Heft 01 - 2013


Die rechtssichere Gestaltung von verbindlichen Sanierungszielen in der Altlastensanierung
Prof. Dr. Dr. Joachim Sanden
Immer häufiger wollen Sanierungsverpflichtete in Verhandlungen zu öffentlich-rechtlichen Verträgen, aber auch im Zusammenhang mit Sanierungsanordnungen Klarheit herstellen, bis zu welchem Punkt sie ihren Sanierungspflichten nachkommen müssen. Weil einerseits weder das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) noch die Bundes- Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) die Kategorie der Sanierungszielwerte geregelt haben, noch andererseits das Gebot der inhaltlichen Bestimmtheit von Ordnungsverfügungen wohl regelmäßig die Festlegung von Sanierungszielwerten nahelegt1, findet in der Praxis nicht selten ein „Aushandeln“ der Ziele bzw. Werte statt.
Öffentliche Hochwasservorsorge vor dem Hintergrund von tatsächlichen und rechtlichen Grundvorgaben - Erscheinungsformen einer rasanten Rechtsentwicklung
Dr. Michael Rolfsen
Das Hochwasservorsorgerecht in Deutschland ist seit zehn Jahren in stetigem Umbruch. Die insoweit maßgeblichen Vorschriften waren ursprünglich vor allem dem Landesrecht zu entnehmen. In der Folge der Hochwasserereignisse am Rhein 1993 und 1995 kam es zwar bereits 1996 zu einer nennenswerten Ergänzung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG).1 Das Elbehochwasser 2002 führte aber zu einem regelrechten Normierungsschub: Der Bund erließ 2005 das Hochwasserschutzgesetz,2 mit dem die einschlägigen Vorschriften des WHG – vor allem in Form von Regelungsaufträgen für die Länder – massiv ausgeweitet wurden.
Die neuen Umweltqualitätsnormen nach dem Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik
Dr. jur. Winfried Haneklaus
Zu den vordringlichen Zielen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie1 (WRRL) gehört das Erreichen eines guten chemischen und ökologischen Zustands von Oberflächengewässern und Grundwasserkörpern. Die Richtlinie wird von den Mitgliedstaaten auf der Ebene der Flussgebietseinheiten umgesetzt. Dazu waren die Mitgliedstaaten verpflichtet, bis 2009 Bewirtschaftungspläne für ihre Einzugsgebiete sowie Maßnahmenprogramme für jede Gebietseinheit zu verabschieden. Die Vorgaben der WRRL wurden in Deutschland legislativ durch die Siebte Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz und durch Änderung der Landeswassergesetze umgesetzt. Um das Ziel eines guten chemischen Zustands zu erreichen, müssen Wasserkörper die Umweltqualitätsnormen2 (UQN) einhalten, die auf EU-Ebene als sog. prioritäre und prioritär gefährliche Stoffe festgelegt worden sind3.
(Be-)Stellung des Gewässerschutzbeauftragten - Alte Regelungen im neuen Gewand?
Rechtsanwalt Michael Scheier
Die Vorschriften über Stellung und Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten sind seit über 35 Jahren in Kraft1. Im neuen WHG, das zum 1.3.2010 in Kraft getreten ist, bilden die Regelungen über den Gewässerschutzbeauftragten einen eigenen Abschnitt 4 im Kapitel 3 mit den §§ 64-66 WHG und haben die Vorgängervorschriften in den § 21a-g WHG a.F. abgelöst.
Die Novellierung des Brandenburgischen Wassergesetzes
Stefan Kopp-Assenmacher
Der Landtag des Landes Brandenburg hat am 15.12.2011 ein neues Wassergesetz verabschiedet1 und damit die Anpassung des bisherigen Landeswassergesetzes an die Ergebnisse der Föderalismusreform 2006 sowie die daraus resultierende Neuordnung des Wasserrechts in Bund und Ländern vollzogen. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber die Novellierung auch dazu genutzt, landesspezifische Aspekte neu zu regeln, namentlich beispielsweise das Wassernutzungsentgelt. Das Land Brandenburg will mit dem neuen Wassergesetz insgesamt das Nachhaltigkeitsprinzip bei der Gewässerbewirtschaftung stärker betonen.
Tagungsbericht vom Altlastentag Hannover 2012. Forum für Boden- und Grundwasserschutz
Dr. Wolf Dieter Sondermann, Dr. Jürgen Schneider, Dr. Uwe Kallert, Axel Lietzow, Dr.-Ing. Heinz-Ulrich Bertram
Am 6.9.2012 trafen sich rd. 230 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Behörden, Unternehmen und Institutionen beim 21. Altlastentag Hannover „Forum für Boden- und Grundwasserschutz“, der von der Landeshauptstadt Hannover und der Ostfalia-Hochschule für angewandte Wissenschaften in Suderburg veranstaltet wurde. Sechs Workshops und ein kommunales Fachforum befassten sich mit unterschiedlichen Themen des Boden- und Grundwasserschutzes. Eine Fachausstellung rundete die eintägige Veranstaltung ab.1
Tagung des Instituts für das Recht der Wasser- und Entsorgungswirtschaft an der Universität Bonn am 14.12.2012 in Bonn: Wasserrechtsfragen der Energiewende
Marc-Philip Kubitza
Angesichts der nach wie vor offenen Frage, wie auf der Grundlage der von der Bundesregierung nach Fukushima ausgegebenen Energiewende und des im Sommer 2011 verabschiedeten Gesetzespakets eine dauerhaft sichere Energieversorgung der Bundesrepublik gewährleistet werden kann, veranstaltete das Institut für das Recht der Wasser- und Entsorgungswirtschaft an der Universität Bonn (IRWE) am 14.12.2012 eine Tagung zu den „Wasserrechtsfragen der Energiewende“.
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