StoffR 02/2016


Aktuelle Entwicklungen im Widerspruchsverfahren der ECHA
Dr. Michael Raupach
Im Rahmen der REACH-Verordnung standen im Jahr 2015 sowie Anfang 2016 einige wichtige Weichenstellungen an. Zum einen traf die Widerspruchskammer der Europäischen Chemikalienagentur ECHA (Board of Appeal) einige grundsätzliche Entscheidungen, sowohl im Bereich der Dossier- als auch der Stoffbewertung. Zum anderen liegt nun auch eine ausreichende Anzahl von Entscheidungen der Kammer vor, die neue Rückschlüsse auf das Selbstverständnis des Board of Appeal sowie eine verlässlichere Auslegung der verfahrensrechtlichen Vorschriften ermöglichen. Schließlich hat die Kommission Anfang 2016 eine Durchführungsverordnung über die gemeinsame Vorlage und Nutzung von Daten unter REACH erlassen, die nicht nur Auswirkungen auf die Registrierung von kleinvolumigen Stoffen in 2018 haben wird, sondern auch eine Überprüfung der bisherigen Praxis von SIEFs und Konsortien erforderlich macht. Der vorliegende Artikel widmet sich der Analyse und Zusammenfassung dieser Entwicklungen im Jahr 2015 und Anfang 2016 sowie einem Ausblick auf derzeit laufende Verfahren beim Board of Appeal.
Auswahl von SVHC – Einflussmöglichkeiten und Rechtsschutz
Hartmut Scheidmann
Die beiden Urteile vom 30.4.2015 bestätigen erneut, dass Betroffene gegen die Identifizierung von SVHC klagen können. Sie machen aber noch einmal sehr deutlich und verfestigen insofern die Linie des EuG, dass allenfalls eine sehr begrenzte Überprüfung der ECHA-Entscheidungen stattfindet. Diese ist in mancher Hinsicht sogar zu eingeschränkt, weil der EuG dem REACH-Zweck, die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen, den absoluten Vorrang einräumt – was nicht geboten ist.
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