StoffR 03/2005


Das neue EG-Rückstandshöchstmengenrecht
Dr. Karsten Hohgardt, Matthias Uteß
Rückstandshöchstgehalte, die in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft gelten, werden bisher auf der Grundlage von vier verschiedenen Richtlinien festgesetzt. Diese Richtlinien sollen nun aufgegeben und durch ein einzelnes Regelungswerk ersetzt werden. Auch werden Rückstandshöchstgehalte zukünftig auf dem Verordnungswege festgesetzt werden. Hierzu wurde am 16. März 2005 die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates (im Folgenden nur noch „die Verordnung“ genannt) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Regenerative Medizin auf der Regulierungsagenda
Dr. Ulrich Gassner
Die Entwicklung innovativer Therapiemethoden hängt wesentlich vom regulatorischen Umfeld ab. Einerseits schadet Überregulierung. Andererseits bildet auch im Bereich der Regenerativen Medizin ein transparenter, konsistenter und sachadäquater Rechtsrahmen die Conditio sine qua non dafür, dass sich der wissenschaftliche Fortschritt entfalten kann und für Patienten nutzbringend verwerten lässt. „Regenerative Medizin“ ist ein Begriff, den der ehemalige Harvard-Professor William A. Haseltine geprägt hat. Damit gemeint ist die Entwicklung und Anwendung innovativer medizinischer Therapien unter Nutzung von Biomaterialien, Zellen und hybriden Organen. Dieses schnell wachsende interdisziplinäre Forschungsgebiet verbindet medizinische und chirurgische Disziplinen, die Intensiv- und die Transplantationsmedizin.
Neue Kennzeichnung und Gebrauchsinformation bei Arzneimitteln
Susanne Wagner
Der Bundestag hat am 16. Juni 2005 in Zweiter und Dritter Beratung die 14. AMG-Novelle in der Ausschußfassung der BT-Drs. 15/5316 angenommen. Der Entwurf war in Erster Beratung im Bundestag an die Ausschüsse für Gesundheit und Soziale Sicherung (federführend), Wirtschaft und Arbeit sowie Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft und ergänzend an den Ausschuß für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen worden. Den ersten Änderungsempfehlungen der Ausschüsse hatte sich der Bundesrat mit einer Ausnahme angeschlossen.
Lösemittelreduzierung bei Maler- und Lackiererprodukten
Meike Klemm
Auswirkungen der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung – ChemVOCFarbV
Kein Meilenstein der Rechtsprechung
Andreas Meisterernst
Die lang erwartete Entscheidung zu dem umfangreichen und komplizierten Vorlagebeschluss des OVG Münster ist nunmehr am 9. Juni 2005 ergangen. Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Die vom vorlegenden Gericht offensichtlich beabsichtigte (endgültige) Klärung etlicher die Praxis bewegender Fragen ist mit der Entscheidung nicht erfolgt. Oder anders gesagt: Der EuGH ist nicht in die ihm vom OVG Münster gestellte Falle gelaufen, wesentliche offene Fragen des Lebensmittelrechts abstrakt zu beantworten oder gar den streitgegenständlichen Sachverhalt zu entscheiden.
Die Detergenzienverordnung (EG) Nr. 648/2004: Neue Regeln für Wasch- und Reinigungsmittel
Bernd Glassl
Für Wasch- und Reinigungsmittel gelten ab dem 8. Oktober 2005 in der Europäischen Union (EU) neue Regeln. Die „Verordnung (EG) Nr. 648/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über Detergenzien“ greift zahlreiche freiwillige Initiativen der Hersteller von Wasch- und Reinigungsmitteln in Bezug auf Umwelt- und Verbrauchersicherheit auf und sorgt für EUweit einheitliche Regeln.
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