GGSC-Abfall 09/2004

VerpackV - Wie geht es weiter? / Vergaberelevanz von Abfallmaklern / Ausschreibungspflicht für öffentlich-rechtliche Vereinbarungen? / Beteiligung von Kommunen an Ausschreibungen / Sind Ihre Abfallsatzungen "fit für 2005"? / Oberflächenabdichtung von Siedlungsabfalldeponien


VerpackV - Wie geht es weiter?
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht Dr. Frank Wenzel, RA Wolfgang Siederer
Drei aktuelle Themen beschäftigen die öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträger z.Z. bei dem Vollzug der VerpackV: das Altpapier, die neuen Systembetreiber und die Kontrolle der Einhaltung der Pflichten von Herstellern und Vertreibern.
Vergaberelevanz von Abfallmaklern
RAin Katja Gnittke, Dr. Natalie Michels
Für manche Abfallfraktionen werden auf dem freien Markt über die Vermarktung von Spotmengen besonders günstige Konditionen erzielt.
Ausschreibungspflicht für öffentlich-rechtliche Vereinbarungen?
RAin Katja Gnittke, Dr. Natalie Michels
Gebietskörperschaften können nach den Gesetzen der einzelnen Bundesländer über kommunale Zusammenarbeit „öffentlich-rechtliche Vereinbarungen“ oder „Zweckvereinbarungen“ mit dem Inhalt schließen, dass Aufgaben der einen Gebietskörperschaft vollständig in die Zuständigkeit der anderen Gebietskörperschaft übergehen.
Beteiligung von Kommunen an Ausschreibungen
RAin Katja Gnittke, Dr. Natalie Michels
Nach der Rechtsprechung ist eine überörtliche Betätigung von Kommunen im Bereich der Abfallentsorgung i. d. R. dann zulässig, wenn dargelegt werden kann, dass zwischen der Tätigkeit auf fremden Gebiet und auf eigenem Gebiet ein fördernder Zusammenhang besteht, etwa weil sonst brachliegende Ressourcen genutzt werden können oder sonstige Synergieeffekte erzielt werden können.
Sind Ihre Abfallsatzungen "fit für 2005"?
RA in Caroline von Bechtolsheim, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht Dr. Frank Wenzel
Die Satzungsgeber sollten vor diesem Hintergrund prüfen, ob ihre kommunalen Abfall- und Gebührensatzungen alle Änderungen berücksichtigen bzw. auch ab 2005 geltenden rechtlichen Anforderungen genügen.
Oberflächenabdichtung von Siedlungsabfalldeponien
RAin Dr. Cornelia Nicklas
Sind die Betreiber von stillgelegten Altdeponien verpflichtet, eine Oberflächenabdichtung nach Maßgabe der Deponieverordnung (DepV) bzw. der TA Siedlungsabfall (TASi) zu errichten.
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