AbfallR 04/2019


Einwegplastik verbieten! – Was können und was müssen wir tun?
MinDir Dr. Helge Wendenburg
Der Juni 2019 brachte nochmals die Plastikflut als Thema auf die nationale Agenda: Bei der Jahrestagung des Rates für Nachhaltige Entwicklung (rne) am 4.6.2019 behandelte das Forum 3 das Thema „Die Plastikwende – nachhaltiger Umgang mit Kunststoffen?“
Der Mitbenutzungsanspruch nach § 22 Abs. 4 VerpackG – beschränkt auf Mehrkosten?
Zugleich Erwiderung auf Nickel/Sahm, AbfallR 2019, 128 ff.
Aktuelle Rechtsprechung zu Einzelfeldern der Abfallentsorgung
Dr. jur. Peter Queitsch
Abfälle sind gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 KrWG alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Abfall fällt grundsätzlich dann an, wenn erstmalig die Begriffsmerkmale des § 3 Abs. 1 KrWG erfüllt sind.1 Im Jahr 2018 hat das BVerwG2 zu verunreinigtem Mais entschieden, dass die ursprüngliche Zweckbestimmung für einen Stoff oder Gegenstand jedenfalls dann (objektiv) entfallen ist, wenn dieser aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht mehr zweckentsprechend verwendet werden kann, etwa weil einschlägige Anforderungen des allgemeinen Produkt-und Umweltrechts nicht mehr erfüllt werden.
Das VerpackG nach dem 1. Januar 2019 – Zwischenfazit aus kommunaler Sicht
Dr. Ralf Gruneberg
Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz – VerpackG) ist am 1.1.2019 in Kraft getreten und damit bereits seit knapp einem halben Jahr umzusetzen. Dies gilt aus Sicht der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) und der kommunalen Entsorgungswirtschaft insbesondere für die Abstimmungsvereinbarung nach § 22 VerpackG.
Primärrechtsschutz bei der Vergabe von Sammelaufträgen durch beschleunigte DIS-Schiedsgerichtsverfahren nach § 23 Abs. 8 und 9 VerpackG
Das VerpackG2 sieht in § 23 vor, dass die dualen Systeme Sammelaufträge transparent und diskriminierungsfrei vergeben müssen. Die Vergabe soll imWege eines offenen Ausschreibungsverfahrens über eine elektronische Ausschreibungsplattform geschehen (§ 23 Abs. 1 und 4).3 In § 23 Abs. 11 VerpackG werden zahlreiche Normen des GWB und der VgV für entsprechend anwendbar erklärt. Einzelheiten zur elektronischen Ausschreibungsplattform regelt § 23 Abs. 10 VerpackG. Der Zuschlag soll dem preislich günstigsten Angebot erteilt werden (§ 23 Abs. 5 S. 1 VerpackG), wobei die Prüfung der Eignung des Bieters und des Angebots erst nach der Feststellung des niedrigsten Preises erfolgt (§ 23 Abs. 5 S. 3 u. 4 VerpackG).
Das Verpackungsgesetz nach dem 1. Januar 2019
Der Aufbau des Verpackungsregisters LUCID ist nahezu abgeschlossen. Sämtliche Funktionen, die zur Erfüllung der verpackungsrechtlichen Verpflichtungen von Herstellern, Systemen und Branchenlösungen sowie zur Aufgabenwahrnehmung von Prüfern und Sachverständigen erforderlich sind, hat die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) bereitgestellt.
Auf der Suche nach dem Deponiebetreiber
Prof. Dr. Martin Dippel
Zugleich Besprechung von OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.4.2019 – 7 ME 8/19
Zur Anwendung des Abfallverbringungsrechts auf tierische Nebenprodukte
Dr. Olaf Kropp
Anmerkungen zum Urteil des EuGH vom 23.5.2019 in der Rs. C-634/17
Zur Reichweite von RĂĽcknahmesystemen im Rahmen freiwilliger Produktverantwortung
RA Dr. Anno Oexle, Thomas Lammers
Anmerkung zum Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 14.5.2019 – 10 S 1990/18
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