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"Blaue Tonnen": Gewerbefreiheit versus "überwiegendes öffentliches Interesse" Dr. Rainer Cosson Anmerkungen zum Beschluss des VGH Mannheim vom 11.2.2008 – 10 S 2422/07** |
Gewerbliche Abfallsammlungen als Ausnahmetatbestand Dr. jur. Peter Queitsch Die jüngsten Beschlüsse des OVG Lüneburg und des VGH Mannheim haben das Thema der sog. gewerblichen Abfallsammlungen im Sinne des § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG erneut auf die Diskussions-Plattform gebracht. |
Das deutsche Abfallrecht als Instrument des Klimaschutzes und der Ressourcenschonung RA Prof. Dr. Martin Beckmann Klimaschutz, Energieversorgungssicherheit und Ressourcenschonung entwickeln sich in Deutschland und Europa zu entscheidenden Themen der Umwelt- und Wirtschaftspolitik. In der deutschen Umweltpolitik gibt es einen breiten Konsens über die Ziele sowie über die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen, die effektiv, wirtschaftlich und verursachergerecht sein und die Leistungsfähigkeit der einzelnen Betroffenen angemessen berücksichtigen sollen. Dazu heißt es in Übereinstimmung mit Art. 2 der Klima-Rahmenkonvention der Vereinten Nationen in § 2 Abs. 3 UGBE, zur Veränderung einer gefährlichen anthropogenen Störung des Klimasystems solle die Freisetzung von Treibhausgasen insbesondere durch kosteneffiziente Maßnahmen verringert und zugleich eine umweltgerechte Energieversorgung durch einen effizienten Einsatz von Energien und die Nutzung erneuerbarer Energien ermöglicht werden. |
Die steuerliche Behandlung der Abfallentsorgung aus der Sicht der Finanzverwaltung Dipl. Kfm.- Dipl. Bw. Uwe Baldauf Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben gem. § 15 Abs. 1 KrW-/AbfG die in ihrem Gebiet angefallenen Abfälle – aus privaten Haushaltungen zu verwerten oder zu beseitigen und – aus anderen Herkunftsbereichen (z.B. Industrie- und Gewerbemüll) zu beseitigen, soweit nicht Dritten oder privaten Entsorgungsträgern Pflichten übertragen worden sind. In der Regel sind die Städte und Gemeinden für das Einsammeln und Befördern sowie die Kreise für die Endbeseitigung der Abfälle im Sinne des jeweiligen Landesabfallgesetzes zuständig. |
Die Verantwortlichkeit von Abfallerzeugern und Abfallbesitzern Dr. Rainald Enders Mit seinem Grundsatzurteil vom 28.6.20071 hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts zur inhaltlichen Reichweite der Entsorgungsverantwortlichkeit des Abfallbesitzers in der arbeitsteiligen Abfallwirtschaft – als einer zentralen Frage des Abfallrechts – eine wichtige Entscheidung getroffen. Sie klärt den bislang hierzu bestehenden Meinungsstreit, wann die Entsorgungspflichten der Abfallbesitzer in den zum Entsorgungsalltag zählenden Fällen enden, in denen sie Dritte, insbesondere Entsorgungsunternehmen, mit der Verwertung und Beseitigung ihrer Abfälle betrauen bzw. beauftragt haben. Das Urteil des BVerwG gibt indessen Anlass, sich nicht nur mit seinem wesentlichen Entscheidungsinhalt, sondern weiter gehend mit der öffentlich-rechtlichen Verantwortlichkeit von Abfallerzeugern und Abfallbesitzern näher auseinanderzusetzen. |
Das neue Verpackungsrecht Dr. Markus W. Pauly Nach der Beschlussfassung des Bundesrats über die 5. Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung vom 20.12.2007,1 der erneuten Verabschiedung durch das Bundeskabinett am 30.1.20082 sowie dem Beschluss des Bundestags am 21.2.20083 ist die Novelle des Verpackungsrechts nunmehr in trockenen Tüchern. Die Novelle enthält maßgebliche Neuregelungen für Hersteller und´Vertreiber von Verkaufsverpackungen. Darüber hinaus sind jedoch auch Entsorgungsdienstleistungsunternehmen, insbesondere die Betreiber dualer Systeme sowie die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, von der Novelle betroffen. |