AbfallR 02/2005


Deregulierung und Gebührenschraube Ursachen und Folgen
Dr. Alexander Schinck
Obwohl die Abfallmengen, die von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern entsorgt werden, ständig zurückgegangen sind, sind die Abfallgebühren nicht etwa gesunken, sondern in den letzten Jahren ständig weiter gestiegen.
Die Kommune als Wettbewerber im Entsorgungsmarkt
RA Dr. Günther Teufel, RA Dr. Jan Hendrik Kempkes
Der Abfall als Gegenstand verschärften Wettbewerbs zwischen hoheitlicher und privater Leistungserbringung ist die Folge eines Paradigmenwechsels von der ausschließlich öffentlich- rechtlichen Gewährträgerschaft für das Entsorgungsgeschehen hin zur Erzeugerverantwortung.
Verfassungsmäßigkeit des Klärschlammentschädigungsfonds
Rechtsanwalt Michael Scheier, RA Kai Mornhinweg
Das BVerfG hat mit Beschluss vom 18. Mai 2004 die Verfassungsbeschwerden von zwei Betreibern von Abwasseranlagen sowie vier Kommunen gegen die Einrichtung des Klärschlamm- Entschädigungsfonds zurückgewiesen. Die Beitragspflicht für den abgabenfinanzierten Sonderfonds für Schäden, die möglicherweise durch die landbauliche Verwertung von Klärschlamm entstehen, greift nach Ansicht des 2. Senates nicht in verfassungswidriger Weise in die Grundrechte der Betreiber von Abwasseranlagen ein.
Modernisierung der Tarifverträge für die private Entsorgungswirtschaft
Dr. Rainer Cosson
Für die Unternehmen der privaten Entsorgungswirtschaft bzw. für die in diesen Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer schließen der Arbeitgeberverband BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. und die ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V. verschiedene Tarifverträge ab. Dabei lassen sich die Tarifvertragsparteien von den „klassischen“ Funktionen von Tarifverträgen leiten, nämlich der Schutz-, Verteilungs-, Ordnungs- und Friedensfunktion.
Die Anwendung der Gewerbeabfallverordnung bei der grenzüberschreitenden Abfallverbringung
Dr. Rebecca Prelle, Dr. jur. Holger Thärichen
Schwierig und höchst umstritten ist die Frage der Anwendung der Gewerbeabfallverordnung auf gewerbliche Siedlungsabfälle, die in Deutschland anfallen und ins Ausland verbracht und dort verwertet werden sollen. Gelten in diesen Fällen die Regelungen der Gewerbeabfallverordnung überhaupt, gelten sie bis zur Grenze oder auch bis zur abgeschlossenen Verwertung in einer ausländischen Verwertungsanlage?
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