GGSC-Abfall 07/2004

Der Verkauf von Altpapier und das Vergaberecht / Grundsatzentscheidung zur AbfAblV und DepV / GGSC zu MBA und EEG / Neuer Verordnungsentwurf zur Verwertung auf Deponien


Der Verkauf von Altpapier und das Vergaberecht
RAin Katja Gnittke
Für Altpapier wird auf dem Markt weiterhin ein recht hoher Preis gezahlt. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Vertragsgestaltung, die Anknüpfungspunkte dafür bieten, dass das Vergaberecht nicht berührt ist.
Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zur AbfAblV und DepV
RA Wolfgang Siederer, RAin Dr. Cornelia Nicklas
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 03.06.2004 (Az.: 7 B 14.04) in einem Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Revision gegen ein Urteil des OVG Münster vom 28.10.2003 (Az.: 20 D 116/01.AK) wichtige Auslegungsfragen zur AbfAblV und DepV geklärt.
GGSC zu MBA und EEG
RA Hartmut Gaßner, RAin Dr. Nicole Pippke
Nach der neugefassten Begriffsbestimmung im soeben verabschiedeten EEG umfasst der Begriff der Erneuerbaren Energien auch Energie aus Biomasse, die aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie herrührt. Zu dieser Begriffsbestimmung sah sich der Bundesgesetzgeber veranlasst, um das entsprechende EU-Recht hinreichend umzusetzen. Entscheidend ist aber die Frage, inwieweit eine Vergütung nach dem neuen EEG gewährt wird.
Neuer Verordnungsentwurf zur Verwertung auf Deponien
RA Wolfgang Siederer, RA in Caroline von Bechtolsheim
Am 11.06.2004 hat das BMU nach Ressortabstimmung im Kabinett einen überarbeiteten Entwurf einer Verordnung über die Verwertung von Abfällen auf Deponien über Tage vorgelegt und den beteiligten Kreisen zur Stellungnahme übermittelt. Ein erster Arbeitsentwurf war im November 2003 vorgelegt worden.
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