Wasser und Abfall 12/2010


Bedeutung von Agrarumweltmaßnahmen für den Grundwasserschutz
Dr. Astrid Krüger
Die Belastung durch Stoffeinträge aus der Landwirtschaft ist nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa eine der aktuellen Herausforderungen für den Grundwasserschutz. Agrarumweltprogramme (AUP) können einen deutlichen Beitrag zur Minderung der Stoffeinträge leisten. Allerdings reichen sie ohne Weiterentwicklung allein nicht aus, um die Nutzbarkeit des Grundwassers für den Menschen und die Umwelt flächendeckend zu sichern.
Die Sanierung von Grundwasserschäden aus wasserrechtlicher Sicht
Die Sanierung von Grundwasserschäden wurde in den letzten Jahren mehrfach in der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) unter verschiedenen Gesichtspunkten diskutiert. Der Aufsatz gibt einen Überblick über die rechtliche Betrachtung aus Sicht des Wasserrechts, insbesondere vor dem Hintergrund der neueren Rechtslage nach Wasserhaushaltsgesetz und Umweltschadensgesetz.
Landwirtschaft und Wasserwirtschaft müssen eng zusammenrücken – nicht nur wegen der Wasserrahmenrichtlinine
Hans-Joachim Meier
Die Landwirtschaft ist von den Maßnahmenprogrammen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie betroffen. Die vorhandenen landwirtschaftlichen Nutzflächen sind hier verschiedenen Begehrlichkeiten unterworfen. Unser Redaktionsmitglied Hans-Joachim Meier hat Rainer Tietböhl hierzu einige Fragen gestellt.
Die Ausweisung künstlicher und erheblich veränderter Gewässer in Deutschland – eine länderübergreifende Analyse
Dipl. Geogr. Frauke Bathe, Dr. Johannes Schiller
Mit der Veröffentlichung der Bewirtschaftungspläne gemäß EG-WRRL im Dezember 2009 waren von den EU-Mitgliedstaaten auch die „künstlichen“ und „erheblich veränderten“ Gewässer für den ersten Bewirtschaftungszyklus verbindlich auszuweisen. Eine länderübergreifende Analyse der Ausweisungsmethoden zeigt, dass die Bundesländer bei der Definition dieser Gewässerkategorie keine einheitlichen Kriterien anlegen. Nachvollziehbarkeit und Vergleichbarkeit sollten verbessert werden.
Die Bedeutung des Public Private Partnership für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
Dr. Jörg Cortekar, Dr. Nadine Hennigs, Stefan Behrens
Ein integraler Bestandteil der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie ist die Einbeziehung der Öffentlichkeit. Die Umsetzung dieser Anforderung erfolgt im Rahmen so genannter Public Private Partnerships. Die Managementforschung stellt Methoden und Instrumente bereit, um die vielfältigen Abstimmungsprozesse zu analysieren und zu verbessern.
BWK Regelwerk
Ruth Treudt, Dr.-Ing. Birgit Schlichtig
Das BWK-Merkblatt 3 „Ableitung von immissionsorientierten Anforderungen an Misch- und Niederschlagswassereinleitungen unter Berücksichtigung örtlicher Verhältnisse“ wurde im Jahr 2001 erstmals veröffentlicht und zuletzt im Jahr 2007 fortgeschrieben. Es hat bundesweit breite Anwendung erfahren und gilt als in der Praxis bewährt. Zur Anwendung des im November 2008 veröffentlichten BWK Merkblattes 7 „Detaillierte Nachweisführung immissionsorientierter Anforderungen an Misch- und Niederschlagswassereinleitungen gemäß BWK-Merkblatt 3“ liegen erste Erfahrungen vor.
Mikroschadstoffe im Grundwasser
Dipl. Landschaftsökologe Kai Dexheimer, Nadine Averesch, Hilger Schmedding
Die Wasserversorger müssen das Roh- und Trinkwasser regelmäßig auf mikrobiologische, physikalische und anorganische Parameter untersuchen. Zur Ermittlung potenzieller Risiken kann es notwendig werden, zusätzlich auch auf komplizierte organische Mikroschadstoffe untersuchen zu lassen.
Nachentgasung von FCKW-haltigem PU Mehl auf 24 Metern
Ende vorigen Jahres hat die Deutsche Umwelthilfe mit einer umfangreichen Berechnung darauf hingewiesen, dass in den deutschen Entsorgungsbetrieben nicht alle bzw. nur ein geringer Teil der in den Kühlgeräten enthaltenen FCKW-haltigen Gase beseitigt würden. Dazu hat der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung Stellung genommen und die Vorwürfe der Deutschen Umwelthilfe zurückgewiesen.
Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen nach dem neuen Wasserhaushaltsgesetz
Michael Wiedemann
Über die rechtliche Verpflichtung der Grundstückseigentümer, die Dichtheit der Grundstücksentwässerungsanlagen nicht anlassbezogen, sondern in bestimmten Fristen zu prüfen oder prüfen zu lassen, besteht erhebliche Unsicherheit. Der Frage wird auf der Grundlage des neuen Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) nachgegangen.
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