Ressourcen nutzen und Böden schonen Stand der Neufassung der Klärschlammverordnung RDir Dr. Claus-Gerhard Bergs, Alfons Krebsbach Mit der in Vorbereitung befindlichen Novelle der Klärschlammverordnung will das Bundesumweltministerium die Voraussetzungen dafür schaffen, dass schadstoffarme Klärschlämme auch weiterhin landwirtschaftlich verwertet werden können. Parallel hierzu unterstützt der Bund (BMBF und BMU) Verfahren zur Gewinnung von Phosphor aus Klärschlämmen und Abwasser. Den interessanten technischen Möglichkeiten stehen bislang noch die Kosten im Wege. |
Klärschlammverwertung in der Landwirtschaft unter neuen Vorzeichen Dr. Bernd Lüttgens Vor dem Hintergrund der endlichen Verfügbarkeit von Phosphaten kann die Rückführung von Klärschlämmen auf landwirtschaftlich genutzten Böden zur Ressourcenschonung bei-tragen. Bei der Novellierung der Klärschlammverordnung ist ein RisikoNutzen orientiertes Grenzwertsystem in Verbindung mit einer verpflichtenden Gütesicherung anzustreben. |
Verwertung von Klärschlamm aus der Sicht des Bodenschutzes Prof. Dr. Wilhelm König, Dr. Thomas Delschen Die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung steht im Zielkonflikt zwischen der Rückführung von Wertstoffen und der Anreicherung von Schadstoffen im Boden. Neben der Verschärfung der Anforderungen für Schwermetalle ist die Aufnahme von Grenzwerten für organische Stoffe in die Klärschlammverordnung angezeigt. Rückgewinnungsverfahren, wie die Phosphat-Rückgewinnung sollten vorangetrieben werden. |
Aufkommen und Entsorgung von Abfällen hessischer Kläranlagen Dipl.Ing. Ursula Schwenzer In Hessen werden zurzeit 739 kommunale Kläranlagen betrieben. Hier wird das häusliche Abwasser von rund 99 % der hessischen Bevölkerung mechanisch-biologisch behandelt. Im Zuge dieser Behandlung fallen insbesondere Klärschlämme, sowie Rechengut und Sandfanginhalte an, die einer geordneten und schadlosen Entsorgung zuzuführen sind. |
Erfahrungen bei der Erfassung von nicht überwachungspflichtigen Abfällen in der Bau- und Metallbranche Dipl.-Ing. Christian Pacher, Prof. Dr. rer. silv. Gabriele Weber-Blaschke, Prof. Dr.-Ing. Martin Faulstich, Prof. Dr. Stephan Prechtl Nicht besonders überwachungsbedürftige Abfälle zur Verwertung und nicht überwachungsbedürftige Abfälle aus dem gewerblichen und Produktionsbereich sind weder andienungspflichtig, noch unterliegen sie einer staatlichen Stoffstromkontrolle. Für die Bau- und Metallbranche wurde ein Ansatz für die Ermittlung dieser Stoffstromdaten und deren Verknüpfung mit statistischen Angaben untersucht. |
Dezentrale Abwasserkonzepte auch innerhalb einer geschlossenen Ortslage Dipl.-Ing. Michael Blumberg Innerhalb einer geschlossenen Ortslage kann die Zusammenführung von vorgereinigtem Abwasser von einem oder mehreren Haushalten zu einem topografisch günstigen Standort erfolgen, an dem eine weitere Reinigung erfolgt. Dieses dezentrale Konzept kann vor allem in ländlich strukturierten Gebieten eine ökologisch und ökonomisch sinnvolle Lösung sein. |