AbfallR 03/2023


Wann ist ein Abfall gefährlich? – Neues zur Abfalleinstufung
Dr. Olaf Kropp
Abfälle sind entweder gefährlich oder nicht gefährlich. Aufgrund eines erhöhten Gefährdungspotenzials für die Umwelt und die menschliche Gesundheit stellt die Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle (AbfRL) an gefährliche Abfälle strengere Anforderungen als an andere Abfälle, um mögliche nachteilige Auswirkungen auf die genannten Schutzgüter infolge einer unangemessenen Bewirtschaftung der Abfälle zu unterbinden oder zumindest so weit wie möglich zu beschränken. Aus diesem Grunde gelten spezielle Regelungen zur Überwachung, Vermischung, Kennzeichnung, getrennten Sammlung und Genehmigung sowie in Bezug auf Inspektionen und Aufzeichnungen.
Ausschluss von Deponiestandorten in Abfallwirtschaftsplänen
Zum obligatorischen Mindestinhalt von Abfallwirtschaftsplänen gehört die Ausweisung von geeigneten Flächen für Deponien. Die ausgewiesenen Flächen können für verbindlich erklärt werden und erlangen somit für die Zulassung von Deponien eine hohe Bedeutung. Umstritten ist, ob auch nicht geeignete Flächen im Rahmen einer sog. Negativplanung ausgewiesen werden dürfen. Der vorliegende Beitrag widmet sich der Frage, ob im Rahmen einer Negativplanung auch Standorte anhand pauschaler Ausschlusskriterien ohne konkreten Flächenbezug ausgeschlossen werden können.
Ordnungswidrigkeiten im ElektroG – Bußgelder nur bei gutem Gedächtnis?
Im Zentrum dieses Beitrags steht der Ordnungswidrigkeitstatbestand des § 45 Abs. 1 ElektroG1. Der Beitrag befasst sich mit praxisrelevanten Problemen, die der Ordnungswidrigkeitstatbestand des § 45 Abs. 1 ElektroG mit sich bringt. Insbesondere geht es um den Beginn der Verjährung bei fahrlässigen Unterlassungsordnungswidrigkeiten und einen Vorschlag, wie diese Problematik entgegen der nicht praxistauglichen Rechtsprechung aufgelöst werden könnte.
Die Einbeziehung der Abfallverbrennung in den Emissionshandel
Rechtsanwalt Dr. Markus Ehrmann
Am 16.5.2023 ist die Richtlinie zur Reform des Europäischen Emissionshandelssystems (EU-EHS) im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden. Im Herbst 2022 wurde in Deutschland das dem nationalen missionshandelssystem (nEHS) zugrunde liegende Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) geändert. Neben grundlegenden Änderungen der beiden Systeme ergeben sich besondere Änderungen für die Abfallverbrennung: Sie wird ab 2024 in das nEHS und grundsätzlich ab 2028 in das EU-EHS einbezogen. Daher sollen im Folgenden die beiden Systeme und deren wesentliche Änderungen sowie die Auswirkungen auf die Abfallwirtschaft vorgestellt werden.
Die zweckkonforme Verwendung der Mittel aus dem Einwegkunststofffonds
Dr. jur. Holger Thärichen
Mit dem Gesetz über den Einwegkunststofffonds (Einwegkunststofffondsgesetz – EWKFondsG) vom 11.5.20231 werden die Vorgaben der EU-Einwegkunststoffrichtlinie (EWKRL) 2 über die Schaffung eines Regimes der Erweiterten Herstellerverantwortung für bestimmte Einwegprodukte aus Kunststoff in deutsches Recht umgesetzt. Dabei geht es namentlich um Art. 8 EWKRL, der Reinigungs-, Sammlungs- und Entsorgungskosten sowie die Kosten für Sensibilisierungsmaßnahmen für die in Teil E des Anhangs aufgeführten Einwegkunststoffprodukte künftig den Herstellern zuweist.
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