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Aktuelles zu den Adressaten deponierechtlicher Pflichten - Zugleich Anmerkung zum Urteil des BVerwG vom 10.1.2012 â 7 C 6/11 Dr. Jens Tobias Gruber Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 10.1.2012 â 7 C 6/11 â ĂŒber die Frage des Ăbergangs einer Deponiezulassung entschieden. Bislang war höchstrichterlich nicht geklĂ€rt, ob bzw. inwieweit eine Rechts- und Pflichtennachfolge in die âInhaberschaftâ einer Deponiezulassung möglich ist, und â wenn ja â unter welchen Voraussetzungen. Die aktuelle Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts fĂŒhrt fĂŒr wesentliche Aspekte dieses Themenkomplexes eine KlĂ€rung herbei, wenngleich sie nicht alle Gesichtspunkte behandelt und zum Teil auch neue Fragen aufwirft. Die Entscheidung erging noch vor dem Hintergrund des KrW-/AbfG. Dass nunmehr anstelle des KrW-/AbfG das neue KrWG gilt, lĂ€sst die Bedeutung unberĂŒhrt, die der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts insbesondere fĂŒr das Deponierecht zukommt. Die abfallrechtlichen Bestimmungen, die fĂŒr den hier in Rede stehenden Themenkomplex maĂgeblich sind, haben sich inhaltlich nicht bzw. nicht wesentlich geĂ€ndert. |
Die EinfĂŒhrung einer einheitlichen Berliner Wertstofftonne im Lichte des Kartellrechts Prof. Dr. jur. Dr. rer. pol. Dr. h.c. Franz JĂŒrgen SĂ€cker, Juliane Schmitz Eine Kooperation in Form des Berliner Interpolationsmodells ist zwar verbunden mit einer Gebietsaufteilung, jedoch aufgrund der Freistellungmöglichkeit in § 2 Abs. 1 GWB mit § 1 GWB vereinbar. Zwar wird Restwettbewerb i.S. von § 1 GWB beeintrĂ€chtigt. Diese BeeintrĂ€chtigung ist aber wegen der erheblichen Rationalisierungseffekte, die ohne eine solche Vereinbarung nicht zu erreichen sind, unerlĂ€sslich. Es ist zu erwarten, dass die Kostenvorteile aus dieser Effizienzverbesserung dem Verbraucher jedenfalls teilweise zugutekommen. Wettbewerbsfreundlichere Alternativen sind â nicht zuletzt aufgrund der strukturellen EigentĂŒmlichkeiten des Marktes â nicht ersichtlich. Damit stellt sich das Berliner Modell als praxisorientierte und leistungsfĂ€hige Problemlösung im Streit um die TrĂ€gerschaft einer einheitlichen Wertstofftonne dar. |
Rechtsfragen des Landfill Mining - Weiterentwicklung des Deponierechts zur RĂŒckgewinnung von Ressourcen Prof. Dr. Dr. Joachim Sanden, Prof. Dr. Dr. h.c. (GTU Tiflis) Thomas Schomerus After a period of slightly chaotic â and dangerous â âscavengingâ from landfill sites, landfill mining is now a booming industry. Spurred by the availability of cheap labour resulting from the recession, it has become a vital means of resource and energy recovery. |
Das neue Recht der Kreislaufwirtschaft Dr. Florian SchÀrdel Anfang des Jahres trat das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Kraft, das damit das 17 Jahre alte Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetz (KrW-/AbfG) ablöste. Die Neuregelung soll neben der Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL) zugleich auch der Fortentwicklung des deutschen Rechts im Sinne eines verbesserten Ressourcenschutzes dienen. |
Die Europarechtswidrigkeit des KrWG Christian Suhl - VerstoĂ gegen die Warenverkehrsfreiheit fĂŒr getrennt erfasste HaushaltsabfĂ€lle zur Verwertung und falsche Umsetzung der Abfallhierarchie Am 1. Juni 2012 ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Kraft getreten. Es dient der Umsetzung der europĂ€ischen Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL) 2008/98/EG in deutsches Recht. Das KrWG enthĂ€lt Regelungen, die starken europarechtlichen Bedenken begegnen. Das betrifft zum einen die Organisation der Entsorgung von AbfĂ€llen aus privaten Haushalten und zum anderen die Umsetzung der von der AbfRRL vorgegebenen fĂŒnfstufigen Abfallhierarchie. |
Aktuelle Rechtsfragen zur Anzeige gewerblicher und gemeinnĂŒtziger Sammlungen gemÀà § 18 KrWG Rechtsanwalt und Fachanwalt fĂŒr Vergaberecht Dr. Frank Wenzel Die Regelungen zur âgewerblichen Sammlungâ waren bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens heftig umstritten. Zugleich gehören sie zu den ersten Regelungen, die aktuell im Fokus behördlicher und gerichtlicher Verfahren stehen bzw. stehen werden. Das mit den Regelungen des § 18 KrWG gegenĂŒber dem Nachweis in § 13 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 KrW-/AbfG geĂ€nderte Anzeigeverfahren hat dazu gefĂŒhrt, dass z.T. bereits mit VerkĂŒndung des KrWG, verstĂ€rkt jedoch seit Inkrafttreten des KrWG âgemeinnĂŒtzigeâ und âgewerblicheâ Sammlungen angezeigt werden. Dieser Beitrag befasst sich daher im Wesentlichen mit aktuellen Rechtsfragen zum Verfahren gemÀà § 18. |