Planungsrechtliche Grundlagen für Ersatzbrennstoff-Kraftwerke Prof. Dr. Andrea Versteyl Die Diskussion um den Verwerterstatus von thermischen Abfallbehandlungsanlagen ist aktuell eine der offenen Fragen im Rahmen der Änderung der Abfallrahmenrichtlinie. Nach dem Vorschlag der Kommission sollen Abfallverbrennungsanlagen als Verwertungsanlagen nur bei besonders hoher Energieeffizienz – 60 Prozent für Altanlagen und 65 Prozent für Neuanlagen – anerkannt werden. Die Haltung der Bundesregierung hierzu ist noch offen. Tatsächlich haben die Länder jedoch in den letzten Jahren nahezu allen Anlagen den Verwerterstatus erteilt, nachdem seit dem In-Kraft-Treten des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes in diesen Anlagen nicht nur Hausmüll beseitigt, sondern auch – hochkalorische – Gewerbeabfälle verwertet wurden. Seit dem 01.06.2005 haben die Umweltministerkonferenz und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit die Industrie wiederholt aufgefordert, ihre (Mit-) Verantwortung für die Schaffung von thermischen Behandlungskapazitäten, insbesondere durch Errichtung von Ersatzbrennstoffkraftwerken, wahrzunehmen. Zwischenzeitlich befinden sich eine Vielzahl derartiger Anlagen in der Planungs- bzw. Genehmigungsphase. Je nach Quelle wird von vierzig bis siebzig derartiger Vorhaben gesprochen. |
Planung eines Reststoff-Heizkraftwerkes für die Energieversorgung einer Papierfabrik Dipl.-Ing. Joachim Sommer, Die Papierherstellung erfordert prozessbedingt einen hohen Energieaufwand. Sowohl der Stromverbrauch für die Antriebe der Papiermaschinen und der Stoffaufbereitung als auch die Dampfverbräuche sind beachtlich. Neben dem hohen Energieverbrauch zeichnet sich die Papierproduktion (im Besonderen, wenn Altpapier eingesetzt wird) durch einen hohen Reststoffanfall aus. Die Reststoffe wurden in der Vergangenheit, d.h. bis zum In-Kraft-Treten der TA Siedlungsabfall im Juni 2005, häufig deponiert. Im Jahr 2005 traten verstärkt zwei Effekte am Markt auf, die zur Erhöhung des Leidensdrucks in der gesamten deutschen Industrielandschaft, besonders jedoch in der Papierindustrie führten: - Verteuerung der Energie (Strom, Gas, Öl), - Verteuerung der Abfallentsorgung. |
Ermittlung des Energiebedarfs in Betrieben und thermische Auslegung von bedarfsgerechten Ersatzbrennstoff-Kraftwerken Dipl.-Ing. Udo Seiler In der Vergangenheit wurde in Deutschland der anfallende Haus- und Gewerbemüll in alten Kiesgruben oder Steinbrüchen vergraben oder deponiert, auf der Deponie im Freien zur Reduktion des Volumens verbrannt und die Reste in den Deponiekörper eingebaut. Weitere Mengen wurden in einfachen Verbrennungsanlagen verbrannt ohne die umgesetzte Energie zu nutzen. Die Reinigung der Rauchgase erfolgte gar nicht oder nur in einem sehr geringen Maße. So war die alte, inzwischen stillgelegte Industrieabfallverbrennungsanlage der HIM in Schweinfurt mit einem Multizyklon ausgerüstet, bevor hier Anfang der 80er Jahre eine Sprühabsorption mit nachgeschaltetem Gewebefilter installiert wurde. Ein erster Schritt der Energienutzung bestand in der Installation eines Abhitzekessels, der die freiwerdende Wärme in Fernwärmenetzen zu Heizzwecken bereitstellte. Die Dampfparameter lagen häufig im Bereich von 10 bar oder es wurde heißes Wasser erzeugt. Des Weiteren wurden Gegendruck-Dampfturbinen eingesetzt, um vor allem während der warmen Jahreszeit wenigstens einen Deckungsbeitrag für die Investition des Wasser/Dampfkreislaufes zu leisten. |
Schadstoffbilanzierung im Rahmen der Genehmigungsplanung von thermischen Abfallbehandlungsanlagen Dr.-Ing. Margit Löschau Im Rahmen der Genehmigung von thermischen Abfallbehandlungsanlagen werden in Deutschland zunehmend durchgängige Stoffbilanzen für alle nach der 17. Bundesimmissionsschutzverordnung (17. BImSchV) begrenzten Stoffe gefordert. D.h., der Weg eines Stoffes soll von seinem Eingang im Inputmaterial (Hausmüll, Ersatzbrennstoff, usw.) über den gesamten Behandlungsprozess mitverfolgt werden können, so dass sein letztendlicher Verbleib in einem der Outputströme (Schlacke, Filterasche, Abgas, usw.) quantifizierbar ist. Die Erstellung einer verlässlichen durchgängigen Schadstoffbilanz für eine noch nicht existierende Anlage erweist sich jedoch als schwierig, da die Verteilung der Stoffe während des Verbrennungsprozesses von unterschiedlichsten Faktoren wie Brennstoff, Feuerungssystem und Prozessbedingungen abhängt. |
Finanzierung von Ersatzbrennstoff-Kraftwerken und Abfallverbrennungsanlagen Bernd Schäfer Neben der Müllentsorgung übernehmen Abfallverbrennungsanlagen zunehmend die Aufgabe einer klimaschonenden Energieversorgung von Industriestandorten. Daher planen neben traditionellen Müllentsorgern auch Projektentwickler im Rahmen von Contracting-Modellen Müllheizkraftwerke, die die kostengünstige Strom- und Dampfversorgung am Standort von energieintensiv produzierenden Unternehmen langfristig gewährleisten sollen. |
Risiko-, Schaden- und Versicherungsmanagement für den Betrieb eines Müllheizkraftwerks Harry Weschenbach Müllheizkraftwerke (MHKW) oder auch Abfallverwertungsanlagen sind Großkraftwerksanlagen (GKA), die technologisch durchaus vergleichbar sind mit herkömmlichen Kraftwerken der Energieerzeugung. Dennoch werden Müllheizkraftwerke häufig mit ganz anderen Maßstäben bewertet, als dies bei herkömmlichen Kraftwerken üblich wäre – z.B. unter Berücksichtigung der 17. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 23. November 1990. Ein dominierendes und immer wiederkehrendes Argument für diese differenzierte Anlagen-und Risikobetrachtung ist das für die Verbrennung eingesetzte Medium, nämlich der Abfall.Alleine die Tatsache, ob eine Verbrennungsanlage Kohle, Gas, Öl oder Abfall verbrennt, kann zu erheblichen Unterschieden in der Risikobetrachtung und Risikohandhabung führen. Diese Entwicklung ist auch an der Versicherungswirtschaft nicht spurlos vorübergegangen. |
Parameterabhängige Vertragsgestaltung für die Verbrennung von Ersatzbrennstoffen in Ersatzbrennstoff-Kraftwerken Dipl.-Ing. Hans-Jürgen Schwefer Brennstoffe aus Abfallaufbereitungsanlagen kennen mehrere Wege der Verwertung oder Entsorgung. Dabei werden die hochwertig aufbereiteten Ersatzbrennstoffe in der Regel in der Mitverbrennung, zum Beispiel in Zementöfen oder Feuerungsanlagen von Kraftwerken, verbrannt. Ein vergleichsweise schlechtes Aufbereitungsprodukt, also Brennstoffe mit hohen Schadstoffgehalten finden den Weg in klassische Abfallverbrennungsanlagen. Ein Großteil des aufbreiteten Abfalls soll aber so genannten Ersatzbrennstoff- oder Sekundärbrennstoffkraftwerken zur energetischen Verwertung zugeführt werden. In der zurzeit gängigen Terminologie wird von dem Brennstoff zur Verbrennung in hierfür geeigneten und in der Regel nach den Vorgaben der 17. BImSchV zugelassenen Kraftwerken dann von Sekundär- bzw. Ersatzbrennstoff gesprochen. Hierbei wird unter diesen beiden Begrifflichkeiten üblicherweise die gleiche Brennstoffart verstanden, wobei in der fachlichen Diskussion Unterschiede zwischen der Terminologie Ersatzbrennstoff und Sekundärbrennstoff bezüglich des Heizwertes gesehen werden. |
Was ist bei der Planung von Ersatzbrennstoff-Kraftwerken zu beachten? Dipl. Ing. Hendrik Seeger, Dipl. Ing. Nils Oldhafer Die Gesamtplanung einer Anlage gliedert sich traditionell in die folgenden fünf Phasen der Planung: - Konzeptplanung, - Vorplanung, - Entwurfsplanung, - Genehmigungsplanung und - Ausführungsplanung. Auch wenn heute oftmals aus Zeitgründen, und auch aus finanziellen Erwägungen heraus, eine klassische Abarbeitung in der genannten Reihenfolge nicht mehr stattfindet, sondern die Planungsphasen ineinander fließen, so bleibt der erste Schritt, die Konzeptfindung, von entscheidender Bedeutung. Nur in sehr seltenen Fällen werden die grundsätzlichen konzeptionellen Vorgaben in den späteren Planungsphasen geändert. Im Rahmen dieses Beitrags soll versucht werden, auf Basis der bisher gemachten Erfahrungen aus einer Reihe von Projekten, für die noch relativ junge Anlagentechnik des Ersatzbrennstoffkraftwerks die wesentlichen Rahmenbedingungen für die Konzeptentwicklung zu benennen. |
Generalunternehmer versus Komponentenlieferant Dipl.-Phys. Ph.D. Edmund Fleck Ob eine Anlage in Losen ausgeschrieben oder an einen Generalunternehmer (GU) vergeben wird, ist eine gern und häufig geführte Diskussion. Dabei ist die endgültige Entscheidung für die eine oder andere Lösung sehr stark von den verantwortlichen Personen abhängig und von den Erfahrungen, die sie entweder selber mit der jeweiligen Alternative gemacht haben oder die ihnen in der Phase der Entscheidungsfindung näher gebracht wurden. Worum geht es aber letztendlich, aus Sicht des Kunden/Betreibers? Es geht um die Erzielung eines möglichst optimalen Preises, indem Lieferungen auf Lieferanten verteilt werden, die zum einen eine möglichst hohe Wertschöpfung daraus ziehen, indem sie Fremdeinkäufe mit reiner Beaufschlagung vermeiden; und die zum anderen das Risiko der Lieferung bestmöglich abschätzen können und daher keine Angstzuschläge erheben. Dies muss ausbalanciert werden mit der Fähigkeit auf Seiten des Kunden/Betreibers, mehr/weniger Schnittstellen zu koordinieren und Verantwortung zu tragen. Dieser Vortrag kann keine Ideallösung anbieten. Er soll vielmehr die Aspekte aufzeigen, die für die verschiedenen Alternativen entscheidend und zu beachten sind. |
Vertragsmanagement für Kraftwerke – Wesentliche Inhalte des Ersatzbrennstoffliefervertrags – Dr. Rebecca Prelle Abnehmer und Lieferanten von Ersatzbrennstoffen verhandeln Ersatzbrennstofflieferverträge für Kraftwerke, die in den Jahren 2008 und später in Betrieb gehen. Die Beschaffung und gesicherte Bindung der Ersatzbrennstoffe durch langfristige Ersatzbrennstofflieferverträge sind in den meisten Fällen die – für die Finanzierung – zwingende Voraussetzung für die Realisierung der Kraftwerke durch die Abnehmer. Derzeit laufen die Verhandlungen für solche Verträge mit langfristigen Laufzeiten verhalten; dies hängt mit unterschiedlichen Preiserwartungen von Abnehmern und Lieferanten von Ersatzbrennstoffen aufgrund der ungewissen Marktlage zusammen.1 Bislang haben Lieferanten von Ersatzbrennstoffen hohe Zuzahlungen zu leisten. Ob dies so bleibt, ist aufgrund der prognostizierten Marktlage allerdings fraglich. Ab 2008 werden wieder Überkapazitäten erwartet, so dass eine Reduzierung der Zuzahlungen durch die Lieferanten erwartet wird. Die Marktlage könnte sich auch derartig verändern, dass Zuzahlungen von Lieferanten für die thermische Behandlung von Ersatzbrennstoffen gänzlich entfallen können. |
Zur Kontroverse über die Abfallverbrennung Bernt Johnke Sind Konsenslösungen in der Kontroverse um den Einsatz der Abfallverbrennung als thermische Behandlung im Rahmen der Entsorgung von Restabfällen möglich? Sicher nur, wenn mit den begründeten Ängsten, den Sorgen und Nöten von sich engagierenden und betroffenen Bürgern, beispielsweise vor dem ausschließlichen Ausbau von thermischen Behandlungskapazitäten und den Schadstoffemissionen aus diesen Anlagen, von Seiten aller Beteiligten ernsthaft umgegangen wird. Oder stehen diese Befürchtungen nur stellvertretend für eine bisher nicht genügend öffentlich geführte Auseinandersetzung, die ihre Ursachen in anderen, der Abfallentsorgung vorgelagerten gesellschaftlichen Problemen hat – z.B. den Konsumgewohnheiten einer Mehrheit, die von einer Minderheit kritisch gesehen werden –, die an dem Konfliktthema Abfallverbrennung besonders deutlich werden und deshalb an dieser Stelle ausgetragen werden? |
Abfallverbrennung – ein Beitrag zum Klimaschutz in Deutschland Bernt Johnke, Dipl.-Ing. Wolfgang Butz, Martin Treder Die Abfallentsorgung ist ein wichtiges Segment der Kreislaufwirtschaft und stellt damit ein Grundelement der nachhaltigen Stoffwirtschaft dar. Mit ihren – in der stofflichen und energetischen Verwertung von Abfällen liegenden – Energiepotentialen kann sie zur Ressourcenschonung und damit auch zum Klimaschutz beitragen. Die Abfallverbrennung als Bestandteil der Entsorgung nimmt zwei wichtige Funktionen wahr: zum einen können Abfälle hygienisiert und weitgehend inertisiert werden und darüber hinaus kann die beim Behandlungsprozess anfallende Wärme energetisch genutzt werden, um fossile Energieträger zu substituieren. Des Weiteren wird ein Großteil der Asche aus Siedlungsabfallverbrennungsanlagen einer stofflichen Verwertung zugeführt, insbesondere deren Nichteisen- und Eisenmetallanteile. |
Wettbewerb in der aktuellen Abfallwirtschaft Univ.-Prof. Dr. jur. Walter Frenz Der Wettbewerb in der Abfallwirtschaft wird aktuell kräftig durcheinander gerüttelt: Die Vorbehandlungspflicht für Abfälle bringt vor allem dadurch neue Strukturen mit sich, dass öffentliche Abfallverbrennungsanlagen überfüllt sind. Inwieweit haben Private trotzdem Zugangsansprüche – etwa auf wettbewerbsrechtlicher Grundlage namentlich entsprechend der essential facilities doctrine? Können sie sich aufgrund des Beihilfenverbotes gegen staatliche Zuwendungen an andere Entsorgungsträger wehren (Teil 1)? Welche Grenzen und auch grenzüberschreitenden Möglichkeiten bestehen für eine erwerbswirtschaftliche Betätigung der Kommunen (Teil 2)? Deren Beschränkung auf das Gemeindegebiet entsprechend dem Örtlichkeitsprinzip kann europarechtlich keinen Bestand haben. |
Das Energiewirtschaftsgesetz – Überblick und aktuelle Anwendungsfragen – Professor Dr. Henning Recknagel Im Kontext der Abfallwirtschaft das neue Energiewirtschaftsgesetz vorzustellen und dabei auf spezielle Aspekte aus dem Blickwinkel der Abfallwirtschaft einzugehen, ist schwierig und reizvoll. Die folgenden Ausführungen widmen sich der Einordnung und der Stellung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes und des Erneuerbare- Energien-Gesetzes in den Ordnungsrahmen des Energiewirtschaftsgesetzes, das ja auch gelegentlich etwas euphorisch das Grundgesetz der Energiewirtschaft genannt wird. |
Abfallwirtschaft und neuere Entwicklungen im Energiewirtschaftsrecht Professor Dr. Peter Salje Subsidiärer aber gleichwohl hoch bedeutsamer Grundsatz der Kreislaufwirtschaft im Abfallrecht ist die energetische Verwertung, § 4 Abs. 1 Ziff. 2 lit.b) Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG).1 Der Rahmen für eine derartige energetische Verwertung wird durch das Energiewirtschaftsrecht gesetzt; im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts2 ist auch das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vollständig neu gefasst und zum 1.8.2005 in Kraft getreten. Wegen ihrer hohen Bedeutung im Rahmen der energetischen Verwertung von Abfällen sind weiter das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)3 sowie das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G)4 zu nennen. Auch die Biomasseverordnung (BiomasseV)5 ist trotz Neufassung des EEG weiterhin anzuwenden. Während das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz nur den Rahmen für die energetische Verwertung festlegt, erfolgt die Ausfüllung – das Ob und das Wie der Verwertung – nach Maßgabe des Energiewirtschaftsrechts im weitesten Sinne. Alle Änderungen dieses Rechtsrahmens wirken intensiv auf die Abfallwirtschaft zurück. Dies betrifft nicht nur den Anstoß marktförmiger Entwicklungen, sondern auch den Anschluss abfallverstromender Erzeugungsanlagen an die Netze der allgemeinen Versorgung und die Entgeltförderung solcher Anlagen. |
Förderung dezentraler Energieversorgung nach dem alten und neuen KWK-Gesetz Dr. Lutz Birnbaum Im vorliegenden Beitrag wird ein Überblick über die wesentlichen Anspruchsvoraussetzungen der beiden KWK-Gesetze gegeben. Auf ausgewählte Streitpunkte, die wegen ihrer skurilen Auswüchse auch für juristisch nicht vorgebildete Abfallwirtschaftler interessant sind, wird näher eingegangen. |
Europäische Vorgaben in Rechtsprechung und Normsetzung für die Abgrenzung von Verwertung und Beseitigung Dr. Olaf Konzak Die recht martialische Beschreibung der Situation auf dem nationalen Entsorgungsmarkt mit den Wörtern Kampf um Abfall zeigt die herausragende Bedeutung, die die Abgrenzung zwischen der Verwertung und Beseitigung von Abfällen für die Abfallwirtschaft hat. Dies gilt sowohl für die nationale als auch europäische Abfallwirtschaft. |
Immissionsprognose für Verbrennungsanlagen – Wird sie den wechselnden Anforderungen der Behörden gerecht? – Dipl.-Ing. Norbert Suritsch Die aktuellen Erfahrungen bei Genehmigungsverfahren für Ersatzbrennstoffkraftwerke (EBS-Kraftwerke) zeigen, dass es in der Bevölkerung nach wie vor große Akzeptanzprobleme für Anlagen zur Verwertung von Abfällen durch thermische Verfahren gibt. Trotz langjährig bewährter Rauchgasreinigungstechniken und umfassender Emissionsüberwachungsvorschriften, trotz des Deponierungsverbotes unbehandelter Abfälle und trotz der aus der Sicht des Klimaschutzes gebotenen thermischen Verwertung des in Abfällen enthaltenen Energieinhaltes haben EBS-Kraftwerke ein Imageproblem, das zum Teil von Interessensgruppen gezielt geschürt und verstärkt wird. |
Immissionsschutzrechtliche Beurteilung von Industriekraftwerken innerhalb von Produktionsanlagen Dr. Manfred Rebentisch Bei Investitionsvorhaben, die die Errichtung von industriellen Kraftwerken im räumlichen Verbund mit Produktionsanlagen zum Gegenstand haben, herrscht mitunter Unklarheit über die zutreffende genehmigungs- und sonstige immissionsschutzrechtliche Beurteilung. Im folgenden soll der Versuch unternommen werden, die dabei maßgeblichen rechtlichen Koordinaten und Maßstäbe aufzuzeigen. Zuvor bedarf es jedoch, wie sich das schließlich bei einem ordentlichen juristischen Beitrag gehört, einiger begrifflicher Klärungen. |
Humantoxikologische Bewertung von Abfallentsorgungsanlagen – Ein Beitrag zur Akzeptanzförderung? – Dr. rer. nat. Sabine Eikmann, Professor Dr. Thomas Eikmann Um die Abfallbeseitigung in Deutschland wird seit Jahrzehnten eine teilweise ideologisch geprägte, heftige öffentliche Diskussion geführt. Seitdem ab Juni 2005 kein (unbehandelter) Müll mehr auf Deponien verbracht werden darf, werden vermehrt Thermische Abfallbehandlungsanlagen (Müllverbrennungsanlagen, MVA) errichtet, um die fehlenden Müllbeseitigungskapazitäten auszugleichen. Der Widerstand der Bevölkerung bei der Planung und Errichtung von solchen Anlagen ist erheblich und führt immer wieder zur Diskussion, wie die Emissionen aus MVA´s auf die Nachbarschaft von solchen Anlagen zu bewerten sind oder welche alternativen Verfahren insgesamt zur Verfügung stehen. In der Regel spielt dabei die (umwelt-) medizinische und humantoxikologische Bewertung dieser Fragestellungen eine wichtige Rolle in der öffentlichen Diskussion. |
Genehmigungsmanagement für thermische Abfallentsorgungsanlagen aus der Sicht des Vorhabenträgers Prof. Dr. Andrea Versteyl Der Leidensdruck von Vorhabenträgern im Zusammenhang mit Genehmigungsverfahren für Abfallentsorgungsanlagen hat nach meiner Beobachtung im Verlaufe der 90er Jahre abgenommen. Dies hing im Wesentlichen mit drei Faktoren zusammen: - Professionalisierung der Genehmigungsbehörden, - abnehmende Zahl von Genehmigungsverfahren für thermische Anlagen, - abnehmende Zahl von Einwendungen im Verfahren. Heute ist das Genehmigungsmanagement jedoch wieder im Fokus von Vorhabenträgern. Gründe hierfür sind u.a.: - zunehmende Zahl von Einwendungen und Klagen insbesondere gegen Anlagen in den neuen Bundesländern, - fehlende Erfahrungen bei der erstmaligen Genehmigung durch einzelne Behörden, - angeblich neuer Stand der Technik durch das BVT-Merkblatt Abfallverbrennung, - wieder steigende Zahl der Genehmigungsanträge – z.B. Kraftwerke für Ersatzbrennstoffe. Warum das Genehmigungsverfahren gleichwohl nicht zum Problem werden muss, wird im Folgenden anhand ausgewählter Verfahrensschritte erläutert. |
Genehmigungsmanagement im behördlichen Zulassungsverfahren Richard Bolwerk Seit vielen Jahren werden aus Abfällen aufbereitete heizwertreiche Ersatzbrennstoffe in verschiedenen Mitverbrennungsanlagen (z.B. Kalkwerk, Kraftwerk, Zementwerk) erfolgreich in Deutschland eingesetzt. Die in diesem Zusammenhang erteilten Genehmigungen konnten dazu beitragen, nicht nur die Wirtschaftlichkeit der Anlagen sondern auch den Umweltstandard erheblich zu steigern. |
Behördengutachter – Privatisierung des Genehmigungsmanagements auf Behördenseite – Dr. Steffen Wehrens Ersatzbrennstoff- und Biomasseanlagen erfahren derzeit einen nie dagewesenen Aufschwung, so dass eine Vielzahl von Projekten vorangetrieben wird. Bei der Planung und Realisierung von Anlagen im Bereich der Ersatzbrennstoffe und Biomasse sind in der Regel Genehmigungsverfahren nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) durchzuführen. Dies betrifft zum Beispiel - Verbrennungsanlagen – Kraftwerke – zur Verbrennung von * Ersatzbrennstoffen aus Hausmüll oder Gewerbeabfällen, * Holz – insbesondere Altholz –, * Klärschlämmen, * produktionsspezifischen Abfällen – z.B. aus dem Papierrecycling –, * sonstigen Brennstoffen wie Stroh, Torf, Tresterresten, Reisschalen, Olivenkernen und ähnlichen Brennstoffen, - Vergasungsanlagen für Abfälle, - Biogasanlagen, - Anlagen zur Herstellung von Biodiesel, - Anlagen zur Herstellung von Bioethanol. In vielen Fällen sind parallel Prüfungen der Umweltverträglichkeit nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen. |
Verbrennung ist unverzichtbarer Baustein einer ökologisch orientierten Abfallwirtschaft – Akzeptanz von Abfallverbrennungsanlagen – Prof. Dr.-Ing. habil. Dr. h. c. Karl J. ThomĂ©-Kozmiensky Die deutsche Abfallwirtschaft konsolidiert sich nach zeitweilig stürmischer Entwicklung auf hohem Niveau. Wesentliche Grundsatzentscheidungen sind gefallen, ihre Implementierungen in die Praxis sind in den meisten Fällen auf gutem Weg. Die zukünftigen Entwicklungen werden durch Abläufe gekennzeichnet sein, wie sie aus anderen Branchen bekannt sind. Die Konzentrationen im Anlagenbau und in der Entsorgungswirtschaft werden weitergehen; gleichzeitig wird das eine oder andere Unternehmen vom Markt verschwinden, andere werden neu auf den Markt kommen. Während der letzten Jahre auf der Basis neuer Technologien errichtete Anlagen werden sich bewähren, anderenfalls werden sie geschlossen werden. Recyclingstrategien werden sich auf der Basis praktischer Erfahrungen und wissenschaftlicher Untersuchungen ändern, wie dies am Beispiel des zurzeit diskutierten Umgangs mit den Verpackungsabfällen beobachtet werden kann. |
Die Abfallverbrennung heute – eine Technik, die von Betroffenen nach wie vor mit großer Skepsis verfolgt wird - Durch das Verbot der Deponierung von unbehandelten Siedlungsabfällen ab dem 1. Juni 2005 entstand in Deutschland ein erheblicher Bedarf an Behandlungskapazitäten. Nicht nur Hausmüll sondern auch Gewerbeabfälle in aufbereiteter und nicht aufbereiteter Form sowie Reststoffe aus der mechanisch-biologischen Aufbereitung kamen zunehmend auf den Markt und führten dazu, dass die vorhandenen Verbrennungskapazitäten nicht mehr ausreichten. Vor dem Hintergrund gestiegener Energiepreise für Gas und Strom ist die Erzeugung von Strom und Wärme aus Abfall wirtschaftlich zunehmend lohnenswert. Da die Betreiber für ihren Brennstoff Zuzahlungen erhalten, amortisieren sich die Investitionskosten für die Anlagenbetreiber schon nach wenigen Jahren. |
Akzeptanz von Abfallentsorgungsanlagen – Was ist das und wie kann dies erreicht werden? – Prof. Dr. Andrea Versteyl Für manchen Vorhabensträger ist der Begriff der Akzeptanz im Zusammenhang mit der Planung eines EBS-Kraftwerks zum Unwort des Jahres geworden. Akzeptanz ist nicht mehr nur ein wünschenswerter Nebeneffekt, der sich spätestens mit Erteilung der Genehmigung und der Realisierung des Vorhabens im Sinne eines Hinnehmens einstellt. Vielmehr kann die fehlende Akzeptanz faktisch zu einem Genehmigungshindernis werden. Das Instrumentarium dafür bietet nicht das Immissionsschutzrecht, sondern das kommunale Planungsrecht und das Instrument des Bürgerbegehrens/Bürgerentscheids. Wenn sich die Standortgemeinde die Bedenken der Bürger zu eigen macht, kann sie das kommunale Einvernehmen verweigern, einen erforderlichen Bebauungsplan nicht aufstellen oder nicht ändern oder das Vorhaben durch eine andere Planung mit Veränderungssperre zu verhindern suchen. |
Minimierung von Haftungsrisiken beim Anlagenbetrieb – Rechtliche Grundlagen und Ausblick - Prof. Dr. Andrea Versteyl, Dr. Rebecca Prelle Im September 2006 hat die Bundesregierung den Kabinettsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.04.2004 über die Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden1 (Umweltschadensgesetz, USchadG) verabschiedet2. Die Umwelthaftungsrichtlinie ist bis zum 30.04.2007 umzusetzen. Mit diesem Entwurf des Umweltschadensgesetzes wird die bisherige Umwelthaftung durch das neue Schutzgut des Umweltschadens erheblich erweitert. Bisher beruhte die Haftung nach dem Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG) von 19913 auf der Verletzung von Individualgütern, z.B. die Verletzung der Gesundheit oder des Lebens des Nachbarn einer Anlage, die Schadstoffe unzulässigerweise freisetzt. Der Schaden an der Umwelt wurde folglich bislang nur geschützt, wenn er an einem Rechtsgut eintrat, das im Eigentum eines Dritten steht. Mit der Umwelthaftungsrichtlinie und mit dem als Umsetzungsmaßnahme geplanten Umweltschadensgesetz soll nun der bisher nicht erfasste ökologische Schaden sanktioniert werden. Anlagenbetreiber sind folglich nicht nur gegenüber einem Geschädigten, sondern gegenüber der Behörde für Umweltschäden verantwortlich. |