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- Die Novelle der EG-Abfallrahmenrichtlinie
- Das neue Vergaberecht
- Tauschähnlicher Umsatz – Anpassungsbedarf für Entsorgungsunternehmen
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Die Novelle der EG-Abfallrahmenrichtlinie – ein Überblick Dr. Stephan Patrick Waggershauser Mit Datum vom 22.11.2008 ist die novellierte EG-Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL) im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet worden. Sie trat am 22.12.2008 in Kraft. Die Mitgliedstaaten sind nun in der Pflicht, bis zum 12.12.2010 ihr nationales Recht an die neuen europarechtlichen Vorgaben anzupassen. Der nachfolgende Beitrag bietet einen ersten Überblick über die wesentlichen Änderungen und Neuregelungen auf der Ebene des europäischen Rechts und skizziert vor dem Hintergrund der Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Gemeinschaftstreue auch die Grundzüge der Rechtsentwicklungen in den Mitgliedstaaten. |
Hausmüllentsorgung zwischen kommunaler Trägerschaft und gewerblichen Sammelsystemen Prof. Dr. iur. Hans-Joachim Koch, Dr. Moritz Reese Ergebnisse eines Gutachtens im Auftrag des Verbandes für kommunale Abfallwirtschaft und Stadtreinigung (VKU im VKS) und der SRH Verwaltungsgesellschaft |
Die Miterfassung von Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe und Karton nach der Verpackungsverordnung Dr. Markus W. Pauly, Dr. Maren Heidmann Die Abstimmung mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern ist eine wesentliche Voraussetzung für die Zulassung dualer Systeme und somit für die haushaltsnahe Erfassung von Verkaufsverpackungen. Das Zusammenwirken zwischen den dualen Systemen und den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern war zuletzt unter anderem auch Beweggrund für die 5. Novelle der Verpackungsverordnung.1 Kern der 5. Novelle der Verpackungsverordnung ist jedoch die grundsätzliche Einführung einer Beteiligungspflicht an dualen Systemen für bestimmte Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen bzw. die Trennung der Tätigkeitsfelder von dualen Systemen und sogenannten Selbstentsorgern. |
Kommunale Bioabfallentsorgung und die Novelle der Bioabfall-Verordnung Dr. jur. Peter Queitsch Das Bundesumweltministerium hat die Änderung der Bioabfall- Verordnung aus dem Jahre 1998 Ende des Jahres 2007 auf den Weg gebracht (Stand: November 2007). Mit der im Jahre 1998 in Kraft getretenen Bioabfall-Verordnung wurde auf der Grundlage des Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) der rechtliche Rahmen zur umweltverträglichen Verwertung von getrennt erfassten Abfällen mit hohen organischen Anteilen (Bioabfälle) auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden geschaffen. In der Bioabfall-Verordnung wurden insbesondere höchstzulässige Schadstoffgehalte, Aufbringungshöchstmengen, Anforderungen an die Seuchen- und Phytohygiene sowie Qualitätskontrollen, Dokumentations- und Nachweispflichten festgelegt, um negative Auswirkungen der Bioabfallverwertung auf Böden, Tiere oder Pflanzen durch Schadstoffe oder Krankheitserreger weitestgehend zu vermeiden. |
Anforderungen an die Umsetzung der novellierten Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht aus Landessicht Ministerialrat Thomas Buch Am 12.12.2008 ist die neue EU-Abfallrahmenrichtlinie1 (ARRL) in Kraft getreten. Sie muss binnen zwei Jahren bis zum 12. Dezember 2010 in nationales Recht umgesetzt werden.2 FĂĽr die notwendige Novellierung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes bleibt daher nur ein relativ kurzer Zeitraum. |
Das neue Vergaberecht RA Dr. Martin Dieckmann Wesentliche Rechtsänderungen und ihre Auswirkungen auf die abfallwirtschaftliche Ausschreibungspraxis |
Tauschähnlicher Umsatz – Anpassungsbedarf für Entsorgungsunternehmen Dr. Dagmar Thimm Der sogenannte tauschähnliche Umsatz war in den vergangenen zwei Jahren eines der viel diskutierten steuerlichen Themen in der Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft. Die Anwendung des tauschähnlichen Umsatzes hat unmittelbare Auswirkung auf das operative Geschäft und muss nach Auffassung der Finanzverwaltung bei der Ausgestaltung der Kundenbeziehung berücksichtigt werden. Auch wenn gute Gründe dafür sprechen, Zweifel an der Anwendbarkeit des tauschähnlichen Umsatzes in der Entsorgungswirtschaft zu erheben, werden die Unternehmen der Entsorgungsbranche nicht umhinkommen, ihre Vertragsbeziehungen an die Grundsätze des tauschähnlichen Umsatzes anzupassen. |
Enge Anbindung der Biogasanlage an den landwirtschaftlichen Betrieb RiVG Dr. Christoph Klages Anmerkung zum Urteil des BVerwG vom 11.12.2008 – BVerwG 7 C 6.08 |