StoffR 03/2006


Futtermittelrechtliche Regelungen in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln
Dr. Sabine Kruse
Mit der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebensund Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates (Pestizidverordnung) wurden die gemeinschaftlichen Vorschriften für Rückstände von Pestiziden in Lebens- und Futtermitteln neu geordnet und die grundlegenden Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Anforderungen des allgemeinen Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit um spezifische Regelungen über Pestizidrückstände in Lebens- und Futtermitteln ergänzt.
Defizitäre Umsetzung der Nitratrichtlinie als Hindernis für einen effektiven Verbraucherschutz
LL.M.Eur. Susanne Scheil
Die Richtlinie zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (Nitratrichtlinie) stellt eines der Instrumente dar, die der Europäischen Gemeinschaft zur Kontrolle von Schadstoffeinleitungen zur Verfügung stehen.
Hält der Vorschlag zum neuen europäischen Chemikalienrecht (REACH) die Vorgaben des WTO-Rechts ein?
Christian Sudbrock
Im Oktober 2003 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), der bestehendes europäisches Chemikalienrecht ablösen soll.
Das Flugzeugabsturzrisiko im Störfallrecht
Prof. Dr. Clemens Weidemann
Zu den rechtlichen Prämissen und zum Ergebnis der Risikobewertung in der SFK-Stellungnahme zur „Ticona-Problematik“
Rechtsmedizinische Änderungsvorschläge zum Transplantationsgesetz de lege lata und vor der geplanten Reform durch das Gewebegesetz de lege ferenda
Prof. Dr. med. Dr. med. habil. Markus Parzeller, Hansjürgen Bratzke, Professor Dr. med. Wolfgang Eisenmenger
Zur aktuellen Diskussion steht derzeit der als Artikel- und Mantelgesetz ausgestaltete Referentenentwurf des „Gesetzes über Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen (Gewebegesetz)“, welcher der Umsetzung der Richtlinie 2004/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.3.2004 dienen soll und Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Spende, Beschaffung, Testung, Verarbeitung, Konservierung, Lagerung und Verteilung von menschlichen Geweben und Zellen festlegt.
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