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Limits of NGO Rights to Invoke Access to Justice under the Aarhus Convention Dr. jur. Gérardine Garçon The Court of Justice’s Landmark Judgment in Joined Cases C-404/12P and C-405/12P |
Zwischenbericht zur REACH-Verordnung (Teil II) Andreas Burckhart Dieser Beitrag knüpft an den „Zwischenbericht zur REACH Verordnung (Teil I)“1 an, der die Entstehungsgeschichte und Kernelemente des europäischen Chemikalienrechts REACH sowie die Einschätzung der Europäischen Kommission betreffend, die Verwirklichung der in der REACH-Verordnung kodifizierten Ziele resümiert. Ausgehend davon wird nachfolgend die sehr positiv ausgefallene Zwischenbilanz der Europäischen Kommission2 mithilfe einer exemplarischen Erörterung einzelner Themen komplexe wertend betrachtet. |
Dampf frei! E-Zigaretten fallen nicht in den Anwendungsbereich des Arzneimittel- und Medizinproduktrechts Prof. Dr. Alexander Schink Während der klassische Zigarettenkonsum in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren stark zurückgegangen ist – er hat sich etwa halbiert1 – gibt es für E-Zigaretten offenbar eine gesteigerte Akzeptanz bei Rauchern. Der Umsatz in Deutschland hat sich rasant entwickelt und beträgt aktuell etwa 200 Mio. €.2 Etwa 11 % der 20 Mio. Raucher in Deutschland geben an, die E-Zigarette regelmäßig zu konsumieren. Zumindest bereit, die E-Zigarette zu testen, sollenmehr als 50%der Raucher in Deutschland sein |
Lithiumbatterien als Gefahrgut – Ein Überblick über den deutschen Rechtsrahmen Lithiumbatterien sind heutzutage ein zentraler Bestandteil verschiedener klassischer Elektronikgeräte wie Laptops, Smartphones oder auch Digitalkameras. Sie unterliegen einer Reihe von europäischen und nationalen produkt- und stoffspezifischen Regulierungen, die bei der Herstellung und beim gewerblichen Umgang zu beachten sind. |
Rechtsschutz im Biozidrecht (Teil I) Das noch recht junge Biozidrecht, welches die europäischen und nationalen Vorschriften zum Inverkehrbringen und Verwenden von Biozidprodukten umfasst, hat sich mit der Ablösung der Richtlinie 98/8/EG (Biozidrichtlinie)2 durch die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozidverordnung/Biocidal Products Regulation – BPR)3 seit dem1.9.2012, der entsprechenden Änderung des Gesetzes zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz – ChemG)4 sowie dem Erlass ergänzender Verordnungen deutlich gewandelt. |