Heft 04


Die Verfassungsmäßigkeit der 5. Verpackungsnovelle
Univ.-Prof. Dr. jur. Walter Frenz
Die 5. Verpackungsnovelle zielt auf einen tiefgreifenden Systemwechsel. Bislang steht jedenfalls formal die Rücknahmepflicht der Hersteller oder Vertreiber von Verkaufsverpackungen nach § 6 Abs. 1 VerpackV an erster Stelle.
Zum Stand der Beratungen der Abfallrahmenrichtlinie
MinDir Dr. Helge Wendenburg
Nachdem das Europäische Parlament bereits im Februar 2007 seine Änderungswünsche zum Vorschlag der Kommission beschlossen hatte, gelang am 28. Juni 2007 unter deutscher Präsidentschaft die politische Einigung des Europäischen Umweltrates3 in Luxemburg.
Auswirkungen des massenhaften Einsatzes von RFID-Transpondern auf die Entsorgungslogistik
Dipl.-Wi.-Ing. Martin Gliesche, Dipl.-Wirt.-Inf. Martin Helmigh
Die RFID-Technologie (Radiofrequenz-Identifikation) ermöglicht eine kontaktfreie Identifikation und Datenerfassung durch verschiedenste Materialien hindurch über elektromagnetische Wellen und wird bereits in unterschiedlichsten Prozessen eingesetzt.
Auswirkungen der EU-Verordnung über persistente organische Schadstoffe auf das Abfallrecht
Ernst Wilke
Bereits seit Jahrzehnten existieren verschiedene Initiativen, die dem Schutz vor persistenten organische Schadstoffen dienen. Einige völkerrechtliche Übereinkommen beziehen diese Thematik ausdrücklich ein, so etwa das Rotterdamer Übereinkommen, das Stockholmer Übereinkommen, das Aarhus-Protokoll, das Baseler Übereinkommen sowie die Erklärung von Rio de Janeiro aus dem Jahre 19928.
Abfallrecht in Bewegung – Zur Neuordnung des Rechts der Verpackungsverordnung
Steffen Schleiden
Bericht von der Sondertagung des Instituts für Umwelt- und Technikrecht der Universität Trier vom 10. bis 11. Mai 2007 in Trier. Aufgrund der Aktualität der 5. Novellierung der Verpackungsverordnung (VerpackV) hat das Institut für Umwelt- und Technikrecht unter Leitung von Prof. Dr. Reinhard Hendler in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz des Landes Rheinland-Pfalz diesem Thema eine eigene Tagung gewidmet.
Zur fortdauernden Entsorgungsverantwortung des Abfallbesitzers
RA Hartmut Gaßner, Dr. jur. Holger Thärichen
Mit einer Entscheidung vom 28.6.2007 (Az.: 7 C 5.07) hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts eine seit zielen Jahren umstrittene Grundsatzfrage des deutschen Abfallrechts geklärt. Hierbei geht es darum, ob ein Abfallbesitzer, der einen Dritten mit der Entsorgung von Abfällen beauftragt und diesem hierzu den Besitz an den Abfällen überträgt, weiterhin für die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle verantwortlich bleibt oder mit dem Besitzverlust auch die Entsorgungspflicht verliert.
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