Heft 04 - 2014


Getrennte Bioabfallerfassung und -verwertung
Dr. jur. Peter Queitsch
Spätestens ab dem 1.1.2015 sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger gemäß § 11 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) verpflichtet, Bioabfälle, die einer Abfallüberlassungspflicht nach § 17 Abs. 1 KrWG unterliegen, getrennt zu erfassen und zu verwerten, soweit dieses zur Erfüllung der Verwertungsmaßgaben erforderlich ist (§§ 7 Abs. 2–4, 8 Abs. 1 KrWG). Im Bundesland Nordrhein-Westfalen haben seit dem Jahr 1990 zwischenzeitlich 363 von 396 Städten und Gemeinden zur Optimierung der getrennten Bioabfallerfassung und -verwertung die Biotonne eingeführt. Auch in den anderen 33 Städten und Gemeinden werden Bioabfälle flächendeckend getrennt erfasst z.B. über dezentrale Annahmestellen, wo etwa Grünabfälle abgegeben werden können. Seit dem 1.1.1999 ist die Querfinanzierung der Kosten der getrennten Bioabfallerfassung und -verwertung über die Abfall-Einheitsgebühr bezogen auf das Restmüllgefäß nach § 9 Abs. 2 S. 5 LAbfG NRWzulässig. Seither hat es in Nordrhein-Westfalen kaum verwaltungsgerichtliche Klageverfahren gegeben. Diesen Erfolg gilt es nachhaltig zu bewahren.
Kommunale Eckpunkte für ein Wertstoffgesetz
Dr. jur. Holger Thärichen
Die mögliche Weiterentwicklung der Verpackungsverordnung zu einem Wertstoffgesetz bestimmt nach wie vor die abfallpolitische Diskussion, nachdem in der letzten Legislaturperiode eine entsprechende Verabredung der damaligen Koalitionsfraktionen mangels politischer Konsensbildung der maßgeblichen entsorgungswirtschaftlichen Akteure nicht umgesetzt werden konnte. Nun soll in dieser Legislaturperiode ein neuer Versuch unternommen werden, die rechtlichen Voraussetzungen für die gemeinsame Erfassung von Verpackungsabfällen und stoffgleichen Nichtverpackungsabfällen zu schaffen.
Die Novellierung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG II)
Dr. jur. Guido Odendahl
Die als Referentenentwurf vorliegende Novelle des ElektroG lässt eine Vielzahl praxisrelevanter Änderungen erwarten. Neben moderaten Angleichungen und Anhebungen ökologischer Mindeststandards sind hierin auch sehr ambitionierte Zielvorgaben sowie neue Rechtsinstitute und Regelungssystematiken vorgesehen.
Zur Entstehung der Abfalleigenschaft von Elektro- und Elektronikgeräten
Dipl.-Wirtschaftsjuristin Karla Hamborg
Will oder kann der Besitzer eines Elektro- und Elektronikgerätes dieses in seiner ursprünglichen Funktion nicht mehr nutzen, stellt sich für ihn die Frage, was er im Anschluss mit dem Gerät macht. Unabhängig von der Funktionsfähigkeit kann der Besitzer sich des Gerätes entledigen – beispielsweise, indem er es der Erfassung zur Entsorgung zuführt.
Zur behördlichen Neutralitätspflicht bei Entscheidungen über die Untersagung gewerblicher Abfallsammlungen nach § 18 Abs. 5 KrWG
Dr. jur. Jan Boris Ingerowski, LL.M.
Das Urteil des VG Düsseldorf vom 8.4.2014 reiht sich ein in eine lange Reihe gerichtlicher Entscheidungen zur Untersagung gewerblicher Sammlungen. In dem Verfahren stand jedoch nicht allein die behördliche Sachentscheidung zur gerichtlichen Überprüfung, sondern zugleich auch das „Wie“ der Entscheidung. Namentlich ging es um die Frage, ob eine unabhängige, nicht von Interessen des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (örE) geleitete Sachentscheidung ergangen war bzw. überhaupt innerbehördliche Vorkehrungen bestanden, um eine solche neutral-objektive Entscheidung zu ermöglichen. Zu dieser Fragestellung liegen bislang noch wenige gerichtliche Entscheidungen vor.
Ist mit Schimmelpilzgift verunreinigter Futtermais Abfall?
Dr. Olaf Kropp
Die Antragstellerin, ein in Norddeutschland ansässiges Unternehmen, das weltweit mit Futtermitteln und anderen landwirtschaftlichen Produkten handelt, importierte im Jahr 2012 größere Mengen an Futtermais von der Balkanhalbinsel (Serbien, Bulgarien und Rumänien) nach Deutschland. Bei einer während der anschließenden Lagerung durchgeführten Probenahme und Analytik stellte sich heraus, dass dem Mais teilweise das Schimmelpilzgift Aflatoxin B1 in einer Konzentration anhaftete, welche die zulässigen Höchstgehalte für die Verwendung als Futtermittel in der Europäischen Union (0,02 mg/kg) überschritt.
Tagungsbericht des Düsseldorfer Abfallrechtstags 2014
RiVG Dr. Christoph Klages
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