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„Schädliche Subventionen gegen die biologische Vielfalt – Wie falsche finanzielle Anreize die biologische Vielfalt gefährden ...“ Kathrin Bubber Konferenz des DNR und „Forum Umwelt & Entwicklung“ am 30.4.2008 in Berlin – Beitrag zur 9. UN-Konferenz über die biologische Vielfalt 2008 in Bonn |
Tagung „Gebiets- und Artenschutz im künftigen Umweltgesetzbuch“ Prof. Dr. Detlef Czybulka Tagungsberichte, am 28. Februar 2008 in Kassel-Wilhelmshöhe |
Fakten statt Mythen – Europäische Schutzgebiete sind auch in Deutschland ein Erfolg und kein Hemmnis wirtschaftlicher Entwicklung Claus Mayr Die biologische Vielfalt – die Vielfalt der Lebensräume, der Tier- und Pflanzenarten sowie ihre genetische Vielfalt – ist, insbesondere seit der Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung und des wachsenden Flächenverbrauchs seit Mitte des 20. Jahrhunderts, stark bedroht. Hinzu kommt der dramatisch schnelle Klimawandel. BirdLife International, der weltweite Naturschutzdachverband, hat im Rahmen der 9. Vertragsstaatenkonferenz (CoP9) der Konvention über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) im Mai 2008 in Bonn die neueste Rote Liste der Vogelarten veröffentlicht. Danach gelten inzwischen 1.226 Arten und damit über 12 % der weltweit etwa 10.000 Vogelarten als hochgradig bedroht. |
Rechtliche Anforderungen an die Unterschutzstellung von Natura 2000-Gebieten auf „sonstige Weise“ und die Umsetzung in den Bundesländern Prof. Dr. Detlef Czybulka Einleitend ist klarzustellen, dass dieser Beitrag sich nicht mit so genannten vorläufigen Schutzregimes (potentielle FFH-Gebiete, faktische Vogelschutzgebiete) befassen wird. Es ist 15 Jahre nach In-Kraft-Treten der FFH-Richtlinie und Verabschiedung der Gemeinschaftsliste, die nun für die atlantische, kontinentale und boreale sowie alpine biogeographische Region bereits fortgeschrieben und für die pannonische biogeographische Region erstmals angenommen wurde, an der Zeit, diesen eher pathologischen Bereich zu verlassen und ernsthaft daran zu arbeiten, welche rechtlichen Anforderungen an die Unterschutzstellung von Natura 2000-Gebieten jetzt in dieser Phase III gelten. |
Natura 2000 aus Sicht der Naturschutzforschung Dipl.-Biol. Bianca Bauch, Dr. Dipl.-Biol. Bernd Gruber, PD Dr. Dipl.-Biol. Klaus Henle Bis Dezember 2007 waren insgesamt mehr als 25.000 Natura 2000-Gebiete mit einer Gesamtfläche von knapp 20 % der terrestrischen Fläche der EU (ca. 850.000 km2) an die Europäische Kommission gemeldet,1 wobei der Flächenanteil zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten stark variiert [zwischen 2,9 % (Irland) und 25,1 % (Slowakei) für FFH-Gebiete und zwischen 6,8 % (Großbritannien) und 31,4 % (Slowenien) für Vogelschutzgebiete].2 Deutschland liegt dabei mit 9,3 % bzw. 9,4 % im Mittelfeld und hat insgesamt ca. 14,1 % der Landfläche als Natura 2000-Gebiete gemeldet. |
Schutz und Entwicklung von Natura 2000-Gebieten – Rechtliche Anforderungen an die Landwirtschaft Dr. iur. Stefan Möckel 72,5 % der Biotoptypen in Deutschland sind derzeit gefährdet. Eine der Hauptursachen für den Verlust der Biotop- und Artenvielfalt ist die moderne Intensivlandwirtschaft, welche durch Flurbereinigung und Melioration, großflächige Monokulturen, intensiven Dünge- und Pflanzenschutzmitteleinsatz, hohe Beweidungsdichten, Entwässerung feuchter Standorte, Brach fallen von Grenzertragsstandorten etc. die Landschaft nivelliert und zu einem Produktionsmittel degradiert. |
Die Finanzierung von Natura 2000 Wolfram Güthler Natura 2000 verlangt auf großer Fläche erhebliche Anstrengungen, um Zielarten und -lebensräumen einen guten Erhaltungszustand zu sichern. Eine von der Europäischen Kommission eingesetzte Arbeitsgruppe bezifferte den Finanzaufwand für die EU-25 auf 6,1 Mrd. Euro pro Jahr. Die deutschen Bundesländer schätzen die Kosten für Natura 2000 auf jährlich ca. 620 Mio. Euro. Die Frage, ob, wie und wer diese Mittel aufbringt, ist für den europäischen Naturschutz von elementarer Bedeutung. Dass Natura 2000 ohne EU-Mittel nicht gelingen kann, ist Konsens, auch wenn formal die Mitgliedstaaten für die gesetzeskonforme Umsetzung der europäischen Naturschutzrichtlinien und damit die Finanzierung verantwortlich sind. |
Fachliche Aspekte der Umsetzung von Natura 2000 in Deutschland Dr. Axel Ssymank Der Naturschutz in der Europäischen Union ist den Zielen des Übereinkommens über die Biologische Vielfalt ebenso verpflichtet, wie Deutschland als deren Mitgliedstaat. Das erklärte Hauptziel, die biologische Vielfalt zu erhalten oder doch mindestens deren Verlust aufzuhalten, wurde von den EU-Ministern in Göteborg als 2010-Ziel „stop the loss“ bestätigt. Die beiden wichtigsten Säulen des europäischen Naturschutzes sind die Vogelschutz-Richtlinie (VSRL) und die so genannte Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFHRL). In der FFH-Richtlinie wird gem. Art. 3 ein europäisches Schutzgebietssystem mit dem Namen „Natura 2000“ nach einem einheitlichen Meldeverfahren gem. Art. 4 errichtet. |
Rechtsgrundlagen für die Errichtung des kohärenten europäischen Netzes Natura 2000 – Einführung und Grundlagen Prof. Dr. Wolfgang Köck Vor wenigen Monaten hat die Bundesregierung ihre „Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt“ beschlossen und die Ausgangslage skizziert. Danach sind 72,5% der Lebensräume sowie 36% der heimischen Tierarten und 26,8% der heimischen Pflanzenarten in ihrem Bestand gefährdet. Die jüngst abgeschlossene Bestandsaufnahme über den Erhaltungszustand der Naturräume in Deutschland (nationale biogeographische Regionen) kommt mit Blick auf die für Deutschland besonders relevante kontinentale Zone zu dem Ergebnis, dass sich nur 25% der Lebensraumtypen dieser Zone in einem günstigen Zustand befinden, 70% der Lebensraumtypen befinden sich demgegenüber in einem ungünstigen Zustand, davon 21% sogar in einem schlechten Zustand. |