EurUP 05/2007


30. Umweltrechtliche Fachtagung der Gesellschaft für Umweltrecht e.V. in Leipzig
Dr. Liane Radespiel
Vom 03.11.-04.11.2006 fand in Leipzig die 30. Umweltrechtliche Fachtagung der Gesellschaft für Umweltrecht e.V. statt. Teilnehmern aus Wissenschaft, Politik, Verwaltung, Industrie, Verbänden, Anwaltschaft und Justiz wurde in den Räumen des Bundesverwaltungsgerichts die Gelegenheit gegeben, sich in einem wissenschaftlichen Dialog mit den Auswirkungen der Föderalismusreform auf den Bereich des Umweltschutzes sowie mit den aktuellen Entwicklungen des Rechtsschutzes im Umweltrecht, insbesondere dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz, auseinander zu setzen.
‘The Protection and Sustainable Development of the Mediterranean-Black Sea Ecosystem’
Amedeo Postiglione
Die Stiftung Internationaler Umweltgerichtshof (ICEF – International Court of the Environment Foundation) ist eine international anerkannte Nichtregierungsorganisation, die bei den Vereinten Nationen (ECOSOC und FAO) wie auch beim Europarat akkreditiert ist. Ziele der Stiftung sind unter anderem die Schaffung von völkerrechtlichen Streitbeilegungsmechanismen sowie die Stärkung von Informations- und Beteiligungsrechten im Bereich des Umweltrechts.
Stärkung des Europäischen Parlaments durch geänderten Komitologiebeschluss
Prof. Dr. Gerhard Roller
Bei den sogenannten „Komitologieausschüssen“ handelt es sich um Ausschüsse, die durch eine Richtlinie oder eine Verordnung – häufig als Basisrechtsakt bezeichnet – eingerichtet werden und deren Aufgabe darin besteht, die Kommission bei der Durchführung des Gemeinschaftsrechts zu unterstützen. Die Ausschüsse können auf den Entscheidungsprozess der Kommission erheblichen Einfluss ausüben.
Die Anforderungen des BVerwG an die FFH-Verträglichkeitsprüfung
Ahmet Mithat Günes, Prof. Dr. Andreas Fisahn
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 17.1.20071 zur Westumfahrung Halle (A 143) stellt eine der wichtigsten und inhaltlich umfassendsten Entscheidungen eines deutschen Gerichts zu Rechtsfragen des europäischen Naturschutzes dar.
Das polnische Gesetz über den Umweltschutz - Fortsetzung aus EurUP Heft 2 (2007), S. 79 ff.
Professor Dr. Dr. h.c. Franz-Joseph Peine, Andrea Radcke
V. Die Bekämpfung der Luftverschmutzung –Titel III Titel III des USG widmet sich der Bekämpfung der Umweltverschmutzung durch Vorbeugung vor und Begrenzung der Emission von Energie und Stoffen in die Luft, Art. 137.
Das UGB als „Stunde Null“*
Nun kommt das UGB also doch! In der Vergangenheit ist viel zu den Vorteilen einer Systematisierung und Harmonisierung des Umweltrechts in einem einheitlichen deutschen Umweltgesetzbuch geschrieben worden. In der derzeitigen Phase der Erarbeitung wird vor allem über den inhaltlichen Zuschnitt und die konkrete Ausgestaltung ganzer Teile und von einzelnen Rechtsfiguren gestritten.
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