Forschungs- und Entwicklungs-Aktivitäten beim Phosphor-Recycling Dr. Irene Huber Die Vorkommen der schwermetallarmen natürlichen Phosphorvorkommen sind begrenzt, die Nutzung der schwermetallhaltigen natürlichen Phosphat-Erze ist mit Kosten und Risiken verbunden. Ein Überblick über die aktuellen Forschungs- und Entwicklungs-Aktivitätenwird gegeben. |
Phosphorrückgewinnung im Bereich kommunaler Kläranlagen – eine Bestandsaufnahme 2008 Dr.-Ing. David Montag, Dr.-Ing. Katrin Gethke-Albinus (geb. Gethke), Dipl.-Ing. Heinrich Herbst, Univ.-Prof. Dr.-Ing. Johannes Pinnekamp Für die Phosphorrückgewinnung im Bereich kommunaler Kläranlagen stehen vier Stoffströme zur Verfügung. Das Rückgewinnungspotenzial für Deutschland liegt bei ca. 15.000 bis 27.000 Mg P/a. Bislang wurden nur wenige verfahrenstechnische Ansätze im großtechnischen Maßstab realisiert. |
Untersuchungen zur Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlammasche Dr.-Ing. Christian Schaum, Professor Dr.-Ing. Peter Cornel, Prof. Dr.-Ing. Norbert Jardin Durch eine Monoklärschlammverbrennung verbleibt Phosphor in der Asche und kann mittels nasschemischer Verfahren zurückgewonnen werden. Nach einer Elution der Asche mit Säure kann durch verschiedene Verfahrenstechniken eine Separation von Phosphor und den vorhandenen Metallen erfolgen. Ziel ist die Produktion eines schadstoffarmen und gleichzeitig phosphorreichen Stoffes für die Nutzung in der Landwirtschaft oder der Düngemittelindustrie. |
Phosphorrückgewinnung aus kommunalem Klärschlamm als Magnesium-Ammonium-Phosphat (MAP) Dr. Alexander Weidelener, Prof. Dr.-Ing. Jörg Krampe, Prof. Dr.-Ing. Heidrun Steinmetz, Dipl.-Ing. Univ. Werner Maier Mit dem "Stuttgarter-Verfahren" wurden mit einer halbtechnischen Anlage Erfahrungen bei der Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm gewonnen. An der Universität Göttingen wird zurzeit die Düngewirkung von Magnesium-Ammonium-Phosphat (MAP) in Feldversuchen getestet. Anhand der Ergebnisse sollte darauf hingewirkt werden, dass MAP als zulässiger Düngemittetyp in die Düngemittelverordnung aufgenommen wird. |
Die Neuordnung des Wasserrechts im Umweltgesetzbuch Dr. Konrad Berendes Die Föderalismusreform von 2006 hat die Befugnisse des Bundes zur Wassergesetzgebung erweitert. Das auf der Grundlage der bisherigen Rahmenkompetenz erlassene Wasserhaushaltsgesetz soll bei Umsetzung in das Umweltgesetzbuch durch eine Vollregelung des Bundes abgelöst werden. Das Umweltrecht einschließlich des Wasserrechts steht vor der bisher größten Reform in der Geschichte der deutschen Umweltpolitik. |
Messung und Beurteilung elektromagnetischer Felder Dipl.-Phys. Rainer Kindel Elektromagnetische Felder werden zum Schutz des Menschen über Grenzwertein ihrer Stärke begrenzt. Amtliche Messungen der Überwachungsbehörden zeigen, dass die Grenzwerte sowohl für Hochfrequenz- wie auch für Niederfrequenzfelder eingehalten werden. Gleichwohl sind Unsicherheiten über die Wirkungen schwacher Felder unterhalb der Grenzwerte nicht vollständig ausgeräumt. |
Risikoabschätzung mit der neuen VDI 2180 Dipl.-Ing. Helmut Wolfanger Für Betriebsbereiche im Sinne der Störfallverordnung und andere sicherheitstechnisch relevante Bereiche werden mit der VDI 2180 erstmalig in Deutschland probabilistische Methoden zur Risikoabschätzung verbindlich gemacht. Die parallele Anwendung von probabilistischen neben den bislang verwendeten deterministischen Methoden zur allgemeinen Risikoabschätzung von Prozessanlagen wird erheblich zur Erhöhung der Anlagensicherheit beitragen. |
Das Verschlechterungsverbot nach Wasserrahmenrichtlinie Dr. jur. Harald Ginzky Der zentralen Aussage von Michael Wiedemann, eine Verschlechterung nach Wasserrahmenrichtlinie läge nur bei einer Veränderung der Zustandsklassen vor, ist vor allem aus rechtssystematischen Gründen zu widersprechen. Aus der Regelungsstruktur der Wasserrahmenrichtlinie ergibt sich vielmehr, dass von einer Verschlechterung im Rechtssinne schon dann auszugehen ist, wenn durch die nachteilige Veränderung das Erreichen des guten Zustands eines Wasserkörpers erheblich erschwert wird. |
Das Verschlechterungsverbot nach Wasserrahmenrichtlinie Michael Wiedemann Harald Ginzky hat meiner Auffassung, das Verschlechterungsverbot nach der Wasserrahmenrichtlinie sei nur dann berührt, wenn eine nachteilige Veränderung der Zustandsklasse verursacht wird, aus einer Gesamtsicht der Wasserrahmenrichtlinie widersprochen und einen eigenen Lösungsweg aufgezeigt. Demgegenüber erscheinen die Anwendung des Verschlechterungsverbots mit eindeutigen Eingriffskriterien und daneben die Befolgung des Zielerreichungsgebots mit einem anderen Entscheidungshorizont vorzugswürdig. |