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Öffentliches Interesse bei geringfügigen Verwendungen im Pflanzenschutzmittelrecht, Anwendung des Stoffrechts für Lithium-Ionen-Batterien, Einführung eines nationales Vergiftungsregisters, Desinfektionsmitteleinsatz in der dentalen Behandlungseinheit, Einordnung von stickstoffbasierten Schädlingsbekämpfungsmitteln als Biozidprodukte, AGB-Klausel zur Fernabschaltung einer Autobatterie, Einstufung von Titandioxid als vermutlich krebserregend unter die CLP-VO.
EuG erklärt Einstufung von Titandioxid als vermutlich krebserregend unter die CLP-Verordnung für nichtig Titandioxid ist ein Weißpigment mit vielfältigen Anwendungsformen. Es kommt überall dort zum Einsatz, wo eine starke farbliche Deckkraft erzielt werden soll. Dies ist vornehmlich bei Farben, Lacken und Kunststoffeinfärbungen der Fall. Aber auch in Laminatpapier, Kosmetik, Arzneimitteln und Spielzeug ist Titandioxid enthalten. |
Das öffentliche Interesse bei geringfügigen Verwendungen im Pflanzenschutzmittelrecht Alexander Koof Für Kulturen, die nur in geringfügigem Umfang angebaut werden oder bei denen Schadorganismen nur gelegentlich oder in bestimmten Gebieten Schäden verursachen (sog. geringfügige Verwendungen), gibt es meist nur wenige zuge- lassene Pflanzenschutzmittel. Um Bekämpfungslücken bei geringfügigen Verwendungen (engl. minor uses) zu schlie- ßen,kannderGeltungsbereicheinerpflanzenschutzrechtlichenZulassunggemäßArt. 51Verordnung(EG)Nr. 1107/2009 untererleichtertenVoraussetzungenaufgeringfügigeVerwendungenausgeweitetwerden.GemäßArt. 51Abs. 2Buchst. c Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 muss die Ausweitung des Geltungsbereichs der Zulassung eines Pflanzenschutzmit- tels im öffentlichen Interesse sein. Der vorliegende Beitrag nimmt eine rechtliche Bewertung zu der Frage vor, wie der Rechtsbegriff öffentliches Interesse gemäß Art. 51 Abs. 2 Buchst. c Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 auszulegen ist. |
AGB-Klausel zur Fernabschaltung einer Autobatterie ist unwirksam Prof. Dr. Tobias Lenz Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 26.10.2022 – XII ZR 89/21 – über die (Un-)Zulässigkeit einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einesMietvertrages über eine Autobatterie entschieden, die das Sperren der Auflademöglichkeit einer Elektroauto-Batterie per Fernzugriff nach einer Vertragskündigung ermöglicht, wenn der Mieter dieWeiterbenutzung seines – gesondert erworbenen, geleasten oder gemieteten – Elektrofahrzeugs imStreitfall sodann nur durch gerichtliche Geltendmachung einer weiteren Gebrauchsüberlassung der Batterie erreichen kann. |
Anwendung des Stoffrechts für Lithium-Ionen-Batterien Im nachfolgenden Artikel wird dargestellt, welche verwaltungsrechtlichen Vorschriften, vor allem genehmigungsrechtlich aktuell, bei der Herstellung, Lagerung und Entsorgung von Batterien bestehen und berücksichtigt werden müssen. Zur Vereinfachung wird nachfolgend teils nur von Batterien gesprochen. Es sind damit aber alle bekannten Bauartentypen von Batterien wie u. a. Lithium-Ionen-, Natrium-Ionen- oder Cadmium-Ionen-Batterien oder -Akkus gemeint. Der Transport von Batterien ist nicht zentraler Gegenstand der Untersuchungen und wird nur kurz umrissen, zeigt allerdings ebenfalls die Komplexität der Materie. Daher soll auch dieser Teil der Lieferkette zumindest kurz erläutert werden. |
Einordnung von stickstoffbasierten Schädlingsbekämpfungsmitteln
als Biozidprodukte Am 10.11.2022 hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein richtungsweisendes Urteil zur Einordnung von Schädlingsbekämpfungsmitteln als Biozidprodukte imSinne der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biocidal Products Regulation – BPR) erlassen. |
Die Einführung eines nationalen Vergiftungsregisters Ziele, Chancen und Rahmenbedingungen Die Relevanz derVergiftungsberatung hat auch auf europäischer Ebene im Laufe der Jahre mehr und mehr an Bedeutung gewonnen. Die Aufgabe der Entgegennahme der Mitteilungen über den Inhalt der Rezepturen und Weiterleitung an die Giftinformationszentren ist bereits seit 2008 in der Verordnung (EU) Nr. 1272/20081 (CLP-Verordnung) angelegt. Seit 2019 sind einheitliche Vorgaben in Kraft, nach denen die Hersteller und Importeure von gefährlichen Gemischen den Inhalt der Rezepturen gefährlicher Gemische mitzuteilen haben, damit diese für die Vergiftungsberatung genutztwerden können. |
Desinfektionsmitteleinsatz in dentalen Behandlungseinheiten Desinfektionsmittel zum Einsatz in dentalen Behandlungseinheiten sind als Dual-Use-Produkte einzuordnen, wenn sie sowohl einem bioziden Zweck, wie der Wasserentkeimung, als auch zur Desinfektion des Medizinproduktes dienen. In diesem Fall müssen diese Produkte die regulatorischen Anforderungen sowohl der Biozidverordnung (EU) Nr. 528/2012 als auch der Medizinprodukteverordnung (EU) Nr. 2017/745 erfüllen. |