AbfallR 04/2005


Rechtschutz unterhalb der Schwellenwerte! - Beschluss des OVG Koblenz vom 25.5.2005 – 7 B 10356/05.OVG
Matthias Schneider, Sascha Häfner
Das Verwaltungsgericht Koblenz hatte bereits mit seinem Beschluss vom 30.1.2005 den Verwaltungsrechtsweg in einem Vergabeverfahren über Rüstungsbeschaffung für eröffnet erklärt. Diese Entscheidung wurde nunmehr im aktuellen Beschluss des OVG Koblenz bestätigt.
Systematische Verletzung der Abfallrahmenrichtlinie EuGH, Urteil vom 26.4.2005 – C-494/01 Europäische Kommission gegen Republik Irland
Jens Hamer
In dieser Rechtssache verurteilte der Europäische Gerichtshof (Große Kammer) zum ersten Mal einen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft wegen genereller und fortgesetzter Verstöße gegen seine Verpflichtungen aus dem gemeinschaftlichen Sekundärrecht.
Reichweite der Überlassungspflichten für Abfälle zur Verwertung aus privaten Haushaltungen
Dr. Manuela Hurst
Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) geht in seinen §§ 5 Abs. 2, 11 Abs. 1 davon aus, dass die Abfallerzeuger oder -besitzer selbst zu einer ordnungsgemäßen und schadlosen Entsorgung verpflichtet sind. Dieser Grundsatz wird durch die Regelung der Überlassungspflichten in § 13 Abs. 1 KrW-/AbfG durchbrochen.
Kontaminierter Boden als Abfall – Konsequenzen des EuGH-Urteils „van de Walle“ für das geltende und zukünftige deutsche Abfall- und Bodenschutzrecht
RA Dr. Martin Dieckmann
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 7.9.2004 in der Rechtssache C-1/03 („van de Walle“ bzw. „Texaco“) ist in der deutschen Fachöffentlichkeit und darüber hinaus mit großer Aufmerksamkeit und teils Besorgnis aufgenommen worden. Dies betrifft die in dem Urteil gefundene Konkretisierung des Erzeugerbegriffes, vor allem aber die zentrale Aussage des Gerichtshofes, dass kontaminiertes Erdreich auch vor seiner Auskofferung Abfall darstellt. Hierzu im Widerspruch steht die deutsche Abfalldefinition des § 3 Abs. 1 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG), die die Abfalleigenschaft ausdrücklich auf „bewegliche Sachen“ begrenzt.
Gebührenrechtliche Grenzen für Personalüberleitungsverträge bei Public-Private-Partnerships
RA Dr. Günther Teufel, RA Stefanie Mader
Unter dem Druck leerer Haushaltskassen wird in jüngerer Zeit die Zusammenarbeit von öffentlicher Hand und Privaten im Rahmen von Public-Private-Partnerships (PPP) als öffentliche Beschaffungsalternative angepriesen. Im Vordergrund stehen dabei Bau- und Betriebsaufgaben bei Schulen, Verwaltungsgebäuden, Gefängnissen oder Universitätskliniken. Die Entsorgungswirtschaft praktiziert diese Kooperationsform bereits seit Ende der 80er Jahre. Die klassische Teilprivatisierung durch Errichtung einer PPP beinhaltet u.a. die Übertragung des gesamten kommunalen Equipments, welches bisher der Aufgabenerfüllung (z. B. Müllabfuhr und Straßenreinigung) diente.
Kommunale Einrichtungen als Bieter in Vergabeverfahren – Teil 1
Norbert Portz
Grundsätzlich treten die öffentliche Hand und insbesondere die Kommunen in Vergabeverfahren als Auftraggeber (§ 98 Nr. 1 und Nr. 2 GWB) und nicht als Bieter auf. Nicht zuletzt aufgrund der Liberalisierung der Märkte (Bsp. Entsorgung, Energieversorgung) sind aber viele ehemals kommunale Monopole weggefallen und die öffentliche Hand muss sich diese Märkte nunmehr in einem Wettbewerbsmarkt mit Privatunternehmen teilen.
Abfall oder Wirtschaftsgut? – Ein „altes“ Strafrechtsthema unter dem Aspekt des jüngsten Urteils des Europäischen Gerichtshofs zum Abfallbegriff
Dr. RA Regina Michalke
Nach § 326 StGB ist der unerlaubte Umgang mit gefährlichen Abfällen unter Strafe gestellt. Es kann hiernach Geldstrafe und Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verhängt werden. Wird infolge des unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen die Umwelt in einer Weise beeinträchtigt, die „nur mit außergewöhnlichem Aufwand oder erst nach längerer Zeit beseitigt werden kann“, oder handelt der Täter „aus Gewinnsucht“ liegt die Strafdrohung des (dann) „besonders schweren“ Falls einer Umweltstraftat i. S. d. § 330 StGB bei bis zu zehn Jahren.
„Weg in neue Ära der Abfallentsorgung frei“ oder „Wohin mit dem Abfall?“
RA Thomas Lüttgau, RA, Dr. Inga Schwertner
Mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 14.4.2005 – C-6/03 in dem Verfahren des Deponiezweckverbandes Eiterköpfe ist auch aus europarechtlicher Sicht der Weg für das ab dem 1.6.2005 geltende Deponieverbot bei Überschreitung bestimmter Zuordnungswerte frei. Zuvor hatten sich bereits mehrere nationale Gerichtsentscheidungen mit dem „Deponierecht“ auseinandergesetzt.
Stichtag 1. Juni 2005: Umsetzung der Ablagerungsverordnung – Erreichtes, Chancen und Perspektiven
Claudia Topp
Tagungsbericht der zentralen Veranstaltung von BMU, BDE, bvse, VKS im VKU und ANS in Leipzig, Congress Center Leipzig, vom 31. Mai bis 2. Juni 2005
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