Hochwasserrisikomanagement – die ganzheitliche, kooperative und praktische Umsetzung Stefan Hill, Ralf Schernikau Das Ziel der Europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie ist die Verminderung der Hochwasserrisiken durch ein umfassendes Hochwasserrisikomanagement. Das ist nur zu erreichen, wenn die vor Ort dafür zuständigen kommunalen Gebietskörperschaften und die wegen der geforderten Eigenvorsorge ebenfalls „zuständigen“ Betroffenen sich aktiv in das Geschehen einbringen. Die Richtlinie hat zudem auch die Einbindung der „interessierten Stellen“, so zum Beispiel die Fachverbände sowie die Umwelt- und Naturschutzverbände, im Focus. Die Umsetzung soll dabei ganzheitlich, kooperativ und praktisch durchgeführt werden. Der staatlichen Wasserwirtschaftsverwaltung kommt dabei eine wichtige Rolle zu, denn ihr obliegt die Federführung und die landesweite Koordination für die Umsetzung der Richtlinie. |
EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie – Stand der Umsetzung auf Nationaler Ebene Dipl.-Ing. Meike Gierk, Dipl.-Volksw. Thomas Stratenwerth Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (HWRM-RL) wurde am 23. Oktober 2007 verabschiedet und mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts (Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009) am 1. März 2010 in nationales Recht umgesetzt. Sie gibt den Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zur Verringerung von hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und die wirtschaftlichen Tätigkeiten in der Gemeinschaft vor. |