EurUp 01/2015


Die umweltrechtliche Vorhabengenehmigung in Griechenland
Prof. Dr. Konstantinos Gogos
Das griechische Umwelt- und Planungsrecht ist insgesamt, abgesehen vom traditionellen Baurecht, ein junges Geschöpf. Die umweltrechtliche Vorhabengenehmigung (Έγκριση Περιβαλλοντικών Όρων = Genehmigung von Umweltauflagen) wurde im Jahre 1986, im Zuge der Anpassung des griechischen Rechts an die UVP-RL, eingeführt und erst ab 1990 mit dem Erlass von begleitenden Verordnungen zur Anwendung gebracht. Das Gesetz 1650/1986 implementierte die europarechtlich geforderte Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in das griechische Recht mithilfe eines besonderen Verwaltungsakts, der den Abschluss des UVP- Verfahrens bildet und mit gutem Recht als eine besondere umweltrechtliche Genehmigung eingestuft wird.
Öffentlichkeitsbeteiligung im Verwaltungsverfahren und direkte Demokratie bei kontroversen Infrastrukturprojekten
Prof. Dr. Andreas Glaser, Pia Hunkemöller
Die demokratische Legitimation von Großprojekten wird sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz intensiv diskutiert. Die besondere Problematik ergibt sich daraus, dass umstrittene Vorhaben in aller Regel nicht in Gesetzesform gekleidet werden und damit nicht dem spezifisch auf die Schaffung demokratischer Legitimation ausgerichteten Gesetzgebungsverfahren unterliegen.
Rechtliche Vorgaben der Klärschlammentsorgung in der Türkei
Dr. Ramazan Uslubaş
In den letzten Jahren sind in der Türkei zahlreiche neue Kläranlagen errichtet worden. Nach Angaben des türkischen Statistikamtes (Türkiye Istatistik Kurumu,TÜİK) gibt es insgesamt 460 Kläranlagen, mit denen nur 536 von den insgesamt 2.950 Gemeinden versorgt werden (letzter verfügbarer Stand: 2012).3 ImJahre 2002 gab es imVergleich noch 145 Kläranlagen, mit denen 248 Gemeinden versorgt wurden (1994: 41 Kläranlagen für 71 Gemeinden).
Paradigmenwechsel im neuen EEG 2014: Was ändert sich für Photovoltaikanlagen?
Anja Assion
Die „Eckpunkte einer grundlegenden EEG-Reform“ wurden im Rahmen der Kabinettsklausur auf Schloss Meseberg am 22.1.2014 vom Bundeskabinett beschlossen. Aus den Eckpunkten ließen sich bereits die wesentlichen Änderungen des EEG 2014 grob abzeichnen. Aus diesem Grunde gilt der Tag nach dem Kabinettsbeschluss (23.1.2014) als Stichtag für die in den Übergangsvorschriften zum EEG 2014 enthaltenen Vertrauensschutzregelungen. Die Bundesregierung ging – verfassungsrechtlich möglicherweise nicht unproblematisch – davon aus, dass ab dem 23.1.2014 mit erheblichen Änderungen des EEG gerechnet werden musste.
Zur Rechtsprechung des EuGH im Umweltrecht im Jahr 2014
Prof. Dr. Astrid Epiney
Die imfolgenden Beitrag berücksichtigtenUrteile des EuGH aus dem Jahr 2014 betreffen folgende Themata: Auslegung der Aarhus-Konvention bzw. der zu ihrer Umsetzung ergangenen unionsrechtlichen Vorschriften (II.), Umweltinformation (III.), Fragen des „nationalen Alleingangs“ (IV.), finanzielle Sanktionen (V.), Naturschutzrecht (VI.), Klimaschutz und Energierecht (VII.), Gewässerschutz (VIII.) und Luftreinhaltung (IX.).
Deutschland scheitert (vorerst?) mit nationalem Alleingang bei Schadstoffgrenzwerten für Kinderspielzeug
Ass. jur. Andrea Elisabeth Zürner
Die Entscheidung des Europäischen Gerichts betrifft den nationalen Alleingang der Bundesrepublik Deutschland nach Art. 114 Abs. 4 AEUV hinsichtlich der Beibehaltung von Grenzwerten für bestimmte chemische Stoffe in Kinderspielzeug. Mit der bis zum20.1.2011 umzusetzenden und ab dem 20.7.2011 anzuwendenden Richtlinie 2009/48/EG4 (im Folgenden: neue Spielzeugrichtlinie) wurden die Bestimmungen für die Sicherheit von Spielzeug und dessen freien Verkehr innerhalb der Europäischen Union aktualisiert.
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