Heft 01 - 2017


Abwasserabgabe und sogenannte Salzkorrektur
Dr. Konrad Berendes
Für das Einleiten von salzhaltigem Abwasser regelt § 6 Abs. 4 AbwV die sog. Salzkorrektur. Die derzeit geltende Konzeption ist in ihrer normenhistorischen Entwicklung rechtssystematisch mehrfach geändert worden, hat von Anfang an Probleme bereitet und bis heute ist der Vollzug uneinheitlich.
Die Zulässigkeit der kommunalen Gebührenerhebung nach einer Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht gemäß § 52 Abs. 2 LWG NRW
Prof. Dr. Dr. Wolfgang Durner
Am 16.7.2016 trat eine Neufassung des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) in Kraft.
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