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Neuerungen bei Entsorgungsfachbetrieben Regierungsrat Dr. Jean Doumet Am 1.6.2017 ist die Zweite Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Ăberwachung in Kraft getreten. Die Verordnung enthĂ€lt in Art. 1 eine Neufassung der bisherigen Entsorgungsfachbetriebeverordnung. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Ăberblick ĂŒber die neuen Regelungen und beschreibt die HintergrĂŒnde des Verordnungsverfahrens. |
Die neue Gewerbeabfallverordnung â Start am 1. August 2017 Regierungsrat Dr. Jean Doumet Die neue Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) wird in ihren wesentlichen Bestandteilen am 1. August 2017 in Kraft treten. Die novellierte Verordnung schafft ein in sich schlĂŒssiges und stringentes System zur Getrenntsammlung und Verwertung von gewerblichen AbfĂ€llen. |
Ist die private und kommunale Entsorgungswirtschaft fĂŒr die Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung gerĂŒstet? Henry Forster Die private Entsorgungswirtschaft ist auf die Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung grundsĂ€tzlich vorbereitet. Es wĂ€re auch absurd, etwas anderes zu unterstellen, da die private Wirtschaft davon lebt, AbfĂ€lle aufzubereiten und möglichst hochwertig zu verwerten und in StoffkreislĂ€ufe zurĂŒckzufĂŒhren. Die neue Gewerbeabfallverordnung wird von vielen privaten Unternehmen, insbesondere vom Mittelstand, jedoch kritisch gesehen. |
AusgewĂ€hlte aktuelle Rechtsprechung zum Abfallrecht Dr. Jens Tobias Gruber Gewerbliche Sammlungen im Sinne des § 17 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 KrWG stellen nicht den einzigen, jedoch nach wie vor einen bedeutsamen Gegenstand der aktuell veröffentlichten Rechtsprechung zum Kreislaufwirtschafts- bzw. Abfallrecht dar. Die beiden Grundsatzurteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.6.2016 haben daran allenfalls vorĂŒbergehend etwas geĂ€ndert. |
Herausforderungen des neuen Verpackungsgesetzes: Handlungserfordernisse fĂŒr die kommunale Entsorgungswirtschaft (Teil 1) Walter Hartwig, Dr. Ralf Gruneberg Der Deutsche Bundestag hat am 30.3.2017 das neue Verpackungsgesetz beschlossen, das die bisherige Verpackungsverordnung ablösen wird. Da der Bundesrat in seiner Sitzung vom 12.5.2017 auf eine Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet hat, wurde das Gesetz am 5.7.2017 verkĂŒndet und wird am 1.1.2019 in seinen wesentlichen Teilen in Kraft treten. |
Chemisierung des Abfallrechts bei der Abgrenzung zwischen gefĂ€hrlichen und nicht gefĂ€hrlichen AbfĂ€llen Professor Dr. Wolfgang Klett, Dr. habil. Thomas U. Probst Der Titel des Beitrags könnte den Eindruck erwecken, es handele sich um ein lediglich theoretisches Thema, das abstrakt die stoffrechtlichen Voraussetzungen fĂŒr die Einstufungen von Stoffen und Gemischen als gefĂ€hrlich behandelt. Das ist jedoch nicht der Fall. |
Zur Endlager-Kommission, den Sondervoten zum Abschlussbericht und ausgewĂ€hlten Bereichen der Novelle des StandAG 2017 Ulf RoĂegger GemÀà § 3 des Standortauswahlgesetzes (StandAG) vom 23.7.2013 erfolgte im April 2014 die Einsetzung der Kommission âLagerung hoch radioaktiver Abfallstoffeâ (kurz: Endlager-Kommission) durch Bundestag und Bundesrat. Die Endlager-Kommission sollte auf Grundlage des § 4 StandAG alt einen umfassenden Bericht bis Ende 2015 zu diversen inhaltlichen Aspekten der Entsorgung bzw. Endlagerung radioaktiver AbfĂ€lle erarbeiten. |
Die Durchsetzung der âPflichtrestmĂŒlltonneâ nach der novellierten Gewerbeabfallverordnung Dr. jur. Holger ThĂ€richen Zum 1. August 2017 wird die neue Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) in Kraft treten und die alte Gewerbeabfallverordnung vom 19.6.2002 auĂer Kraft gesetzt werden. Neben den umfangreichen Trenn- und Verwertungsvorgaben der neuen GewAbfV haben fĂŒr die kommunale Entsorgungswirtschaft naturgemÀà diejenigen Bestimmungen besondere Relevanz, die den kommunalen ZustĂ€ndigkeitsbereich bei der Entsorgung gewerblicher SiedlungsabfĂ€lle bestimmen. Angesprochen ist damit namentlich die sog. âPflichtrestmĂŒlltonneâ, die nunmehr in § 7 Abs. 2 geregelt ist. |