Zur Erforderlichkeit eines Abfallbeauftragten für den Lebensmitteleinzelhandel nach den §§ 59 KrWG, 2, 7 AbfallbeauftrV RA Prof. Dr. Martin Beckmann Die Anwendbarkeit der AbfbeauftrV imAnwendungsbereich des ElektroGhat derGesetzgeber in § 2Abs. 3 S. 1 ElektroG ausdrücklich klargestellt.2Nach § 2Abs. 3 S. 1 ElektroG gelten, soweit das ElektroG keine abweichenden Vorschriften enthält, das KrWG, mit Ausnahme von § 17 Abs. 4 und § 54 KrWG, und diejenigen Rechtsverordnungen in der jeweils geltenden Fassung, die auf der Grundlage des KrWG oder des bis zum 31.5.2012 geltenden KrW-/AbfG erlassen wurden. Damit ist auch die auf Ermächtigungsgrundlagen des KrWG gestützte AbfBeauftrV auf die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten anwendbar. § 2Abs. 3 S. 2 ElektroG erklärt außerdem unter anderem die §§ 27, 59 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 KrWG sowie die §§ 60, 62 und 66 KrWG für entsprechend anwendbar. |
Ein echter Binnenmarkt für den Verpackungskreislauf? EU-Kommission legt erstmals Vorschlag für eine Verpackungsverordnung vor Claas Oehlmann Das absolute Aufkommen an Verpackungsabfällen in der Europäischen Union steigt seit Jahren konstant. Auch ein relativer Rückgang der Abfallmenge im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung ist nicht erkennbar. Gleichzeitig steigt die durchschnittliche Recyclingrate nur langsam an. Für Kunststoffverpackungen bestehen dabei die größten Hürden auf dem Weg in die Kreislaufwirtschaft. |
Grundstrukturen der kreislaufwirtschaftsrechtlichen Obhutspflicht In der Gesetzesbegründung rechtfertigt der Gesetzgeber die Einführung der kreislaufwirtschaftsrechtlichen Obhutspflicht durch das immer drängendere Problem der „Wegwerfgesellschaft“ und der damit einhergehenden Ressourcenvernichtung. Zentrales Anliegen des Gesetzgebers ist die Lösung des Problems der Retourenvernichtung, bei der retournierteWare des Kunden – vor allem im Versandhandel – aus tatsächlichen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen, zu denen auch steuerrechtliche Implikationen zählen, vernichtet wird. |
Der Betrieb von Müllverbrennungsanlagen in der Gasmangellage Prof. Dr. jur. Hans-Jürgen Müggenborg Die Grundlagen der Jahrzehnte als sicher geglaubten Energieversorgung in Europa sind wegen des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges von Russland auf die Ukraine seit dem 24.2.2022 ins Wanken geraten. Russland nutzt vor allem seine Energieressourcen als Waffe gegen die freie Welt, weil diese ihrerseits der Ukraine zur Seite steht und mit zahlreichen Wirtschaftssanktionen gegen Russland geantwortet hat. Vor dem Krieg bezog Deutschland 55 % seines Gases aus Russland und dieser Versorgungsweg kam vollständig zum Erliegen. Dies führt in großen Teilen der Wirtschaft zu Versorgungsengpässen. Das betrifft auch Müllverbrennungsanlagen, für die die Problematik nachstehend näher beleuchtet wird. |
Das Einwegkunststofffondsgesetz aus Sicht der kommunalen Entsorgungs- und Stadtreinigungsbetriebe Dr. jur. Holger Thärichen Von der traditionellen Stadtreinigung zur Herstellerfinanzierung von Reinigungsleistungen |
Thesen der Tabakwirtschaft zum Gesetzentwurf der Bundesregierung fĂĽr ein Einwegkunststofffondsgesetz Die Bundesregierung hat am 2.11.2022 zur Umsetzung von Art. 8 Abs. 1 bis Abs. 7 der Richtlinie (EU) 2019/904 (sog. erweiterte Herstellerverantwortung der Einwegkunststoffrichtlinie) den Entwurf eines Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) beschlossen. |
Kreislaufwirtschaft: Finanzielle Anreize fĂĽr ökologische Verpackungen setzen Dipl.-Geoökol. Isabell Caroline Schmidt Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung festgelegt: „Mit einem gesetzlich verankerten Fondsmodell belohnen wir ressourcenschonendes und recyclingfreundliches Verpackungsdesign sowie den Rezyklateinsatz.“ |