Heft 02 - 2016


Die Wiederherstellung der Durchgängigkeit vor dem Hintergrund des Urteils des EuGH vom 1.7.2015
Dr. Marcus Lau
Einer der zentralen Inhalte der wasserrechtlichen Bewirtschaftungsziele ist die Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Fließgewässern. Nach dem Urteil des EuGH zur Weservertiefung fühlen sich einige Wasserbehörden zunehmend unter Druck gesetzt, neue Stauanlagen nur noch unter ausgesprochen strengen Voraussetzungen zuzulassen sowie bei Bestandsanlagen flächendeckend für deren Rückbau oder die Errichtung von Anlagen zum Fischwechsel zu sorgen. Der Beitrag geht der Frage nach, inwieweit dieser Eifer gerechtfertigt ist.
Verschärfungen von Einleitungsgrenzwerten gegenüber der Abwasserverordnung – OVG Münster konkretisiert das Verhältnis von § 57 zu § 12 WHG
Dr. Cedric C. Meyer
Anmerkung zu OVG Münster, Beschluss vom 30.9.2015 – 20 A 2660/12
Haftungsfreistellung und Haftungsbegrenzung
Nikolaus Söntgerath
In der Praxis der Sanierung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz1 fallen die Schlagworte „Haftungsfreistellung“ bzw. „Haftungsbegrenzung“ zumeist dann, wenn es um aufwendige und langwierige Sanierungsmaßnahmen geht.
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