Wasser und Abfall (10/2007)


Schonende Gewässerunterhaltung für den guten ökologischen Zustand
Dr. Karin Wolter
Eine wichtige Maßnahme zur Entwicklung der Fließgewässer in Richtung hin zum guten ökologischen Zustand bzw. Potenzial ist die schonende Gewässerunterhaltung. Beispiele zeigen, dass eine reduzierte Unterhaltung oder sogar eine Einstellung der Unterhaltung in Abhängigkeit von den natürlichen Gegebenheiten und den Nutzungen in der direkten Umgebung möglich ist und großen Einfluss auf den Zustand von Fauna und Flora hat.
Nutzung und Stimulierung der Eigendynamik bei der ökologischen Sanierung von Fließgewässern
Dr. Volker Thiele, Dipl.–Ing. Klaudia Lüdecke, Dipl.­Agr. Hardo Wanke
Die Wasserrahmenrichtlinie fordert auch die ökologische Sanierung von Fließgewässern. Die Nutzung eigendynamischer Prozesse in Fließgewässern kann dabei ein effektiv wirkendes Instrument sein. Am Beispiel der Sanierung des Klosterbaches werden Technologien der Stimulierung von eigendynamischen Prozessen beschrieben und erste Ergebnisse zur morphologischen Entwicklung des Baches diskutiert.
Strategische Umweltprüfung für Maßnahmenprogramme nach WRRL
Prof. Dr. Beate Jessel
Bis Ende 2009 sind Maßnahmenprogramme nach § 36 WHG zu erstellen. Hierbei ist eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchzuführen. Bei der Darstellung der einzelnen Verfahrensschritte wird deutlich, dass es Überschneidungen zwischen den Maßnahmenprogrammen und der SUP gibt.
Aufgelöste Rampe in der Saalach
Dipl.-Ing.Dr. Michael Hengl, Ao.Univ.Prof. Dipl.­Ing. Norbert Krouzecky, Dipl.­Ing. Herwig Korger, Dipl.­Ing. Andreas Baumer, Dipl.-Ing. (FH) Bert Ulmer
Eine hoch belastete, ökologisch durchgängige Rampe zum Zweck der Sohlstabilisierung wurde im Modellversuch entwickelt. Der Bau erfolgte durch die Republik Österreich, Bundeswasserbauverwaltung und den Freistaat Bayern, Wasserwirtschaftsamt Traunstein, gefördert mit Mitteln der EU.
Leckmeldeanlagen bei Abdichtungen umweltgefährdender Anlagen
Dipl.-Ing. Andreas Rödel
Umweltgefährdende Anlagen müssen nach dem Stand der Technik errichtet und betrieben werden. Ab November 2007 gelten strengere Richtlinien.
Das Verschlechterungsverbot nach WRRL bei der wasserrechtlichen Zulassung
Michael Wiedemann
Die Beachtung des Verschlechterungsverbots des § 25a Abs. 1 Nr. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) stellt die Behörden bei der Zulassung von wasserwirtschaftlichen Vorhaben vor vielfältige Fragen. Insbesondere muss berücksichtigt werden, dass die nach der WRRL erforderlichen Bewertungsgrundlagen für den Gewässerzustand erst nach und nach zur Verfügung stehen werden.
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