Heft 02 - 2015


Planrechtfertigung oder Bedarfsnachweis
Prof. Dr. Andrea Versteyl, Dr. Peter Kersandt
Droht ein Entsorgungsengpass bei DK I-Deponien? „Deponieraum kann nicht über Nacht geschaffen werden“, hat Walther Henkes vor kurzem im Recyclingmagazin zugespitzt formuliert. Tatsächlich nehmen der Planungsprozess von der Standortsuche bis zur Erstellung und Einreichung der Antragsunterlagen sowie das sich daran anschließende Zulassungsverfahren, das für DK I-Deponien regelmäßig ein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung ist (vgl. § 35 Abs. 2 KrWG), mindestens fünf, teilweise bis zu zehn Jahre in Anspruch.
Organisatorisch-rechtliche Instrumente der kommunalen Abfallwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland und in der Republik Polen
Dr. Anna Barczak
Das Ziel des Beitrags ist die Bewertung der organisatorisch-rechtlichen Instrumente im Bereich der kommunalen Abfallwirtschaft sowohl in der polnischen als auch in der deutschen Rechtsordnung hinsichtlich der Pfłichen, die entsprechenden Gebietskörperschaften auferlegt wurden.
Solardeponien
Univ.-Prof. Dr. jur. Walter Frenz
Mit der Fotovolktaikfreiflächen-Ausschreibungs-Verordnung vom 6.2.2015 (BGBl. I 2015, S. 108) eröffnen sich gerade für Deponieflächen neue Chancen. Dabei sind allerdings vor allem die Grundvoraussetzungen zu beachten, wie sie schon in § 55 EEG 2014 vorgezeichnet sind. Das gilt vor allem für die Frage im Anschluss an Deponiezulassungen erforderlicher Bebauungspläne, die einzelnen Betreibern keine Wettbewerbsvorteile geben dürfen.
Veränderte Genehmigungspraxis durch neugefasste Bundesimmissionsschutzverordnung
Sandra Giern
BDE befürchtet Investitionsrückgänge in der Recyclingwirtschaft Die europäische Energieeffizienzrichtlinie (EED) ist am 4.12.2012 in Kraft getreten. Es ist die bislang umfangreichste Richtlinie der EU mit dem Ziel, die Energieeffizienz in den Mitgliedsstaaten der EU zu steigern. Die verpflichtenden Regelungen der Richtlinie waren bis zum 5.7.2014 in nationales Recht umzusetzen.
Interkommunale Zusammenarbeit im Umbruch?
RA Dr. Martin Dieckmann
Anmerkung zu den Beschlüssen des OLG Celle vom 17.12.2014 (13 Verg 3/13) und des OLG Koblenz vom 3.12.2014 (Verg 8/14) Mit den imFebruar 2014 erlassenen neuen EU-Vergaberichtlinien wurde das europäische Vergaberecht umfassend novelliert. Das schließt auch die erstmalige Regelung von Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht für die sog. Inhouse- Vergabe und die sog. öffentlich-öffentliche (interkommunale) Zusammenarbeit ein. Bislang waren diese Ausnahmen durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) nur richterrechtlich anerkannt. Die nun vorliegende Richtlinienregelung in Art. 12 der allgemeinen Vergaberichtlinie 2014/24/EU nimmt diese Rechtsprechung auf, legt sie positiv-rechtlich nieder und normiert verschiedene Konkretisierungen und Ergänzungen.
Sperrmüll als gemischter Siedlungsabfall
Dr. jur. Peter Queitsch
Sperrmüll (Abfallschlüssel-Nummer 20 03 07) gehört wie der gemischte Siedlungsabfall (Abfallschlüssel-Nummer 20 03 01) zu der Abfallschlüssel-Nummer-Obergruppe 20 03 (andere Siedlungsabfälle) und ist dadurch gekennzeichnet, dass unter „Sperrmüll“ diejenigen Abfälle zu verstehen sind, die wegen ihrer Sperrigkeit (deshalb die umgangssprachliche Bezeichnung „Sperrmüll“) nicht in das Restmüllgefäß eingefüllt werden können. Sperrmüll setzt sich im Übrigen unter Berücksichtigung der jahrzehntelangen Erfahrungssätze aus der kommunalen Entsorgungspraxis durchgängig aus gemischtem Siedlungsabfall zusammen und es wird (meistens aus Bequemlichkeit) darüber hinaus bei der Sperrmüllentsorgung oftmals Abfall hinzugestellt, der ebenso in Restabfallgefäße hätte eingefüllt werden können.
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