AbfallR 02/2021


„Die Mischung macht‘s“ – Neues und Bekanntes zum Vermischungsverbot des § 9a KrWG
Prof. Dr. Martin Dippel
Im Rahmen der KrWG-Novelle 20201 ist das auf gefĂ€hrliche AbfĂ€lle bezogene Vermischungsverbot des § 9Abs. 2KrWG a.F. in § 9a KrWG ĂŒberfĂŒhrt und umweitere Regelungen ergĂ€nzt worden. Auch § 9a KrWG bezweckt grundsĂ€tzlich, die verschiedenen Kategorien von gefĂ€hrlichen AbfĂ€llen auseinanderzuhalten und sie zugleich von anderen AbfĂ€llen, Stoffen oder Materialien separiert zu lassen.
Vollzug der Gewerbeabfallverordnung durch Kontrolle bei MĂŒllverbrennungsanlagen?
Dr. jur. Henner Buhck
Kontrolle des Vorliegens der Ausnahmen der Gewerbeabfallverordnung an MVA mittels Lieferscheinen
Fremdstoffe in KunststoffabfÀllen
Dr. Olaf Kropp
Auswirkungen der am 1.1.2021 in Kraft getretenen Neuregelungen auf grenzĂŒberschreitende Verbringungen
Reichweite der ErmÀchtigung nach § 22 Abs. 2 VerpackG aus Sicht der dualen Systeme
Dr. Markus W. Pauly
Nach § 22 Abs. 2 VerpackG kann ein öffentlich-rechtlicher EntsorgungstrĂ€ger durch schriftlichen Verwaltungsakt gegenĂŒber dualen Systemen im Sinne von § 3 Abs. 16 VerpackG festlegen, wie die haushaltsnahe Sammlung von restentleerten Kunststoff-, Metall- und Verbundverpackungen (sog. Leichtverpackungen, LVP) bei privaten Haushaltungen auszugestalten ist.
Die neue Einwegkunststoffverbotsverordnung 2021
EMLE Gregor Alexander Franßen
Am 6.11.2020 hat der Bundesrat1 dem von der Bundesregierung im September vorgelegten Entwurf einer Verordnung ĂŒber das Verbot des Inverkehrbringens von bestimmten Einwegkunststoffprodukten und von Produkten aus oxo-abbaubarem Kunststoff (Einwegkunststoffverbotsverordnung – EWKVerbotsV) mit einer einzigen Änderungsmaßgabe zugestimmt.
EU-geleitete Kreislaufwirtschaft
Univ.-Prof. Dr. jur. Walter Frenz
Die Kreislaufwirtschaft, seit den 90er-Jahren das HerzstĂŒck des deutschen KrW-/AbfG und dann des KrWG, wird immer stĂ€rker unionsrechtlich geprĂ€gt. Dies zeigt sich nicht nur in dem neuen § 1 Abs. 2, sondern tiefergehend auch in § 1 Abs. 1 KrWG, bilden doch mittlerweile der Green Deal und die EU-Kreislaufstrategie den Überbau.
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