AbfallR 05/2021


Ausgewählte abfallrechtliche Entscheidungen der Jahre 2020 und 2021
Zahlreiche Entscheidungen imBerichtszeitraumhaben sich mit der Abgrenzung des Abfallrechts von anderen Rechtsgebieten befasst. Im Folgenden sollen zwei dieser Entscheidungen vorgestellt werden.
Duldungspflichten von Eigentümern und Besitzern von Grundstücken zur Entsorgung überlassungspflichtiger Abfälle nach § 19 KrWG
RA Prof. Dr. Martin Beckmann
Gemäß § 19 Abs. 1 S. 1 KrWG sind Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, auf denen überlassungspflichtige Abfälle anfallen, verpflichtet, das Aufstellen von zur Erfassung notwendigen Behältnissen sowie das Betreten des Grundstücks zum Zweck des Einsammelns und zur Überwachung des Getrennthaltens und der Verwertung von Abfällen zu dulden.
§ 18 Abs. 4 VerpackG – weiterhin verfassungswidrig?
Dr. Markus W. Pauly
Mit Beschluss vom 6.5.2021 hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 22.1.2021 zur (dritten) Novellierung des Verpackungsgesetzes angenommen.
Rezyklat in Kunststoffverpackungen steigern
Im Corona-Jahr 2020 ist der Preis für Erdöl auf einen Tiefstwert gefallen. Die Herstellung vonKunststoff aus Erdöl wurde noch lukrativer. Gleichzeitig lohnen sich Kunststoffverpackungen aus Rezyklat weniger, da die Herstellung vergleichsweise teuer ist.
Die abfallrechtliche Zuverlässigkeit – straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Aspekte
Bei einer Anzeigepflicht nach § 53 Abs. 2 S. 1 KrWG müssen der Inhaber eines Betriebes, in dem Abfälle gesammelt, befördert, gehandelt oder gemakelt werden, respektive die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen zuverlässig sein. Die Zuverlässigkeit ist gleichfalls Voraussetzung bei Bestehen einer Erlaubnispflicht nach § 54 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KrWG. Diese personenbezogene Anforderung wird auf der Grundlage der Verordnungsermächtigungen in § 53 Abs. 6 Nr. 1 KrWG und § 54 Abs. 7 Nr. 1 KrWG durch § 3 AbfAEV konkretisiert.
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