
| Die Bevorzugungspflicht des § 45 KrWG und ihre vergaberechtliche Umsetzung RA Dr. Martin Dieckmann Es ist nichts Neues, dass das Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht eine Reihe von Berührungspunkten zu der Rechtsmaterie desVergaberechts aufweist. Dies hat sich in den vergangenen Jahrzehnten des Öfteren gezeigt und auch die ministerielle Tätigkeit des mit dieser Festschrift zu ehrenden Frank Petersen häufig berührt. |
| Das Einwegkunststofffondsgesetz – Ein Instrument zur Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung Christian Alexander Mayer Die Figur der erweiterten Herstellerverantwortung fungiert als europarechtliches Stellrad für die Umsetzung eines umfassendenUmweltschutzes und gibt Anlass für weitreichende mitgliedstaatliche Umsetzungsvorhaben. Eingeführt wurde diese Figur in der europarechtlichen Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG vom19.11.2008. zunächst lag der Fokus auf einer effizienten Ressourcennutzung. Die erweiterte Herstellerverantwortung galt als „Mittel, um die Gestaltung und Herstellung von Gütern zu fördern, die während ihres gesamten Lebenszyklus, einschließlich ihrer Reparatur, Wiederverwendung und Demontage sowie ihres Recyclings, eine effiziente Ressourcennutzung in vollem Umfang berücksichtigen und fördern, ohne dass der freie Warenverkehr im Binnenmarkt beeinträchtigt wird“ |
| Abfallsammlungen und öffentliches Straßenrecht Dr. jur. Peter Queitsch Auf der Grundlage der bislang ergangenen, straßenrechtlichen Rechtsprechung ist der Gesichtspunkt der Übermöblierung des öffentlichen Verkehrsraums und die dadurch bedingte negative Beeinflussung (Verschandelung) des Ortsbildes – einschließlich der nicht hinzunehmenden Begleitumstände wie etwa der Vermüllung der Standplätze – grundsätzlich eine tragende straßenrechtliche Erwägung, um die Anzahl von Alttextilien-Sammelcontainern auf öffentlichen Flächen zu begrenzen und Anträge auf Erteilung einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis abzulehnen, wenn die durch Ratsbeschluss festgelegte Zahl an Standorten auf öffentlichen Flächen erreicht worden ist. |
| Rechtsfragen zur Mantelverordnung (Teil 4) EMLE Gregor Alexander Franßen Anwendbarkeit der EBV auf die Errichtung von Sportplätzen |
| Chance für den New Green Deal der EU: Eine neue EU-Agentur für Kreislaufwirtschaft Der Start des sog. New Green Deal der EU-Kommission im Jahr 2019 war der Auftakt für ein Marathonprogramm zur Transformation der EU-Wirtschaft. Die scheidende EU- Kommission unter Führung ihrer Präsidentin Ursula von der Leyen hat den europäischen Rechtsrahmen in den letzten fünf Jahren nachhaltig und umfassend verändert. |
