
| âDie Mischung machtâsâ â Neues und Bekanntes zum Vermischungsverbot des § 9a KrWG Prof. Dr. Martin Dippel Im Rahmen der KrWG-Novelle 20201 ist das auf gefĂ€hrliche AbfĂ€lle bezogene Vermischungsverbot des § 9Abs. 2KrWG a.F. in § 9a KrWG ĂŒberfĂŒhrt und umweitere Regelungen ergĂ€nzt worden. Auch § 9a KrWG bezweckt grundsĂ€tzlich, die verschiedenen Kategorien von gefĂ€hrlichen AbfĂ€llen auseinanderzuhalten und sie zugleich von anderen AbfĂ€llen, Stoffen oder Materialien separiert zu lassen. |
| Vollzug der Gewerbeabfallverordnung durch Kontrolle bei MĂŒllverbrennungsanlagen? Dr. jur. Henner Buhck Kontrolle des Vorliegens der Ausnahmen der Gewerbeabfallverordnung an MVA mittels Lieferscheinen |
| Fremdstoffe in KunststoffabfĂ€llen Dr. Olaf Kropp Auswirkungen der am 1.1.2021 in Kraft getretenen Neuregelungen auf grenzĂŒberschreitende Verbringungen |
| Reichweite der ErmĂ€chtigung nach § 22 Abs. 2 VerpackG aus Sicht der dualen Systeme Dr. Markus W. Pauly Nach § 22 Abs. 2 VerpackG kann ein öffentlich-rechtlicher EntsorgungstrĂ€ger durch schriftlichen Verwaltungsakt gegenĂŒber dualen Systemen im Sinne von § 3 Abs. 16 VerpackG festlegen, wie die haushaltsnahe Sammlung von restentleerten Kunststoff-, Metall- und Verbundverpackungen (sog. Leichtverpackungen, LVP) bei privaten Haushaltungen auszugestalten ist. |
| Die neue Einwegkunststoffverbotsverordnung 2021 EMLE Gregor Alexander FranĂen Am 6.11.2020 hat der Bundesrat1 dem von der Bundesregierung im September vorgelegten Entwurf einer Verordnung ĂŒber das Verbot des Inverkehrbringens von bestimmten Einwegkunststoffprodukten und von Produkten aus oxo-abbaubarem Kunststoff (Einwegkunststoffverbotsverordnung â EWKVerbotsV) mit einer einzigen ĂnderungsmaĂgabe zugestimmt. |
| EU-geleitete Kreislaufwirtschaft Univ.-Prof. Dr. jur. Walter Frenz Die Kreislaufwirtschaft, seit den 90er-Jahren das HerzstĂŒck des deutschen KrW-/AbfG und dann des KrWG, wird immer stĂ€rker unionsrechtlich geprĂ€gt. Dies zeigt sich nicht nur in dem neuen § 1 Abs. 2, sondern tiefergehend auch in § 1 Abs. 1 KrWG, bilden doch mittlerweile der Green Deal und die EU-Kreislaufstrategie den Ăberbau. |
