Heft 05 / 2008

- Die Vergaberechtsnovelle 2008
- Kann Grubengas Abfall sein?
- Zur Verfüllung von Abgrabungen in Sachsen-Anhalt
- ...


Die Abfallentsorgungspflichten der Betreiber immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Produktionsanlagen
Klaus Stefan Kälberer
Zur Abgrenzung zwischen Immissionsschutz- und Abfallrecht
Begriff und Bedeutung der (Vorbereitung zur) Wiederverwendung im Abfallrecht
Dr. Rebecca Prelle
Das Europäische Parlament hat am 17.6.2008 nach einem Trilogverfahren mit dem Rat und der Kommission in seiner zweiten Lesung durch legislative Entschließung der Novellierung der Abfallrahmenrichtlinie zugestimmt. Damit dürfte der Weg für die Verabschiedung der Abfallrahmenrichtlinie im Winter 2008 geebnet sein. Mit der Abfallrahmenrichtlinie wird eine fünfstufige Abfallhierarchie in das europäische Abfallrecht eingeführt. Nach der Abfallvermeidung soll der Vorbereitung zur Wiederverwendung vor dem Recycling Vorzug gegeben werden. An vierter Stelle steht die sonstige (z. B. energetische) Verwertung vor der Beseitigung.
Die Vergaberechtsnovelle 2008
RA Dr. Martin Dieckmann
Kernpunkte des Gesetzentwurfes der Bundesregierung vom 13.8.2008 und mögliche Auswirkungen auf die abfallwirtschaftliche Ausschreibungspraxis
Kommunale Handlungsoptionen gegen gewerbliche Altpapiersammlungen vor der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts

Die juristische Auseinandersetzung um die Zulässigkeit von gewerblichen Altpapiersammlungen hat zuletzt deutlich an Schwung gewonnen. Nachdem es lange Zeit schien, als ob sich die private Entsorgungswirtschaft vor den Oberverwaltungsgerichten gegen die Kommunen durchsetzen könnte, hat mit dem OVG Hamburg erstmals in jüngerer Zeit ein Oberverwaltungsgericht die gewerbliche Sammlung von Altpapier untersagt. Gleichzeitig läuft gegen das Aufsehen erregende Urteil des OVG Schleswig vom 22.4.2008 das Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht. Angesichts der unterschiedlichen Entscheidungen stellt sich aus kommunaler Sicht die Frage, welche Handlungsoptionen gegen gewerbliche Altpapiersammlungen bestehen.
Kann Grubengas Abfall sein?
EMLE Gregor Alexander Franßen
Gas als Abfall? Dies ist eine Vorstellung, die dem deutschen Abfallrecht fremd zu sein scheint. Anhand des Beispiels von Grubengas soll gezeigt werden, unter welchen Voraussetzungen Gas Abfall sein kann. Dabei kann anhand dieses Beispiels gleichzeitig eine Auseinandersetzung mit der These erfolgen, ein Bodenschatz im Sinne des Bergrechts könne – gewissermaßen definitionsgemäß – nicht als Abfall qualifiziert werden.
Zur Verfüllung von Abgrabungen in Sachsen-Anhalt
Prof. Dr. Ludger-Anselm Versteyl, RA Dr. Holger Jacobj
Seit geraumer Zeit beschäftigen umstrittene Abfallablagerungen in Sachsen-Anhalt die Medien. Namentlich die als Verwertung deklarierte Verfüllung der Tongruben Vehlitz und Möckern samt Praxis der zuständigen Bergbehörden sind in die Kritik geraten. Untersuchungen ergaben Besorgnis erregend hohe Schadstoffwerte in den zur Verfüllung verwendeten Abfällen. Insbesondere wurden hohe organische Anteile in Abfällen festgestellt, die in keiner Hausmülldeponie mehr zulässig wären. Im Anschluss an die Zusammenfassung des Sachverhalts (I.) gliedern sich die hier dargestellten Überlegungen in eine abfall- und bodenschutzrechtliche Bewertung (II.), Möglichkeiten der Unterbindung illegaler Verfüllungen von Abgrabungen (III.) und Sanktionsmöglichkeiten im Falle festgestellter Verstöße (IV.), wobei verwaltungsrechtliche Maßnahmen sowie zivilrechtliche Ansprüche im Vordergrund stehen und strafrechtliche Aspekte am Rande behandelt werden.
Betriebliche Rückstellung als Sicherheitsleistung bei Betrieb einer Deponie?
RiVG Dr. Christoph Klages
Anmerkung zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.6.2008 – 7 C 50.07
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