Mit technischem Hochwasserschutz zum guten ökologischen Zustand – das Hochwasserrückhaltebecken Erftstadt-Niederberg Dipl.-Ing. Karl-Heinz Beier, Dr. Bernd Bucher, Dr. Udo Rose Anhand der ökologischen Entwicklung des Hochwasserrückhaltebeckens Erftstadt-Niederberg ist zu erkennen, wie durch Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes ökologische Verbesserungen bis hin zum guten ökologischen Zustand erreicht werden können. Die mit dem Bau des Rückhaltebeckens verbundene Nutzungsextensivierung bietet Möglichkeiten, Gewässer und Auen naturnah zu entwickeln. |
Eintragspfade von Spurenstoffen im Flusseinzugsgebiet der Swist Andrea Franziska Brunsch, Dr. Franz Michael Mertens, Dr. Dipl.-Ing. Dipl.-Umweltwiss. Ekkehard Christoffels Die Bilanzierung der Stoffeinträge im Flusseinzugsgebiet der Swist zeigt, dass Spurenstoffe über verschiedene Eintragspfade in die Gewässer gelangen. Art und Höhe der Einträge sowie deren räumliche und zeitliche Variabilität werden aufgezeigt. |
Hochwasserschutz am rheinland-pfälzischen Oberrhein - Der Polder Mechtersheim Baudirektor Dipl. -Ing. Jürgen Decker, , Normen Karg, Wolfgang Koch Als achte von zehn Hochwasserrückhaltungen am rheinland-pfälzischen Oberrhein konnte der Polder Mechtersheim am 27.06.2013 nach zweieinhalbjähriger Bauzeit offiziell seiner Bestimmung übergeben werden. Der Widerstand der Bevölkerung wurde in einem Modera¬tionsverfahren mit allen Beteiligten zu einer gütlichen Einigung und einer alternativen Aus¬bauvariante geführt. Die Bedeutung von Poldereinsätzen zur Reduzierung des Hochwasser¬scheitels wurde beim Hochwasser im Frühsommer 2013 am Rhein eindrücklich belegt. |
Das Verschlechterungsverbot nach EG-Wasserrahmenrichtline - Alte Diskussion mit neuer Dynamik Hans-Hartmann Munk Die von der Freien und Hansestadt Hamburg erteilte wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme und Wiedereinleitung von Elbwasser zur Durchlaufkühlung für den Betrieb eines neuen Kohlekraftwerks bei Moorburg wurde vom OVG Hamburg aufgehoben. Das Urteil stützt sich entscheidend auf das in § 27 Abs. 2 Nr. 1 WHG verankerte Verschlechterungsverbot. Es gelte nicht erst bei Verschlechterung von einer Zustandsklasse in eine andere, sondern bereits bei Verschlechterung einzelner Qualitätskomponenten. Ähnlich sieht dies das Bundesverwaltungsgericht. |
Hochwasserrisiken meistern - Das Vorgehen zur Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie in Niedersachsen Dipl.-Ing. Kristina Vaupel Am 23. Oktober 2007 ist die europäische Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) in Kraft getreten. Die Ergebnisse der ersten Arbeitsschritte zur Umsetzung der Richtlinie und das niedersächsische Vorgehen bis hin zur Erarbeitung der HWRM-Pläne werden vorgestellt. |
Gebt den Flüssen mehr Raum! Dipl.-Ing. Manfred Simon Das Hochwasser vom Juni 2013 ist seit 2002 bereits das fünfte große Hochwasser in der Elbe. Nach diesem Extremhochwasser stellt sich erneut die Frage, ob vorrangig Deichrückverlegungen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes durchgeführt werden sollten oder ob nicht doch steuerbare Flutungspolder den größeren Effekt bringen. |