Behördliches Genehmigungsmanagement in Hessen Maria Ertl, Dr. Marita Mang Die fristgerechte Durchführung von rechtssicheren Genehmigungsverfahren stellt besondere Anforderungen an die Genehmigungsbehörde, gilt es doch eine Vielzahl von materiellen und verfahrensrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Zugleich müssen die Interessen der Antragsteller nach einem schnellen und unbürokratischen Verfahren mit den berechtigten Anliegen der Bevölkerung und der Umweltverbände in Einklang gebracht werden. |
Kreislaufwirtschaft und Gewässerschutz Ute Göttlicher-Schmidle 27. BWK Bundeskongress vom 20. – 22. September 2012 in Wiesbaden |
Das neue Wasserentnahmeentgelt in Rheinland-Pfalz Vera Müller EntAm 1. Januar 2013 wird in Rheinland-Pfalz das neue Wasserentnahmeentgeltgesetz in Kraft treten. Rheinland-Pfalz ist damit das dreizehnte Bundesland, das einen „Wassercent“ einführt. Die wesentlichen Merkmale des Gesetzes und die Motive des Gesetzgebers werden erläutert. |
Genehmigungsmanagement der Infraserv GmbH & Co. Höchst KG Dr. Harald Noichl, Safoura Madani Kommunale, gewerbliche und industrielle Investitionsvorhaben erfordern eine sorgfältige Planung, ein transparentes Genehmigungsverfahren und nicht zuletzt eine rechtssichere Genehmigungsentscheidung. Dabei ist ein professionelles Genehmigungsmanagement eine wichtige Grundlage für die Kosteneffizienz und Planungssicherheit der Vorhaben. |
Sonderabfalldeponie Hoheneggelsen - Standortbestimmung im Rahmen der Nachsorgephase Dipl.-Ing. (FH) Henning Schröder Wenn die zuständige Behörde zu dem Schluss kommt, dass aus dem Verhalten einer stillgelegten Deponie zukünftig keine Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit zu erwarten sind, kann sie die Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen aufheben und den Abschluss der Nachsorgephase feststellen. Für die als Grubendeponie betriebene Sonderabfalldeponie Hoheneggelsen erfolgt anhand des derzeitigen Deponieverhaltens unter Berücksichtigung der besonderen standortspezifischen Verhältnisse eine erste Standortbestimmung auf dem Weg zur Entlassung aus der Nachsorge. |