EurUp 01/2018


Schutz der natĂŒrlichen und der gesellschaftlichen Umwelt – zum Vergleich von Umweltrecht und Digitalisierungsrecht
This article aims to examine structural similarities and characteristics of two particular areas of law: the legal protection of the natural environment, and how the legal system responds to the current digital transformation of society.
Die Wirkkraft der Menschenrechte im Klimawandel unter besonderer BerĂŒcksichtigung des Pariser Übereinkommens vom 12. Dezember 2015
Prof. Dr. Meinhard Schröder
Lange Zeit war der Schutz der Menschenrechte kein Anliegen, das in völkerrechtlichen Normen zum Schutz des Klimas einen Niederschlag gefunden hÀtte.
„Marginalisierung durch Überdogmatisierung“ – Gefahr und Chance fĂŒr das Umweltrecht
Mit den in der Überschrift dieses Aufsatzes zitierten Worten warnt Eberhard Schmidt-Aßmann vor einer zu starken Verfeinerung der Ermessenslehre.
Die Bedeutung der Neufassung des Umweltrechtsbehelfsgesetzes vom 29. Mai 2017 fĂŒr das Raumplanungs- und Baurecht
Mit dem Gesetz zur Anpassung des Umweltrechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben vom 29.5.2017 versucht der Gesetzgeber zum nun mehr dritten Mal, der völker- und unionsrechtlichen Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland nachzukommen, einen effektiven Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten sicherzustellen.
Die Angemessenheit und die Anpassung im Recht
Prof. em. Dr. Michael Kloepfer
Zugleich ein juristischer Beitrag zur sog. Klimaanpassung
Endlagerung hochradioaktiver AbfĂ€lle und Rechtsschutz – ein Königsweg zur Lösung eines „verzwickten“ Umweltproblems?
Prof. Dr. Eckard Rehbinder
Bei der EinfĂŒhrung der zivilen Nutzung der Kernenergie zur ElektrizitĂ€tserzeugung durch das Atomgesetz von 1959 dachte kaum jemand an die Probleme, welche die Entsorgung der nuklearen AbfĂ€lle (bestehend aus abgebrannten Brennelementen und flĂŒssigen AbfĂ€llen aus der Wiederaufarbeitung) einmal bereiten wĂŒrde. Dabei spielen hochradioaktive AbfĂ€lle wegen der extrem langen Halbwertzeiten eine besondere Rolle. Gesetzliche Regelungen zur Entsorgung enthĂ€lt das Atomgesetz erst seit 1976.
Zum VerhĂ€ltnis von Bund, LĂ€ndern und Kommunen in der Umweltgesetzgebung – Nochmals § 16 EEWĂ€rmeG
Prof. Dr. Klaus Lange
In Germany, environmental legislation falls to a large extent within the federal government’s legislative powers. But for the implementation of its aims the legislative power of the Laender and local communities is needed as well.
Die Verbindlichkeit des Rechts
Eberhard Schmidt-Aßmann, dem diese Überlegungen in langjĂ€hriger kollegial- freundschaftlicher Verbundenheit gewidmet sind, fragt beharrlich nach dem vorhersehbaren, aber gegenwartsgerecht wirkenden Recht, nach der RationalitĂ€t des in seinem Herkommen verstandenen, aber auf Fortbildung angelegten Gesetzes.
Die kommunale Selbstverwaltung in der EuropÀischen Union
Mit dem Reformvertrag von Lissabon hat sich, jedenfalls in rechtlicher Hinsicht, einiges im VerhÀltnis des Unionsrechts zur kommunalen Selbstverwaltung geÀndert. Das unionsrechtliche PrimÀrrecht zeigt seitdem eine gewisse Achtung der kommunalen Selbstverwaltung, soweit diese nach den verfassungsrechtlichen Strukturen einesMitgliedstaates gewÀhrleistet ist.
Vertrauensschutz im Genehmigungsrecht durch Stichtagsregelungen
Prof. Dr. iur. Wolfgang Kahl
Eine Untersuchung aus Anlass aktueller GesetzesÀnderungen im Recht der Windenergieanlagen
Die EuropÀisierung des Umweltinformationsrechts
Administrative Law in the EU member states is largely pre-determined by EU law. The concept of ‘informed public’ plays an important role in this context. In this respect, the access to environmental information has an important function.
Zur kognitiven Dimension einer als Steuerungswissenschaft verstandenen Verwaltungsrechtswissenschaft
Das Beispiel des Umweltrechts
In-camera-Verfahren bei dem Gericht der Hauptsache?
Vorlage geheimhaltungsbedĂŒrftiger Behördenakten mit Informationen von hohem Risikopotenzial im Verwaltungsstreitverfahren
Schutz und Management von Grundwasser aus der Sicht des Völkerrechts
Das fĂŒr die menschliche Nutzung theoretisch verfĂŒgbare SĂŒĂŸwasser der Erde ist zu ca. 30 Prozent im Grundwasser enthalten. Angesichts der Wasserknappheit in vielen Regionen der Erde bei gleichzeitig wachsendem Bedarf ist es umso erstaunlicher, dass sich das Völkerrecht dem Schutz und dem Management des Grundwassers erst spĂ€t zugewandt hat, die vorgeschlagenen Regelungen nicht vollstĂ€ndig sind und letztlich auch nicht den naturwissenschaftlichen Gegebenheiten des Grundwassers voll entsprechen.
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