AbfallR 02/2025


Kommunale Verpackungssteuern nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27.11.2024
RA Dr. Martin Dieckmann
Zulässigkeit, Regelungsspielräume und Anwendungsfragen
Kommunale Verpackungssteuer – eine Einordnung in das abfallrechtliche Rechtsregime
Dr. jur. Peter Queitsch
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte im Jahr 1998 die Erhebung einer kommunalen Verpackungssteuer unter der Geltung des damaligen Rechtsregimes als unzulässig angesehen. Nunmehr hat das BVerfG die Erhebung einer kommunalen Verpackungssteuer durch die Stadt Tübingen unter der Geltung des inzwischen geänderten Rechtsregimes mit Beschluss vom 27.11.2024 für zulässig erklärt und diese Entscheidung am 22.1.2025 veröffentlicht.
Nebenprodukteigenschaft von Ausbauasphalt
EMLE Gregor Alexander Franßen
Die Einstufung von Ausbauasphalt als Abfall oder Nebenprodukt hat erhebliche praktische und rechtliche Konsequenzen für die Bauwirtschaft und die Kreislaufwirtschaft im Straßenbau. Während eine Einstufung als Abfall umfangreiche rechtliche Anforderungen an die Entsorgung und Verwertung nach sich zieht, ermöglicht die Einordnung als Nebenprodukt eine unmittelbare Wiederverwendung ohne abfallrechtliche Restriktionen.
Vorschlag für eine rechtssichere Gestaltung der Einstufung von Abfällen nach deren gefahrenrelevanten Eigenschaften bei Spiegeleinträgen
Ludolf C. Ernst, Dr. Hanshelmut Itzel, Professor Dr. Wolfgang Klett, Dr. Dipl.-Chem. Beate Kummer, Dr. habil. Thomas U. Probst
1. Den Ausgangspunkt der Überlegungen für eine rechtssichere Gestaltung der Einstufung von Abfällen nach gefahrenrelevanten Eigenschaften und für die Zuordnung von Abfällen zu einer bestimmten Abfallart und einem Abfallschlüssel in der Anlage zur Abfallverzeichnis-Verordnung bildete ein Vortrag eines Autors anlässlich der Tagung des Fachverbandes Sonderabfallwirtschaft des bvse Bundesverband Sekundärrohstoffe- und Entsorgung e. V. am15.3.2017 in Göttingen.
Auditpflicht für Abfallentsorgungsanlagen in Drittstaaten
Dr. Angela Griesbach
Am 30.4.2024 wurde mit der Verordnung (EU) 2024/1157 über die Verbringung von Abfällen (VVA) die Novelle der Abfallverbringungsverordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht; sie ist am 21.5.2024 in Kraft getreten und gilt in weiten Teilen ab dem21.5.2026.
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