Die Wiederherstellung der Durchgängigkeit vor dem
Hintergrund des Urteils des EuGH vom 1.7.2015 Dr. Marcus Lau Einer der zentralen Inhalte der wasserrechtlichen Bewirtschaftungsziele ist die Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Fließgewässern. Nach dem Urteil des EuGH zur Weservertiefung fühlen sich einige Wasserbehörden zunehmend unter Druck gesetzt, neue Stauanlagen nur noch unter ausgesprochen strengen Voraussetzungen zuzulassen sowie bei Bestandsanlagen flächendeckend für deren Rückbau oder die Errichtung von Anlagen zum Fischwechsel zu sorgen. Der Beitrag geht der Frage nach, inwieweit dieser Eifer gerechtfertigt ist. |
Verschärfungen von Einleitungsgrenzwerten gegenüber
der Abwasserverordnung – OVG Münster konkretisiert
das Verhältnis von § 57 zu § 12 WHG Dr. Cedric C. Meyer Anmerkung zu OVG Münster, Beschluss vom 30.9.2015 – 20 A 2660/12 |
Haftungsfreistellung und Haftungsbegrenzung Nikolaus Söntgerath In der Praxis der Sanierung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz1 fallen die Schlagworte „Haftungsfreistellung“ bzw. „Haftungsbegrenzung“ zumeist dann, wenn es um aufwendige und langwierige Sanierungsmaßnahmen geht. |