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Die Tierversuchs- und Vermarktungsverbote nach der Kosmetikrichtlinie – Auslegungsprobleme und das Verhältnis zu REACH Professor Dr. Kristian Fischer Mit der Richtlinie 76/768/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel (Kosmetikrichtlinie)1 erfolgte in der Europäischen Gemeinschaft eine Harmonisierung der nationalen Regelungen über die Herstellung und das Inverkehrbringen von Kosmetika. Durch die Richtlinie 2003/15/EG2, die siebte Änderungsrichtlinie zur Richtlinie 76/768/EWG, wurden Tierversuchsverbote und Vermarktungsverbote für unter dem Einsatz von Tierversuchen hergestellte kosmetische Mittel3 eingeführt. |
Tierversuche und Alternativmethoden im Gemeinschaftsrecht Die Diskussion über die Notwendigkeit der Durchführung von Tierversuchen ist nicht neu und wird geführt, seitdem es Tierversuche gibt. Auf der einen Seite wird die grundsätzliche Berechtigung, derartige Tests durchzuführen, insbesondere auf ethischer und moralischer Ebene, in Zweifel gezogen, weil Leiden, Beeinträchtigungen und auch der Tod von Tieren eintreten. Auf der anderen Seite wird die Durchführung von Tierversuchen als gerechtfertigt angesehen. |
Das Survival“ der Claims“ - Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben in der Übergangszeit Prof. Dr. Moritz Hagenmeyer Die Erfinder der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (VNGA) müssen es gewusst haben: Sie haben ein irrwitziges legislatorisches Monster in die Welt gesetzt – trotz Übergangsregelungen! Art. 28 VNGA steht das schlechte Gewissen seiner Schöpfer ins Gesicht geschrieben. Um die dort zusammengestellten Übergangsmaßnahmen“ halbwegs zu verstehen, reicht mehrfaches Durchlesen der Norm nicht aus. |
Internationale Chemikalienverzeichnisse Dr. Dieter Drohmann Im Juni 2007 hat eine neue Zeitrechnung im EU Chemikalienrecht begonnen. Im Zuge der neuen EU-Verordnung zur Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien (REACH) wird in der chemischen Industrie, nicht nur in Europa sondern weltweit, sehr intensiv über einen neuen Umgang mit Chemikalien diskutiert. Das vorgesehene Registrierungsverfahren wird neben den ca. 5.000 Neustoffen auch mehr als 30.000 Altstoffe betreffen. |
REACH: Eine sorgfältige Vorbereitung ist für Unternehmen überlebenswichtig** Dr. Dieter Fink, Dr. Angelika Hanschmidt, Dr. Michael Lulei Es war eines der umfangreichsten und komplexesten Gesetzgebungsvorhaben, die in der Geschichte der Europäischen Union abgeschlossen wurden – das neue europäische Chemikalienrecht REACH. Fast zehn Jahre lang wurde darüber intensiv diskutiert und verhandelt, am 1. Juni 2007 ist die REACH-Verordnung nun in Kraft getreten. In den kommenden Jahren wird ihre Umsetzung Hersteller, Importeure und Anwender von Chemikalien vor große Herausforderungen stellen. |