Wasser und Abfall (09/2007)


Nachhaltigkeit messen: Indikatoren in der Abfallwirtschaft
Dipl.-Ing. Heike Bär, Prof. Dr. rer. silv. Gabriele Weber-Blaschke
Die Abfallwirtschaft in Deutschland soll sich nachhaltig entwickeln und einen Beitrag zum Ressourcenmanagement leisten. Diese Ziele können mit Hilfe von Indikatoren handhabbar gemacht werden. Vorhandene Indikatoren werden vorgestellt. Der Frage wird nachgegangen, ob diese ausreichen, um den Beitrag der Abfallwirtschaft zur nachhaltigen Entwicklung zu bewerten.
Die Bewertung von Wasserstress-Indikatoren auf globaler Skala
Dr. Martina Flörke
Ein globales Wassermodell wird zur Identifizierung von Regionen, deren Wasserdargebot zukünftig stark ausgenutzt werden wird (hoher Wasserstress) verwendet. Die Analyse berücksichtigt nicht nur den Einfluss des Klimawandels, sondern auch sozioökonomische Veränderungen. Der Anteil der Bevölkerung, die in Gebieten unter hohem Wasserstress lebt, wird drastisch zunehmen.
Risiken, die von Stauanlagen ausgehen
Prof. Dr.-Ing. habil. Reinhard Pohl, Dr.-Ing. Antje Bornschein
Eigentümer und Betreiber von Anlagen mit einem großen fahrenpotenzial sind gehalten, den zuständigen Behörden Auskunft über mögliche Folgen eines Störfalles zu erteilen. Für den unwahrscheinlichen Fall des Bruches eines Absperrbauwerkes können diesbezügliche Informationen erarbeitet werden.
Trockenfermentation in Boxenfermentern
Dipl. Ing. Mariella Libera Faiella, Dr.-Ing. Carla Cimatoribus
Hohe Methanausbeuten sind ein wesentliches Kriterium für die Wirtschaftlichkeit von Vergärungsanlagen. In landwirtschaftlichen Vergärungsanlagen kommen häufig Substratmischungen zum Einsatz, bei denen zwar die Methanausbeuten der einzelnen Bestandteile bekannt sind, nicht aber die Eignung der Substratmischung als solche. Eine Methode wurde gefunden, mit dem die Eignung von Substratmischungen für hohe Gasausbeuten beurteilt werden kann. Perkolations und Wasserspeicherfähigkeit der Substratmischungen wurden untersucht.
Rechtliche Anforderungen an Wasserschutzgebietsverordnungen
Prof. Dr. Michael Reinhardt
Die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets (WSG) erfordert stets eine Abwägung zwischen dem Interesse der Allgemeinheit an einer langfristig gesicherten Trinkwasserversorgung und dem Interesse des Einzelnen an einer uneingeschränkten Nutzung seines von einem WSG betroffenen Grundstücks. Die grundrechtlich geschützte Grundeigentümerstellung macht es daher erforderlich, dass ein WSG grundsätzlich nur für solche Flächen festgesetzt werden darf, die mit den Mitteln des wasserhaushaltsgesetzlichen Bewirtschaftungsregimes nicht zureichend geschützt werden können. Entsprechend hohe Anforderungen ergeben sich für die Zulässigkeit einzelner Anordnungen in der WSG-Verordnung.
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