementär zu diesem Topdown-Ansatz der Union nutzen Kommunen die bereits heute bestehenden Möglichkeiten des Baurechts, um einen aktiven Beitrag zur Erhöhung des EE-Anteils im Gebäudesektor zu leisten. |
| Die Novelle 2010 des Europäischen Umweltmanagements EMAS – Eine Partnerschaft mit Unternehmen als strategisches Konzept zur Erfüllung von Umweltzielen Annette Schmidt-Räntsch Am 11.1.2010 ist die Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 „über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung” (EMAS) in Kraft getreten. Sie löst die EMAS-Verordnung von 2001 ab. Mit der Novelle werden die Umweltleistung der teilnehmenden Unternehmen und sonstigen Organisationen sowie deren Rechtskonformität – eine Voraussetzung für die Zertifizierung – stärker in den Vordergrund gerückt. Die Nutzung bestimmter Kernindikatoren wird deutlicher als bisher sichtbar machen, in welch teilweise erheblichem Umfang EMAS-Organisationen freiwillig Leistungen nicht nur in Bezug auf Energieeffizienz oder Klimaschutz, sondern in allen für sie bedeutsamen Umweltbereichen erbringen. |
| Das neue Wasser- und Naturschutzrecht RiVG Dr. Christoph Klages 10. KBU Kolloquium zu Wirtschaft und Umweltrecht am 26.1.2010 an der RWTH Aachen |
| „Artenschutz mit der Landwirtschaft – kein Problem?!” Ass. jur. Anett Wagner Tagung der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft in Bonn |
