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- Bevollmächtigungsverbot im Nachweisverfahren?
- Exportbeschränkungen für Sekundärrohstoffe?
- Aktuelle Rechtsfragen des ElektroG
- Die Novelle der Abfallrahmenrichtlinie
| Bevollmächtigungsverbot im Nachweisverfahren? RA Dr. Antje Wittmann Das Nachweisverfahren nach der Nachweisverordnung (NachwV) wird mit der Verpflichtung zur elektronischen Nachweisführung ab dem 1.4.2010 grundlegende Änderungen erfahren. Nach den zum 1.4.2010 in Kraft tretenden §§ 17 ff. NachwV werden die zur Führung von Nachweisen über die Entsorgung gefährlicher Abfälle Verpflichteten abweichend von den bisherigen Bestimmungen die zur Nachweisführung erforderlichen Erklärungen nach Maßgabe des 4. Abschnitts der Nachweisverordnung elektronisch zu übermitteln und mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift im Sinne des Signaturgesetzes zu versehen sowie die für den Empfang erforderlichen Zugänge zu eröffnen haben. Mit der Pflicht zur elektronischen Nachweisführung geht implizit die Pflicht zur Vorhaltung der dafür erforderlichen technischen Mittel und Geräte einher. |
| Exportbeschränkungen für Sekundärrohstoffe? Dr. Olaf Kropp Die Abfallwirtschaft entwickelt sich immer mehr zu einer Rohstoffwirtschaft. Dafür sorgt vor allem die rasante wirtschaftliche Entwicklung der asiatischen Schwellenländer, durch die der weltweite Bedarf an Rohstoffen in den letzten Jahren dramatisch angestiegen ist. Auch wenn aktuell die Rohstoffpreise infolge der Finanzkrise gesunken sind, wird man doch aufgrund der Entwicklung in den letzten Jahren und der Endlichkeit natürlicher Rohstoffe mittelund langfristig wieder mit stark steigenden Rohstoffpreisen rechnen müssen. |
| Abstimmung, Mitbenutzung, Vergabe im Wettbewerb - Schnittstellen zwischen öffentlicher Entsorgung und privatwirtschaftlicher Verpackungsrücknahme RA Dr. Martin Dieckmann Seit einigen Jahren ist eine mögliche Änderung der bisherigen Erfassungsstrukturen für Abfälle aus privaten Haushaltungen Gegenstand nicht nur der deutschen umweltpolitischen Diskussion, sondern auch verschiedener Modellversuche. Diese betreffen die Aufgabe der getrennten Erfassung von Verpackungsabfällen zugunsten der Miterfassung in der Restmülltonne bei anschließender (Wieder-)Aussortierung („gelb in grau“) ebenso wie die mögliche gemeinsame Erfassung von Verkaufsverpackungen mit anderen Wertstoffen bzw. „stoffgleichen Nichtverpackungen“ („gelbe Tonne plus“). Der Rat der Sachverständigen für Umweltfragen (SRU) hat in seinem Umweltgutachten 2008 die Ergebnisse der verschiedenen Modellversuche beleuchtet. |
| Die Zukunft der kommunalen Hausmüllentsorgung im Spannungsfeld zwischen gewerblichen Sammlungen und der Novelle der Abfallrahmenrichtlinie RA Hartmut Gaßner, Dr. jur. Holger Thärichen Die Rechtsgrundlagen der kommunalen Hausmüllentsorgung sind aktuell wieder im Fokus der abfallrechtlichen Diskussion. Dies liegt zum einen daran, dass selbst knapp 15 Jahre nach Verabschiedung des Kreislaufwirtschafts und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) einige grundlegende Rechtsfragen zur kommunalen Entsorgungszuständigkeit noch nicht abschließend geklärt sind. So wird erst im Jahr 2009 eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu der Frage ergehen, ob eine Eigenverwertung von Haushaltsabfällen gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1,2. Halbsatz KrW-/AbfG durch die Beauftragung eines Dritten erfolgen kann. |
| Die Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts - (Stand nach dem Beschluss des Bundesrates vom 19.12.2008) Dipl.-Ing. Gunther Weyer Am 19.12.2008 hat der Bundesrat der Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts mit Änderungen zugestimmt. Der Beschluss1 basiert auf dem Entwurf der Bundesregierung vom 17.10.20082 und sieht hierzu insgesamt 131 Änderungen sowie eine Entschließung vor. Insoweit steht der Inhalt der zu erwartenden Verordnung fest. Unberührt von der großen Zahl der vom Bundesrat beschlossenen Änderungen wurden die Regelungsansätze des Entwurfes der Bundesregierung in weiten Teilen bestätigt. Bei verschiedenen Punkten ist es allerdings zu maßgeblichen Konkretisierungen und inhaltlichen Änderungen gekommen. Nachstehend wird ein Überblick über wesentliche Inhalte der Verordnung gegeben. |
| Aktuelle Rechtsfragen des ElektroG RA Dr. Holger Jacobj Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG)1 ist eine spannungsgeladene Rechtsmaterie. Auch fast vier Jahre nach seinem Inkrafttreten sind grundlegende Vollzugsfragen nach wie vor streitig. Gerichtliche Entscheidungen werden in vielen Fällen entweder seitens der beliehenen Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Stiftung EAR) oder seitens der betroffenen Unternehmen mit Rechtsmitteln angefochten. Grundsatzentscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts sind in nächster Zeit zu erwarten. |
| Abfallrecht nach der Novelle der Abfallrahmenrichtlinie und vor dem Umweltgesetzbuch RiVG Dr. Christoph Klages Tagungsbericht des Berliner Abfallrechtstages 2008 |
