Zur Diskussion über die Reform der Abwasserabgabe Dr. Konrad Berendes Die Geschichte des Abwasserabgabengesetzes von der Entstehung bis zum praktisch heute noch gültigen Abgabesystem von 1994 – das ist die Gesetzesfassung in der Fortschreibung durch die 4. Novelle – ist ein Spiegelbild der Zielkonflikte und Widersprüchlichkeiten, die der Gesetzgeber im Interesse einer politisch gewollten Konsensfindung in Kauf nehmen musste. |
Energie aus der Tiefe - Tiefe Geothermie und unkonventionelles Erdgas Dr. Markus Deutsch Bodenschätze spielen auch in Zeiten der Energiewende immer noch die tragende Rolle bei der Energieversorgung. In den Blickpunkt rücken zunehmend Bodenschätze wie die Nutzung der Erdwärme1 durch die tiefe Geothermie und die Förderung unkonventionellen Erdgases. Die Erkundung und Gewinnung dieser beiden Bodenschätze werfen zahlreiche Rechtsfragen auf. Der Beitrag beschäftigt sich mit den Zulassungsverfahren und gibt einen Überblick über strittige Fragen in der rechtlichen Diskussion. |
Wasserkraft und EEG Marcus Ell Wasserrechtliche Anwendungsfragen des § 23 EEG 2012 mit Ausblick zur Novellierung EEG 2014 |
Die „große Novelle“ des Sächsischen Wassergesetzes Prof. Dr. Kurt Faßbender, Anne-Christin Gläß Das Sächsische Wassergesetz (SächsWG) wurde seit seinem Inkrafttreten im Jahr 1993, insbesondere in den Jahren 1998 und 2004,mehrfach geändert. Eine erneute, grundlegendere Novellierung des Landeswasserrechts wurde durch die mit der sogenannten Föderalismusreform des Jahres 2006 einhergehende Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) im Jahr 2010 erforderlich. |
Die Bedeutung des Verbesserungsgebots in § 27 Abs. 1 Nr. 2 WHG für die Zulassung von Wasserkraftwerken Dr. jur. Bernd Schieferdecker In Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) müssen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass grundsätzlich in allen natürlichen Oberflächengewässern bis 22.12.2015 ein guter ökologischer und chemischer Zustand erreicht wird. Wo dieser Zustand noch nicht besteht, müssen Defizite beseitigt werden. Ein Jahr vor Fristablauf sind Einzelfragen zur praktischen Umsetzung dieses Ziels noch immer ungeklärt. Das gilt umso mehr, als sich bei der Ökologisierung des Wasserrechts zunehmend Zielkonflikte mit Gewässerbenutzungen ergeben. Das zeigt sich besonders bei Wasserkraftwerken. |