StoffR 02/2021


Development of Personalised Medicine within Hospitals: Myth or Reality?
Personalised medicine is not a novel or unfamiliar concept. Medicine has always been personalised to some extent, in that the best therapy available is offered which is suited for a particular patient and his or her individual situation, such as theirmedical history.Recent technological advancements havemerelymade this “aspect of customisation” evenmore evident and individualised.
Bereitstellungsbeschränkungen und -verbote durch Rechtsverordnungen – eine Analyse des neuen § 8 Abs. 2 ProdSG-E
Carsten Schucht
Nach fast zehn Jahrenwird das Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz – ProdSG) vom 8.11.20111 erstmals grundlegend reformiert. Hintergrund der Reform ist das europäische Unionsrecht im Allgemeinen und der Erlass der Verordnung (EU) 2019/1020 (sog. EU-Marktüberwachungsverordnung)2 im Besonderen.
Produktinformationen für die medizinische Notfallberatung nach Art. 45 CLP-VO - aktueller Sachstand
Der umfassende Zugriff auf Produktdaten unterstützt die Arbeit der Giftinformationszentren (GIZ) in Deutschland und in Europa. Sie sind wichtige Akteure der modernen Notfallmedizin und erstemedizinische Ansprechpartner in fast allen Vergiftungsfällen. Die GIZ arbeiten telemedizinisch, vorwiegend unterstützen siemedizinisches Fachpersonal bei der Versorgung vergifteter Patienten durch medizinischen Rat zur spezifischen Diagnostik und Therapie, beraten aber auch Bürgerinnen und Bürger direkt, insbesondere bei unklaren Vergiftungen oder Vergiftungsverdacht.
Compliance in komplexen Lieferketten
Dr. Dieter Drohmann
Eine singuläre Lösung für mehrstufige Wertschöpfungsketten unter REACH, Turkey-REACH, UK-REACH und Korea-REACH
Die geplante Revision der Schweizer Chemikalienverordnung
Das Schweizer Chemikalienrecht soll ein hohes Schutzniveau für Mensch und Umwelt unter Vermeidung bzw. Reduzierung von Handelshemmnissen sicherstellen. Die Schweiz ist jedoch zu klein, um eine komplett eigenständige Chemikalienpolitik zu verfolgen und ein umfassendes risikobasiertes Chemikalienregime zu betreiben.1, 2 Daher stützt sie ihr Chemikalienrecht massgeblich auf das der Europäischen Union (EU), ihremgrössten Handelspartner, ab. Konkret hat die Schweiz ihr Chemikalienrecht mit dem der EU harmonisiert, indem sie identische Anforderungen wie in der EU-REACH-Verordnung3 (REACHV) und der EU-CLPVerordnung4 (CLPV) vor allem bzgl. der Einstufung und Kennzeichnung, der Verbote und dem Bewilligungssystem sowie dem Sicherheitsdatenblatt eingeführt hat.
Amtshaftung bei der Überschreitung von Bearbeitungsfristen
Anmerkung zu LG Braunschweig, Urteil vom 3.9.2020 – 7 O 1096/18
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