Verschärfte Anforderungen an Fracking-Vorhaben – Novellierungen für UVP-Verordnung Bergbau und WHG? Dr. Lars Dietrich Im Jahr 2012 wurden drei weitreichende Gutachten speziell zum Thema Sicherheit und Umweltauswirkungen durch die Aufsuchung und Gewinnung von sog. unkonventionellem Erdgas mittels der Fracking-Technologie vorgelegt. |
Was funktioniert und was ist dicht? – Zur Dichtigkeitsprüfung Dr. Till Elgeti Ganz gleich welche Veröffentlichung man zum Zustand von Abwasserleitungen in Deutschland heranzieht, die Experten sind sich einig, dass unsere privaten Grundstücksentwässerungsanlagen in schlechtem Zustand sind. Dabei ist die Rede von gut einer Million Kilometern privater Abwasserleitungen in Deutschland. Dies sind etwa doppelt so viele Kanalkilometer wie die des öffentlichen Netzes – das teilweise in einem ebenso schlechten Zustand ist. Wenn es um die Frage geht, was dagegen getan werden kann, besteht Uneinigkeit. Ein wesentlicher Grund dafür sind – neben den Kosten – die Unklarheiten bezüglich der rechtlichen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Dichtheit von Grundstücksentwässerungsanlagen (GEA). |
„Leipziger Gespräche zum Umwelt- und Planungsrecht“ am 5.2.2013 zur „großen Novelle“ des Sächsischen Wassergesetzes Die „Leipziger Gespräche zum Umwelt- und Planungsrecht“ wurden im Jahr 2009 vom Institut für Umwelt- und Planungsrecht der Universität Leipzig und vom Helmholtz- Zentrum für Umweltforschung – UFZ gemeinsam mit der Leipziger Vereinigung für Umwelt- und Planungsrecht als eine neue Veranstaltungsreihe, speziell für interessierte Praktiker, ins Leben gerufen. Sie fand im vergangenen Wintersemester nunmehr bereits zum vierten Mal in den Räumlichkeiten des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig statt. |
Die Neufassung des Hessischen Wassergesetzes nach der Föderalismusreform I Birgit Leis-Reutershahn Hessen hat als eines der ersten Länder im Jahre 2010 das Landeswassergesetz auf der Grundlage der geänderten Gesetzgebungskompetenzen neu gefasst. Bei der Konzeption des neuen Hessischen Wassergesetzes wurde im Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Grundlagen „Neuland“ betreten, galt es doch, die Regelungsbefugnisse des Landes im Rahmen der geänderten Vorgaben der Art. 72, 74 GG und mit Blick auf die Neufassung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zu bewerten und den Regelungsrahmen auszugestalten. Das Hessische Wassergesetz (HWG) ist inzwischen mehr als zwei Jahre in Kraft;1 es hat sich in der Anwendung im Vollzug bewährt. |
Zur Gewässereigenschaft von Pumpspeicherbecken Dr. Cedric C. Meyer, Lukas Salm Pumpspeicherkraftwerke sind wie „normale“ Speicherkraftwerke Energiespeicher. Beide Kraftwerkstypen verfügen über ein Ober- und ein Unterbecken. Bei erhöhtem Bedarf an elektrischer Energie (in sog. Spitzenlastzeiten) wird Wasser aus dem Oberbecken durch Rohrleitungen in das Unterbecken abgelassen und dabei einer Turbine zugeführt. Diese ist an einen Generator angeschlossen, welcher elektrische Energie erzeugt. Bei geringer Stromnachfrage (z.B. nachts) lässt sich beim Pumpspeicherkraftwerk Wasser aus dem Unterbecken mit elektrischer Energie in das Oberbecken pumpen. Dabei wird elektrische Energie in potentielle Energie des Wassers umgewandelt und somit gespeichert. Im Gegensatz zum Pumpspeicherkraftwerk verfügt das „normale“ Speicherkraftwerk über keine Pumpfunktion. Hier wird das Oberbecken durch einen natürlichen Zufluss gespeist. Durch Speicherkraftwerke können Stromlastschwankungen ausgeglichen werden. Gerade im Zusammenspiel mit erneuerbaren Energien wie Wind- oder Sonnenenergie, die nicht dauerhaft zur Verfügung stehen, kommt den Speicherkraftwerken damit eine Schlüsselrolle für die Stabilisierung der Stromversorgung zu. |
Neues Wasserrecht in Sachsen-Anhalt – Das Gesetz zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften Alexander Ockenfels, Michael Janssen In Sachsen-Anhalt gilt neues Wasserrecht. Das Gesetz zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften ist am 31.3.2013 in Kraft getreten, rechtzeitig vor Ablaufen der Wirksamkeit des bislang geltenden Wasserrechts. Geändert wurden das Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Abwasserabgabengesetz (AG AbwAG), die Verordnung über abweichende Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und – im Schwerpunkt – das Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA). Der folgende Beitrag beschränkt sich auf einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen im WG LSA. |
Modifizierung der Abwasserabgabe unter wasserwirtschaftlichen Aspekten Dr.-Ing. Natalie Palm, Paul Wermter, Dr.-Ing. Thomas Grünebaum, Prof. Dr. jur. Peter Nisipeanu, Dr. Bernd Pehl Die Abwasserabgabe trägt aus Sicht der Autoren auch heute noch dazu bei, die stofflichen Belastungen der Gewässer zu reduzieren. Jedoch ist Voraussetzung für eine zielorientiertere Ausrichtung der Lenkungsfunktion – die der heutigen Regelung nur noch sehr eingeschränkt zugestanden werden kann – eine sachbezogene und gesetzlich zu normierende Abstimmung der AbwAG-Regelungen auf die erreichten wasserwirtschaftlichen Verhältnisse und insbesondere eine Verbesserung der Akzeptanz für die grundsätzliche Beibehaltung eines Abgabensystems. In einem neuen Abwasserabgabengesetz erscheint eine eindeutige Zielvorgabe notwendig. Es stellt sich ferner die Frage nach geeigneten Parametern, anhand derer die Abgabe zukünftig bemessen werden soll. Dabei ist nicht nur die Auswahl der Parameter, sondern auch deren jeweilige Bewertung in Hinblick auf ihre Schadwirkung sowohl absolut gesehen als auch im Verhältnis untereinander von Bedeutung. |
Dritter Trierer Wasserwirtschaftsrechtstag 2013 am 14.3.2013 in Trier Ref. jur. Anna Alexandra Seuser Am 14.3.2013 fand der Dritte Trierer Wasserwirtschaftsrechtstag1 des Instituts für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht statt. Unter dem Generalthema „Das Wasserrecht in der Energiewende“ spannten die Vortragsthemen der Veranstaltung einen Bogen von der politisch gewollten Intensivierung der Wasserkraftnutzung, über die Gefahrenpotentiale für die Gewässer durch Maßnahmen der Gewinnung und Nutzung von Energieträgern einschließlich der Entsorgung, bis hin zu spezifischen Fragen möglicher Effizienzsteigerungen in der Daseinsvorsorge und der Wirkung ökonomischer Anreize. |