StoffR 04/2012


Aktuelle Ãœberwachungsprojekte des Forums der ECHA
Dr. Eugen Anwander, Dr. Szilvia Deim
Die Durchsetzung von EU-Rechtsvorschriften liegt in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Für das im Chemikalienrecht der EU neu geschaffene Forum für die Vorschriftendurchsetzung als Teil der Europäischen Chemikalienagentur (Forum für den Austausch von Informationen für die Durchsetzung gem. Art. 76(1)(f) der REACH-Verordnung (EU) Nr. 1907/2006) ist daher die Arbeit immer auf Koordination der nationalen Vollzugsbehörden ausgerichtet. Damit sollen einheitliche Überwachungsschwerpunkte auf der lokalen Ebene zur Umsetzung gelangen.
Neues zur Abgrenzung von Biozid-Produkten gegenüber Arzneimitteln und anderen Borderline-Produkten
Thomas Bruggmann
Die Abgrenzung von Biozid-Produkten einerseits und Arzneimitteln und ähnlichen Produkten mit Gesundheitsbezug andererseits ist ein neuer „Klassiker“ des Stoffrechts. Während der Europäische Gerichtshof (EuGH) kürzlich eine Grundsatzentscheidung zur Grenzlinie zwischen Bioziden und geringer regulierten Produkten wie Kosmetika, Tierpflegemitteln oder Wasch- und Reinigungsmitteln verkündet hat, liegt es bislang noch an den Instanzgerichten, der Abgrenzung von Bioziden gegenüber der strenger regulierten Produktkategorie Arzneimittel allmählich Konturen zu verleihen. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die neuesten Entwicklungen der Rechtsprechung.
The Aarhus Rights in the EU: Internal Review and Access to Justice
Dr. jur. Gérardine Garçon
Analysis of the General Court’s Findings of 14 June 2012 in Cases T-338/08 and T-396/09
Parallelhandel von Pflanzenschutzmitteln nach dem neuen Pflanzenschutzgesetz
Prof. Dr. Alexander Schink, Dr. Michael Winkelmüller
Das Pflanzenschutzmittelrecht ist in der jüngsten Vergangenheit rechtlich neu geordnet worden. Am 13.6.2011 ist die neue Pflanzenschutz-Verordnung der EU in Kraft getreten. Diese Verordnung, die unmittelbar gilt, wird ergänzt durch das Pflanzenschutzgesetz, das am 6.2.2012 in einer Neufassung verabschiedet worden ist und am 14.2.2012 in Kraft trat. Beide Regelwerke enthalten auch Bestimmungen über den Parallelhandel.
REACH – Kommunikation in der Lieferkette – eine Zwischenbilanz aus Sicht des Verbandes Chemiehandel
Peter Steinbach
Für den Chemikalien-Groß- und Außenhandel konzentrierte sich lange Zeit die Auseinandersetzung mit der REACH-Verordnung auf Fragen der Registrierung von Stoffen und mündete in der Kernfrage: Wird die Registrierung eines Stoffes so aufwendig und kostspielig, dass er schließlich vom Markt genommen wird? Während die Antwort auf diese Frage in der Vielzahl der Fälle noch auf sich warten lässt, weil die Mehrzahl der Stoffe „erst“ bis zum 1.6.2013 bzw. 2018 registriert wird (werden muss), ist deutlich geworden, dass eine – möglicherweise die – zentrale Herausforderung im Rahmen von REACH in der Entwicklung praktikabler Kommunikationsstrategien in der Lieferkette besteht.
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