Abwasserabgabe und sogenannte Salzkorrektur Dr. Konrad Berendes Für das Einleiten von salzhaltigem Abwasser regelt § 6 Abs. 4 AbwV die sog. Salzkorrektur. Die derzeit geltende Konzeption ist in ihrer normenhistorischen Entwicklung rechtssystematisch mehrfach geändert worden, hat von Anfang an Probleme bereitet und bis heute ist der Vollzug uneinheitlich. |
Die Zulässigkeit der kommunalen Gebührenerhebung nach einer Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht gemäß § 52 Abs. 2 LWG NRW Prof. Dr. Dr. Wolfgang Durner Am 16.7.2016 trat eine Neufassung des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) in Kraft. |